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A.2.1.1 Allgemeines
(1) Anhang A2 zur EN 1990 liefert Regelungen und Verfahren zur Erstellung der Einwirkungskombinationen für Nachweise für die Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit und der Tragfähigkeit (außer Ermüdungsnachweise) zusammen mit den empfohlenen Bemessungswerten für ständige, veränderliche und außergewöhnliche Einwirkungen sowie den y Faktoren für Straßenbrücken, Fußgängerbrücken und Eisenbahnbrücken. Er gilt auch für die Einwirkungen während der Bauausführung. Zum Nachweis von bauweisenunabhängigen Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit werden ebenfalls Verfahren und Regelungen angegeben.
ANMERKUNG 1 Symbole, Bezeichnungen, Lastmodelle und Lastgruppen sind die gleichen, wie sie in den maßgebenden Abschnitten der EN 1991 2 verwendet oder definiert sind.
ANMERKUNG 2 Symbole, Bezeichnungen und Lasten während der Bauausführung entsprechen den Definitionen in EN 1991 1 6.
ANMERKUNG 3 Im Nationalen Anhang können Hinweise zur Anwendung der Tabelle 2.1 (Planungswerte der Nutzungsdauer) gegeben werden.
ANMERKUNG 4 Die meisten der in den Abschnitten A2.2.2 bis A2.2.5 definierten Kombinationsregeln stellen Vereinfachungen dar, um unnötig komplizierte Berechnungen zu vermeiden. Sie können, wie in den Abschnitten A2.2.1 bis A2.2.5 beschrieben, im Nationalen Anhang oder für das Einzelprojekt geändert werden.
ANMERKUNG 5 Anhang A2 zur EN 1990 enthält keine Regelungen zur Bestimmung der Einwirkungen auf Lager (Kräfte und Momente) sowie der zugehörigen Lagerbewegungen, und es werden auch keine Regelungen für die Berechnung von Brücken mit Einfluss der Boden – Bauwerksinteraktion, die von den Bewegungen und Verformungen der Lager abhängig sein können, angegeben.
(2) Die in diesem Anhang A2 von EN 1990 angegebenen Regelungen können unvollständig sein für:
- Brücken, die nicht in der EN 1991 2 behandelt werden (z. B. Brücken unter einer Start bzw. Landebahn von Flugzeugen, bewegliche Brücken, überdachte Brücken, Brücken für Wasserwege etc.)
Reģistrācijas numurs (WIID)
21851
Darbības sfēra
A.2.1.1 Allgemeines
(1) Anhang A2 zur EN 1990 liefert Regelungen und Verfahren zur Erstellung der Einwirkungskombinationen für Nachweise für die Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit und der Tragfähigkeit (außer Ermüdungsnachweise) zusammen mit den empfohlenen Bemessungswerten für ständige, veränderliche und außergewöhnliche Einwirkungen sowie den y Faktoren für Straßenbrücken, Fußgängerbrücken und Eisenbahnbrücken. Er gilt auch für die Einwirkungen während der Bauausführung. Zum Nachweis von bauweisenunabhängigen Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit werden ebenfalls Verfahren und Regelungen angegeben.
ANMERKUNG 1 Symbole, Bezeichnungen, Lastmodelle und Lastgruppen sind die gleichen, wie sie in den maßgebenden Abschnitten der EN 1991 2 verwendet oder definiert sind.
ANMERKUNG 2 Symbole, Bezeichnungen und Lasten während der Bauausführung entsprechen den Definitionen in EN 1991 1 6.
ANMERKUNG 3 Im Nationalen Anhang können Hinweise zur Anwendung der Tabelle 2.1 (Planungswerte der Nutzungsdauer) gegeben werden.
ANMERKUNG 4 Die meisten der in den Abschnitten A2.2.2 bis A2.2.5 definierten Kombinationsregeln stellen Vereinfachungen dar, um unnötig komplizierte Berechnungen zu vermeiden. Sie können, wie in den Abschnitten A2.2.1 bis A2.2.5 beschrieben, im Nationalen Anhang oder für das Einzelprojekt geändert werden.
ANMERKUNG 5 Anhang A2 zur EN 1990 enthält keine Regelungen zur Bestimmung der Einwirkungen auf Lager (Kräfte und Momente) sowie der zugehörigen Lagerbewegungen, und es werden auch keine Regelungen für die Berechnung von Brücken mit Einfluss der Boden – Bauwerksinteraktion, die von den Bewegungen und Verformungen der Lager abhängig sein können, angegeben.
(2) Die in diesem Anhang A2 von EN 1990 angegebenen Regelungen können unvollständig sein für:
- Brücken, die nicht in der EN 1991 2 behandelt werden (z. B. Brücken unter einer Start bzw. Landebahn von Flugzeugen, bewegliche Brücken, überdachte Brücken, Brücken für Wasserwege etc.)