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Diese Europäische Norm gilt für Bandförderer zur Ausübung von Wintersport- oder Freizeitaktivitäten.
Diese Anforderungen gelten für Bandförderer, die für den Wintersportbetrieb Personen befördern, die mit ihren Gleitsportausrüstungen fest verbunden sind, oder Fußgänger mit Skischuhen oder festem Schuhwerk die ggf. ihre Gleitsportausrüstungen in der Hand halten. Im Falle einer anderen Nutzung müssen die Benutzer für den Bandförderer geeignetes Schuhwerk tragen (geschlossene und feste Schuhe).
ANMERKUNG Die Gleitsportausrüstungen schließen Ski, auf denen Menschen mit Behinderung sitzen, ein.
Diese Europäische Norm wurde auf der Grundlage eines automatischen Betriebs dieser Anlagen ohne ständige Anwesenheit von Personal in unmittelbarer Nähe des Bandförderers ausgearbeitet.
Sie enthält auch Anforderungen zur Unfallverhütung und zum Arbeitnehmerschutz.
Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten, anlagespezifischen Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse bei Bandförderern, die zur Ausübung von Wintersport- oder Freizeitaktivitäten eingesetzt werden und zwar bei bestimmungsgemäßer Benutzung, aber auch bei bestimmungswidriger Benutzung, wenn diese für den Hersteller vernünftigerweise vorhersehbar war, siehe Abschnitt 4.
Diese Europäische Norm gilt weder für Fahrsteige nach EN 115 noch für Fahrgastförderbänder als Einstiegshilfe nach EN 1907.
Diese Europäische Norm gilt nicht für Bandförderer, die vor dem Datum der Veröffentlichung als EN hergestellt wurden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
26579
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm gilt für Bandförderer zur Ausübung von Wintersport- oder Freizeitaktivitäten.
Diese Anforderungen gelten für Bandförderer, die für den Wintersportbetrieb Personen befördern, die mit ihren Gleitsportausrüstungen fest verbunden sind, oder Fußgänger mit Skischuhen oder festem Schuhwerk die ggf. ihre Gleitsportausrüstungen in der Hand halten. Im Falle einer anderen Nutzung müssen die Benutzer für den Bandförderer geeignetes Schuhwerk tragen (geschlossene und feste Schuhe).
ANMERKUNG Die Gleitsportausrüstungen schließen Ski, auf denen Menschen mit Behinderung sitzen, ein.
Diese Europäische Norm wurde auf der Grundlage eines automatischen Betriebs dieser Anlagen ohne ständige Anwesenheit von Personal in unmittelbarer Nähe des Bandförderers ausgearbeitet.
Sie enthält auch Anforderungen zur Unfallverhütung und zum Arbeitnehmerschutz.
Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten, anlagespezifischen Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse bei Bandförderern, die zur Ausübung von Wintersport- oder Freizeitaktivitäten eingesetzt werden und zwar bei bestimmungsgemäßer Benutzung, aber auch bei bestimmungswidriger Benutzung, wenn diese für den Hersteller vernünftigerweise vorhersehbar war, siehe Abschnitt 4.
Diese Europäische Norm gilt weder für Fahrsteige nach EN 115 noch für Fahrgastförderbänder als Einstiegshilfe nach EN 1907.
Diese Europäische Norm gilt nicht für Bandförderer, die vor dem Datum der Veröffentlichung als EN hergestellt wurden.