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Dieser Teil von ISO 1872 legt die Herstellungsverfahren von Probekörpern und die zur Bestimmung der Eigenschaften von Polyethylen (PE)-Formmassen anzuwendenden Prüfverfahren fest. Anforderungen an die Behandlung des Probenmaterials und für das Konditionieren des Probenmaterials vor der Herstellung der Probekörper und der Probekörper vor der Prüfung sind ebenfalls enthalten.
Verfahren und Bedingungen für die Herstellung der Probekörper und Vorschriften für die Bestimmung der Ei¬genschaften der Formmasse, aus der die Probekörper hergestellt werden, sind ebenfalls angegeben. Eigenschaften und Prüfverfahren, die anwendbar und notwendig sind, um PE-Formmassen zu charakterisieren, sind aufgelistet.
Die Eigenschaften wurden von den in ISO 10350 1 angegebenen allgemeinen Prüfverfahren ausgewählt. Andere weithin gebräuchliche Prüfverfahren oder solche von besonderer Bedeutung für diese Formmassen, wie die kennzeichnenden Eigenschaften aus Teil 1 dieser Norm, sind in ISO 1872-1 aufgenommen.
Um reproduzierbare und vergleichbare Prüfergebnisse zu erhalten, müssen die hier festgelegten Bedingun¬gen der Probekörperherstellung und -konditionierung, die Probekörper mit den hier genormten Abmessungen sowie die festgelegten Prüfverfahren angewendet werden. Die gemessenen Werte müssen nicht notwendi¬gerweise mit denen identisch sein, die bei Anwendung von Probekörpern anderer Abmessungen oder solchen, die mit einem anderen Verfahren hergestellt wurden, erhalten werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
23280
Darbības sfēra
Dieser Teil von ISO 1872 legt die Herstellungsverfahren von Probekörpern und die zur Bestimmung der Eigenschaften von Polyethylen (PE)-Formmassen anzuwendenden Prüfverfahren fest. Anforderungen an die Behandlung des Probenmaterials und für das Konditionieren des Probenmaterials vor der Herstellung der Probekörper und der Probekörper vor der Prüfung sind ebenfalls enthalten.
Verfahren und Bedingungen für die Herstellung der Probekörper und Vorschriften für die Bestimmung der Ei¬genschaften der Formmasse, aus der die Probekörper hergestellt werden, sind ebenfalls angegeben. Eigenschaften und Prüfverfahren, die anwendbar und notwendig sind, um PE-Formmassen zu charakterisieren, sind aufgelistet.
Die Eigenschaften wurden von den in ISO 10350 1 angegebenen allgemeinen Prüfverfahren ausgewählt. Andere weithin gebräuchliche Prüfverfahren oder solche von besonderer Bedeutung für diese Formmassen, wie die kennzeichnenden Eigenschaften aus Teil 1 dieser Norm, sind in ISO 1872-1 aufgenommen.
Um reproduzierbare und vergleichbare Prüfergebnisse zu erhalten, müssen die hier festgelegten Bedingun¬gen der Probekörperherstellung und -konditionierung, die Probekörper mit den hier genormten Abmessungen sowie die festgelegten Prüfverfahren angewendet werden. Die gemessenen Werte müssen nicht notwendi¬gerweise mit denen identisch sein, die bei Anwendung von Probekörpern anderer Abmessungen oder solchen, die mit einem anderen Verfahren hergestellt wurden, erhalten werden.