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1.1 Dieser Teil von ISO 7765 legt Verfahren zur Bestimmung der Schädigungsarbeit fest, die unter festgelegten Aufprallbedingungen eines aus vorgeschriebener Höhe freifallenden Durchstoßkörpers, der eine Schädigung von 50 % der geprüften Probekörper ergäbe, die Schädigung von Kunststofffolien und -bahnen von weniger als 1 mm Dicke herbeiführt.
1.2 Es werden zwei Prüfverfahren beschrieben.
1.2.1 Beim Verfahren A wird ein Durchstoßkörper mit halbkugelförmigem Kopf von (38 ± 1) mm Durchmesser benutzt, der aus einer Höhe von (0,66 ± 0,01) m fallengelassen wird. Dieses Verfahren kann auf Materialien angewendet werden, deren Schlagfestigkeit bis zur Schädigung Massen von etwa 0,05 kg bis etwa 2 kg erfordert.
1.2.2 Beim Verfahren B wird ein Durchstoßkörper mit halbkugelförmigem Kopf von (50 ± 1) mm Durchmesser benutzt, der aus einer Höhe von (1,50 ± 0,01) m fallen gelassen wird. Der Anwendungsbereich dieses Verfahrens erstreckt sich auf Massen von etwa 0,3 kg bis etwa 2 kg.
1.3 Das Messverfahren ist ein Eingrenzungsverfahren. Bei der Prüfung wird ein einheitliches Masseinkrement angewendet, wobei nach Prüfung jedes Probekörpers die Masse des Durchstoßkörpers in Abhängigkeit von dem am Probekörper festgestellten Ergebnis (Schädigung oder keine Schädigung) mit einem einheitlichen Inkrement verringert oder vergrößert wird.
Reģistrācijas numurs (WIID)
22734
Darbības sfēra
1.1 Dieser Teil von ISO 7765 legt Verfahren zur Bestimmung der Schädigungsarbeit fest, die unter festgelegten Aufprallbedingungen eines aus vorgeschriebener Höhe freifallenden Durchstoßkörpers, der eine Schädigung von 50 % der geprüften Probekörper ergäbe, die Schädigung von Kunststofffolien und -bahnen von weniger als 1 mm Dicke herbeiführt.
1.2 Es werden zwei Prüfverfahren beschrieben.
1.2.1 Beim Verfahren A wird ein Durchstoßkörper mit halbkugelförmigem Kopf von (38 ± 1) mm Durchmesser benutzt, der aus einer Höhe von (0,66 ± 0,01) m fallengelassen wird. Dieses Verfahren kann auf Materialien angewendet werden, deren Schlagfestigkeit bis zur Schädigung Massen von etwa 0,05 kg bis etwa 2 kg erfordert.
1.2.2 Beim Verfahren B wird ein Durchstoßkörper mit halbkugelförmigem Kopf von (50 ± 1) mm Durchmesser benutzt, der aus einer Höhe von (1,50 ± 0,01) m fallen gelassen wird. Der Anwendungsbereich dieses Verfahrens erstreckt sich auf Massen von etwa 0,3 kg bis etwa 2 kg.
1.3 Das Messverfahren ist ein Eingrenzungsverfahren. Bei der Prüfung wird ein einheitliches Masseinkrement angewendet, wobei nach Prüfung jedes Probekörpers die Masse des Durchstoßkörpers in Abhängigkeit von dem am Probekörper festgestellten Ergebnis (Schädigung oder keine Schädigung) mit einem einheitlichen Inkrement verringert oder vergrößert wird.