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(1) Teil 1-3 enthält besondere Regeln für verschiedene in Hochbauten verwendete Baustoffe und Bauteile. Er ist in Verbindung mit den Bestimmungen der Teile 1-1, 1-2 und 5 dieses Regelwerks und mit den anderen Eurocodes anzuwenden. (2) Es werden folgende Baustoffe erfaßt: - Abschnitt 2: Besondere Regeln für Betonbauten - Abschnitt 3: Besondere Regeln für Stahlbauten, - Abschnitt 4: Besondere Regeln für Holzbauten, - Abschnitt 5: Besondere Regeln für Mauerwerksbauten.
Reģistrācijas numurs (WIID)
12414
Darbības sfēra
(1) Teil 1-3 enthält besondere Regeln für verschiedene in Hochbauten verwendete Baustoffe und Bauteile. Er ist in Verbindung mit den Bestimmungen der Teile 1-1, 1-2 und 5 dieses Regelwerks und mit den anderen Eurocodes anzuwenden. (2) Es werden folgende Baustoffe erfaßt: - Abschnitt 2: Besondere Regeln für Betonbauten - Abschnitt 3: Besondere Regeln für Stahlbauten, - Abschnitt 4: Besondere Regeln für Holzbauten, - Abschnitt 5: Besondere Regeln für Mauerwerksbauten.