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(1)P Teil 1-2 gilt für Hochbauten. Er enthält allgemeine Regeln für die Auslegung von Hochbauten gegen Erdbeben und ist zusammen mit den Teilen 1-1 und 1-3 anzuwenden. (2)P Obwohl in der Vornorm keine Hinweise auf Hochbauten mit Erdbebenisolierung enthalten sind, ist die Verwendung einer Erdbebenisolierung nicht ausgeschlossen, vorausgesetzt daß besondere Untersuchungen vorgenommen werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
12413
Darbības sfēra
(1)P Teil 1-2 gilt für Hochbauten. Er enthält allgemeine Regeln für die Auslegung von Hochbauten gegen Erdbeben und ist zusammen mit den Teilen 1-1 und 1-3 anzuwenden. (2)P Obwohl in der Vornorm keine Hinweise auf Hochbauten mit Erdbebenisolierung enthalten sind, ist die Verwendung einer Erdbebenisolierung nicht ausgeschlossen, vorausgesetzt daß besondere Untersuchungen vorgenommen werden.