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Dieser Teil der ISO 14644 enthält die Klassifizierung der Luftreinheit durch Partikel (ACP) als Konzentration luftgetragener Nanopartikel.
Für Klassifizierungszwecke werden nur Partikelgruppen mit einer Mindestgröße von 0,1 Mikrometer (100 nm) oder kleiner, d. h. im „Nanobereich“, in Betracht gezogen.
Die in diesem Dokument angegebene Klassifizierung ist vorrangig für die Verwendung in „Betriebs“zuständen vorgesehen. Diese Klassifizierung extrapoliert die in ISO 14644 1 festgelegte Gleichung der Partikel-klassifizierung in den Nanobereich ( 100 nm).
ANMERKUNG 1 Für die Zwecke des vorliegenden Dokuments wird auf „nanoskalige Partikel“ verwiesen, die an dieser Stelle für alle Nanoobjekte stehen, die im Nanobereich über ein Maß (Nanoplättchen), zwei Maße (Nanofaser) oder drei Maße (Nanopartikel) verfügen.
ANMERKUNG 2 Es sollte beachtet werden, dass das tatsächliche Verhalten der Partikel im Reinraum von deren Quellen und dem physikalischen Verhalten bestimmt wird.
ANMERKUNG 3 Überlegungen zu Gesundheit und Sicherheit sind von diesem Dokument ausgenommen.
Reģistrācijas numurs (WIID)
38342
Darbības sfēra
Dieser Teil der ISO 14644 enthält die Klassifizierung der Luftreinheit durch Partikel (ACP) als Konzentration luftgetragener Nanopartikel.
Für Klassifizierungszwecke werden nur Partikelgruppen mit einer Mindestgröße von 0,1 Mikrometer (100 nm) oder kleiner, d. h. im „Nanobereich“, in Betracht gezogen.
Die in diesem Dokument angegebene Klassifizierung ist vorrangig für die Verwendung in „Betriebs“zuständen vorgesehen. Diese Klassifizierung extrapoliert die in ISO 14644 1 festgelegte Gleichung der Partikel-klassifizierung in den Nanobereich ( 100 nm).
ANMERKUNG 1 Für die Zwecke des vorliegenden Dokuments wird auf „nanoskalige Partikel“ verwiesen, die an dieser Stelle für alle Nanoobjekte stehen, die im Nanobereich über ein Maß (Nanoplättchen), zwei Maße (Nanofaser) oder drei Maße (Nanopartikel) verfügen.
ANMERKUNG 2 Es sollte beachtet werden, dass das tatsächliche Verhalten der Partikel im Reinraum von deren Quellen und dem physikalischen Verhalten bestimmt wird.
ANMERKUNG 3 Überlegungen zu Gesundheit und Sicherheit sind von diesem Dokument ausgenommen.