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1.1 Diese Internationale Norm legt Verfahren zur Bestimmung des Wassergehalts von Kunststoffen fest, die als Pulver, Granulat oder Fertigerzeugnis vorliegen. Bei diesen Verfahren wird nicht, wie nach ISO 62, die Wasseraufnahme (Kinetik und Gleichgewicht) von Kunststoffen geprüft.
Verfahren A ist für die Bestimmung des Wassergehalts bis hinab zu 0,1 % mit einer Genauigkeit von 0,1 % geeignet. Verfahren B und C sind für die Bestimmung des Wassergehalts bis hinab zu 0,01 % mit einer Genauigkeit von 0,01 % geeignet.
Der Wassergehalt ist ein wichtiger Parameter bei der Verarbeitung von Werkstoffen und sollte stets unter dem in den entsprechenden Werkstoffnormen festgelegten Wert bleiben.
1.2 In dieser Internationalen Norm sind vier alternative Verfahren festgelegt:
- Verfahren A ist ein Extraktionsverfahren mit wasserfreiem Methanol und anschließender Titration des Wassers nach dem Karl Fischer Verfahren. Es kann für alle Kunststoffe verwendet werden und ist auf Granulate mit einer Korngröße kleiner als 4 mm x 4 mm x 3 m anwendbar. Das Verfahren kann auch z. B. auf Vorpolymer Pulvermaterialien angewendet werden, die in Methanol unlöslich sind.
- Verfahren B1 ist ein Verdampfungsverfahren unter Anwendung eines Rohrofens. Das in der Analysenmenge enthaltene Wasser wird verdampft und durch trockene Luft oder Stickstoff als Trägergas in die Titrationszelle überführt, in der anschließend die Titration des gesammelten Wassers nach dem Karl Fischer Verfahren erfolgt. Es kann für sämtliche Kunststoffe und Granulate angewendet werden, die kleiner als 4 mm x 4 mm x 3 mm sind.
- Verfahren B2 ist ein Verdampfungsverfahren unter Anwendung eines erhitzten Probenfläschchens. Das in der Analysenmenge enthaltene Wasser wird verdampft und durch trockene Luft oder Stickstoff als Trägergas in die Titrationszelle überführt, in der anschließend die Titration des gesammelten Wassers nach dem Karl Fischer Verfahren erfolgt. Es kann für sämtliche Kunststoffe und Granulate angewendet werden, die kleiner als 4 mm x 4 mm x 3 mm sind.
- Verfahren C ist ein manometrisches Verfahren. Der Wassergehalt wird aus dem Druckanstieg nach dem Verdampfen des Wassers unter Vakuum bestimmt. Das Verfahren kann nicht auf Kunststoffproben angewendet werden, die andere flüchtige Bestandteile als Wasser in solchen Mengen enthalten, dass diese signifikant zum Dampfdruck bei Raumtemperatur beisteuern. In regelmäßigen Abständen sollte, z. B. durch Gaschromatographie, die Anwesenheit großer Mengen an flüchtigen Bestandteilen überprüft werden. Diese Überprüfungen sind besonders bei neuen Typen oder Klassen von Werk¬stoffen notwendig.
Reģistrācijas numurs (WIID)
38703
Darbības sfēra
1.1 Diese Internationale Norm legt Verfahren zur Bestimmung des Wassergehalts von Kunststoffen fest, die als Pulver, Granulat oder Fertigerzeugnis vorliegen. Bei diesen Verfahren wird nicht, wie nach ISO 62, die Wasseraufnahme (Kinetik und Gleichgewicht) von Kunststoffen geprüft.
Verfahren A ist für die Bestimmung des Wassergehalts bis hinab zu 0,1 % mit einer Genauigkeit von 0,1 % geeignet. Verfahren B und C sind für die Bestimmung des Wassergehalts bis hinab zu 0,01 % mit einer Genauigkeit von 0,01 % geeignet.
Der Wassergehalt ist ein wichtiger Parameter bei der Verarbeitung von Werkstoffen und sollte stets unter dem in den entsprechenden Werkstoffnormen festgelegten Wert bleiben.
1.2 In dieser Internationalen Norm sind vier alternative Verfahren festgelegt:
- Verfahren A ist ein Extraktionsverfahren mit wasserfreiem Methanol und anschließender Titration des Wassers nach dem Karl Fischer Verfahren. Es kann für alle Kunststoffe verwendet werden und ist auf Granulate mit einer Korngröße kleiner als 4 mm x 4 mm x 3 m anwendbar. Das Verfahren kann auch z. B. auf Vorpolymer Pulvermaterialien angewendet werden, die in Methanol unlöslich sind.
- Verfahren B1 ist ein Verdampfungsverfahren unter Anwendung eines Rohrofens. Das in der Analysenmenge enthaltene Wasser wird verdampft und durch trockene Luft oder Stickstoff als Trägergas in die Titrationszelle überführt, in der anschließend die Titration des gesammelten Wassers nach dem Karl Fischer Verfahren erfolgt. Es kann für sämtliche Kunststoffe und Granulate angewendet werden, die kleiner als 4 mm x 4 mm x 3 mm sind.
- Verfahren B2 ist ein Verdampfungsverfahren unter Anwendung eines erhitzten Probenfläschchens. Das in der Analysenmenge enthaltene Wasser wird verdampft und durch trockene Luft oder Stickstoff als Trägergas in die Titrationszelle überführt, in der anschließend die Titration des gesammelten Wassers nach dem Karl Fischer Verfahren erfolgt. Es kann für sämtliche Kunststoffe und Granulate angewendet werden, die kleiner als 4 mm x 4 mm x 3 mm sind.
- Verfahren C ist ein manometrisches Verfahren. Der Wassergehalt wird aus dem Druckanstieg nach dem Verdampfen des Wassers unter Vakuum bestimmt. Das Verfahren kann nicht auf Kunststoffproben angewendet werden, die andere flüchtige Bestandteile als Wasser in solchen Mengen enthalten, dass diese signifikant zum Dampfdruck bei Raumtemperatur beisteuern. In regelmäßigen Abständen sollte, z. B. durch Gaschromatographie, die Anwesenheit großer Mengen an flüchtigen Bestandteilen überprüft werden. Diese Überprüfungen sind besonders bei neuen Typen oder Klassen von Werk¬stoffen notwendig.