Projekta Nr.EN ISO 527-2:2025
NosaukumsDieses Dokument legt auf der Basis der allgemeinen Grundsätze aus ISO 527 1 die Prüfbedingungen zur Bestimmung der Zugeigenschaften von Form- und Extrusionsmassen fest. 1.2 Die Verfahren sind speziell zur Anwendung für folgende Werkstoffgruppen in der bevorzugten Dicke oder bei aus Formteilen mechanisch herausgearbeiteten Probekörpern in der Dicke nach Ausformung geeignet:  steife und halbsteife thermoplastische Spritzguss-, Extrusions- und Gussformmassen einschließlich gefüllter und verstärkter Formmassen, beispielsweise mit Kurzfasern, kleinen Stäbchen, Plättchen oder Granulat, nicht jedoch mit Textilfasern (siehe ISO 527 4 und ISO 527 5). ANMERKUNG Definition für „steif“ und „halbsteif“ siehe ISO 527 1:2019, Abschnitt 3;  steife und halbsteife härtbare Spritzguss- und Gussformmassen einschließlich gefüllter und verstärkter Formmassen, nicht jedoch mit Textilfasern als Verstärkungsmaterial (siehe ISO 527 4 und ISO 527 5);  thermotrope flüssigkristalline Polymere. Die Verfahren sind üblicherweise nicht für Hartschäume oder Schichtstoff-Verbundwerkstoffe mit Schaumstoffkern geeignet. Für Hartschäume siehe ISO 1926. Die Verfahren sind nicht geeignet für flexible Folien und Tafeln mit einer Dicke unter 1 mm, siehe ISO 527 3. 1.3 Die Verfahren werden an Probekörpern angewendet, die entweder in den ausgewählten Maßen geformt oder aus spritzgegossenen oder gepressten Platten ausgearbeitet, geschnitten oder gestanzt werden können. Der Vielzweckprobekörper wird bevorzugt (siehe ISO 20753).
Reģistrācijas numurs (WIID)76888
Darbības sfēraDieses Dokument legt auf der Basis der allgemeinen Grundsätze aus ISO 527 1 die Prüfbedingungen zur Bestimmung der Zugeigenschaften von Form- und Extrusionsmassen fest. 1.2 Die Verfahren sind speziell zur Anwendung für folgende Werkstoffgruppen in der bevorzugten Dicke oder bei aus Formteilen mechanisch herausgearbeiteten Probekörpern in der Dicke nach Ausformung geeignet:  steife und halbsteife thermoplastische Spritzguss-, Extrusions- und Gussformmassen einschließlich gefüllter und verstärkter Formmassen, beispielsweise mit Kurzfasern, kleinen Stäbchen, Plättchen oder Granulat, nicht jedoch mit Textilfasern (siehe ISO 527 4 und ISO 527 5). ANMERKUNG Definition für „steif“ und „halbsteif“ siehe ISO 527 1:2019, Abschnitt 3;  steife und halbsteife härtbare Spritzguss- und Gussformmassen einschließlich gefüllter und verstärkter Formmassen, nicht jedoch mit Textilfasern als Verstärkungsmaterial (siehe ISO 527 4 und ISO 527 5);  thermotrope flüssigkristalline Polymere. Die Verfahren sind üblicherweise nicht für Hartschäume oder Schichtstoff-Verbundwerkstoffe mit Schaumstoffkern geeignet. Für Hartschäume siehe ISO 1926. Die Verfahren sind nicht geeignet für flexible Folien und Tafeln mit einer Dicke unter 1 mm, siehe ISO 527 3. 1.3 Die Verfahren werden an Probekörpern angewendet, die entweder in den ausgewählten Maßen geformt oder aus spritzgegossenen oder gepressten Platten ausgearbeitet, geschnitten oder gestanzt werden können. Der Vielzweckprobekörper wird bevorzugt (siehe ISO 20753).
StatussStandarts spēkā
ICS grupa83.080.01