CEN/TC 250
Projekta Nr. | EN 1991-2:2003 |
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Nosaukums | (1) P Dieser Abschnitt gilt für Normal- und Breitspurbahnen der europäischen Hauptstrecken. (2) Die in diesem Abschnitt festgelegten Lastmodelle beschreiben keine tatsächlichen Lasten. Sie wurden so gewählt, dass sie, mit den besonders zu berücksichtigenden Schwingbeiwerten, die Einwirkungen des Zugverkehrs wiedergeben. Ist es erforderlich, einen Verkehr außerhalb der in diesem Abschnitt festgelegten Lastmodelle zu berücksichtigen, so sollten alternative Lastmodelle mit den zugehörigen Kombinationsregeln für das Einzelprojekt festgelegt werden. ANMERKUNG Die alternativen Lastmodelle mit ihren zugehörigen Kombinationsregeln können im Nationalen Anhang festgelegt werden. (3) P Dieser Abschnitt ist nicht anzuwenden für Einwirkungen aus Schmalspurbahnen Straßenbahnen und andere Kleinbahnen Museumsbahnen Zahnradbahnen Standseilbahnen Die Belastungen und charakteristischen Werte der Einwirkungen solcher Bahnen sollten für das Einzelprojekt festgelegt werden. ANMERKUNG Die Belastungen und charakteristischen Werte der Einwirkungen solcher Bahnen können im Nationalen Anhang festgelegt werden. (4) Zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit und zur Gewährleistung des Reisendenkomforts u. a. werden die Grenzwerte der Verformungen von Eisenbahnüberführungen in EN 1990 - Eurocode: Grundlagen des Entwurfs, Anhang A.2 festgelegt. (5) Als Grundlage für die Berechnung der Ermüdungslebensdauer werden drei verschiedene Verkehrszusammensetzungen angegeben (siehe Anhang D). (6) Das Eigengewicht der nichttragenden Bauteile schließt das Gewicht von Bauteilen wie z. B. Lärmschutzwände, Führungs- und Fangvorrichtungen, Signale, Kabelkanäle, Kabel und Oberleitung ein (ausgenommen die Spannkräfte des Fahrdrahtes etc.). (7) Beim Entwurf ist besonders auf Hilfsbrücken zu achten aufgrund der Flexibilität dieser temporären Bauwerke. Die Belastungen und Anforderungen für die Bemessung von Hilfsbrücken sollte für das Einzelprojekt festgelegt werden. ANMERKUNG Im Natio |
Reģistrācijas numurs (WIID) | 12444 |
Darbības sfēra | (1) P Dieser Abschnitt gilt für Normal- und Breitspurbahnen der europäischen Hauptstrecken. (2) Die in diesem Abschnitt festgelegten Lastmodelle beschreiben keine tatsächlichen Lasten. Sie wurden so gewählt, dass sie, mit den besonders zu berücksichtigenden Schwingbeiwerten, die Einwirkungen des Zugverkehrs wiedergeben. Ist es erforderlich, einen Verkehr außerhalb der in diesem Abschnitt festgelegten Lastmodelle zu berücksichtigen, so sollten alternative Lastmodelle mit den zugehörigen Kombinationsregeln für das Einzelprojekt festgelegt werden. ANMERKUNG Die alternativen Lastmodelle mit ihren zugehörigen Kombinationsregeln können im Nationalen Anhang festgelegt werden. (3) P Dieser Abschnitt ist nicht anzuwenden für Einwirkungen aus Schmalspurbahnen Straßenbahnen und andere Kleinbahnen Museumsbahnen Zahnradbahnen Standseilbahnen Die Belastungen und charakteristischen Werte der Einwirkungen solcher Bahnen sollten für das Einzelprojekt festgelegt werden. ANMERKUNG Die Belastungen und charakteristischen Werte der Einwirkungen solcher Bahnen können im Nationalen Anhang festgelegt werden. (4) Zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit und zur Gewährleistung des Reisendenkomforts u. a. werden die Grenzwerte der Verformungen von Eisenbahnüberführungen in EN 1990 - Eurocode: Grundlagen des Entwurfs, Anhang A.2 festgelegt. (5) Als Grundlage für die Berechnung der Ermüdungslebensdauer werden drei verschiedene Verkehrszusammensetzungen angegeben (siehe Anhang D). (6) Das Eigengewicht der nichttragenden Bauteile schließt das Gewicht von Bauteilen wie z. B. Lärmschutzwände, Führungs- und Fangvorrichtungen, Signale, Kabelkanäle, Kabel und Oberleitung ein (ausgenommen die Spannkräfte des Fahrdrahtes etc.). (7) Beim Entwurf ist besonders auf Hilfsbrücken zu achten aufgrund der Flexibilität dieser temporären Bauwerke. Die Belastungen und Anforderungen für die Bemessung von Hilfsbrücken sollte für das Einzelprojekt festgelegt werden. ANMERKUNG Im Natio |
Statuss | Atcelts |
ICS grupa | 91.010.30 93.040 |