CEN/TC 250
| Projekta Nr. | EN 1998-3:2025 |
|---|---|
| Nosaukums | 1.1 Anwendungsbereich von EN 1998 3 (1) Dieses Dokument gilt für die Beurteilung und Ertüchtigung von Gebäuden und Brücken in Erdbebengebieten, und zwar wie in a) bis c) angegeben: a) um Kriterien für die Beurteilung des seismischen Verhaltens von bereits bestehenden einzelnen Gebäuden und Brücken bereitzustellen; b) um die für die Auswahl der notwendigen Korrekturmaßnahmen zu befolgende Verfahrensweise zu beschreiben; c) um Kriterien für die Planung von Ertüchtigungsmaßnahmen festzulegen (d. h. Planung, statische Berechnungen einschließlich der konstruktiven Eingriffe, endgültige Dimensionierung der tragenden Teile und ihrer Verbindungen zu vorhandenen tragenden Bauteilen). ANMERKUNG 1 Für die Anwendung dieses Dokuments umfasst die Ertüchtigung sowohl die seismische Modernisierung (z. B. Verstärkung oder Hinzufügung eines passiven Systems) von unbeschädigten Bauwerken als auch die Sanierung und mögliche Modernisierung von durch Erdbeben beschädigten Bauwerken. ANMERKUNG 2 In diesem Dokument werden nur die gebräuchlichsten Ertüchtigungsverfahren behandelt. Dadurch wird der Einsatz anderer Verfahren nicht ausgeschlossen, die in jedem Land basierend auf den in diesem Dokument dargelegten Stärkungsgrundsätzen entwickelt werden können. ANMERKUNG 3 Anhang D enthält Ablaufdiagramme für die Anwendung dieses Dokuments. (2) Sofern nicht ausdrücklich angegeben, gelten EN 1998 1 1 und EN 1998 5. (3) Entsprechend den Leistungsanforderungen von EN 1998 1 1:2024, 4.1, deckt dieses Dokument die seismische Beurteilung und Ertüchtigung von Gebäuden und Brücken ab, die aus den am häufigsten verwendeten Baustoffen bestehen: Beton, Stahl und Verbundwerkstoffe, Holz und Mauerwerk. ANMERKUNG Anhang B und Anhang C enthalten zusätzliche Hinweise bezüglich der Beurteilung von Holz- bzw. Mauerwerksbauten und, soweit notwendig, bezüglich deren Ertüchtigung. (4) Dieses Dokument behandelt die Beurteilung einzelner Bauwerke, um zu entscheiden, ob die Notwendigkeit eines konstruktiven Eingriffs besteht, und um gegebenenfalls die notwendigen Ertüchtigungsmaßnahmen zu planen. Sie ist nicht gedacht für die Vulnerabilitätsbeurteilung von Gesamtheiten oder Gruppen von Bauwerken im Zuge der Ermittlung des seismischen Risikos für unterschiedliche Zwecke (z. B. zur Bestimmung des Versicherungsrisikos, zur Setzung von Prioritäten bei Risikominderungsmaßnahmen usw.). (5) Dieses Dokument stellt (in ihren baustoffspezifischen Abschnitten Abschnitt 8 bis Abschnitt 11) Kriterien für den Nachweis der gängigsten unter den zurzeit angewendeten Ertüchtigungsverfahren zur Verfügung. (6) Dieses Dokument enthält spezifische Regeln für die Beurteilung und Ertüchtigung, die für bestehende Gebäude und Brücken der Versagensfolgeklassen CC1, CC2 und CC3, wie in EN 1990:2023, 4.3 festgelegt, maßgebend sind. (7) Obgleich die Vorgaben dieses Dokuments auf alle gängigen Kategorien von Gebäuden und Brücken anwendbar sind, erfordern die seismische Beurteilung und die Ertüchtigung von Denkmälern und zum kulturellen Erbe gehörenden Bauwerken häufig – je nach Art des Bauwerks - verschiedene Arten von Vorgaben und Ansätzen, die von der Beschaffenheit dieser Denkmäler und historischen Gebäude abhängen. 1.2 Voraussetzungen (1) Für dieses Dokument gelten die Voraussetzungen von EN 1998 1 1. (2) Die Vorgaben dieses Dokuments gehen von der Voraussetzung aus, dass die Datenerfassung und die Prüfungen von erfahrenem Personal durchgeführt werden und dass der für die Beurteilung, die mögliche Planung der Ertüchtigung und die Ausführung der Arbeiten verantwortliche Ingenieur über einschlägige Erfahrungen für den zu modernisierenden oder sanierenden Bauwerkstyp verfügt. ... |
| Reģistrācijas numurs (WIID) | 76053 |
| Darbības sfēra | 1.1 Anwendungsbereich von EN 1998 3 (1) Dieses Dokument gilt für die Beurteilung und Ertüchtigung von Gebäuden und Brücken in Erdbebengebieten, und zwar wie in a) bis c) angegeben: a) um Kriterien für die Beurteilung des seismischen Verhaltens von bereits bestehenden einzelnen Gebäuden und Brücken bereitzustellen; b) um die für die Auswahl der notwendigen Korrekturmaßnahmen zu befolgende Verfahrensweise zu beschreiben; c) um Kriterien für die Planung von Ertüchtigungsmaßnahmen festzulegen (d. h. Planung, statische Berechnungen einschließlich der konstruktiven Eingriffe, endgültige Dimensionierung der tragenden Teile und ihrer Verbindungen zu vorhandenen tragenden Bauteilen). ANMERKUNG 1 Für die Anwendung dieses Dokuments umfasst die Ertüchtigung sowohl die seismische Modernisierung (z. B. Verstärkung oder Hinzufügung eines passiven Systems) von unbeschädigten Bauwerken als auch die Sanierung und mögliche Modernisierung von durch Erdbeben beschädigten Bauwerken. ANMERKUNG 2 In diesem Dokument werden nur die gebräuchlichsten Ertüchtigungsverfahren behandelt. Dadurch wird der Einsatz anderer Verfahren nicht ausgeschlossen, die in jedem Land basierend auf den in diesem Dokument dargelegten Stärkungsgrundsätzen entwickelt werden können. ANMERKUNG 3 Anhang D enthält Ablaufdiagramme für die Anwendung dieses Dokuments. (2) Sofern nicht ausdrücklich angegeben, gelten EN 1998 1 1 und EN 1998 5. (3) Entsprechend den Leistungsanforderungen von EN 1998 1 1:2024, 4.1, deckt dieses Dokument die seismische Beurteilung und Ertüchtigung von Gebäuden und Brücken ab, die aus den am häufigsten verwendeten Baustoffen bestehen: Beton, Stahl und Verbundwerkstoffe, Holz und Mauerwerk. ANMERKUNG Anhang B und Anhang C enthalten zusätzliche Hinweise bezüglich der Beurteilung von Holz- bzw. Mauerwerksbauten und, soweit notwendig, bezüglich deren Ertüchtigung. (4) Dieses Dokument behandelt die Beurteilung einzelner Bauwerke, um zu entscheiden, ob die Notwendigkeit eines konstruktiven Eingriffs besteht, und um gegebenenfalls die notwendigen Ertüchtigungsmaßnahmen zu planen. Sie ist nicht gedacht für die Vulnerabilitätsbeurteilung von Gesamtheiten oder Gruppen von Bauwerken im Zuge der Ermittlung des seismischen Risikos für unterschiedliche Zwecke (z. B. zur Bestimmung des Versicherungsrisikos, zur Setzung von Prioritäten bei Risikominderungsmaßnahmen usw.). (5) Dieses Dokument stellt (in ihren baustoffspezifischen Abschnitten Abschnitt 8 bis Abschnitt 11) Kriterien für den Nachweis der gängigsten unter den zurzeit angewendeten Ertüchtigungsverfahren zur Verfügung. (6) Dieses Dokument enthält spezifische Regeln für die Beurteilung und Ertüchtigung, die für bestehende Gebäude und Brücken der Versagensfolgeklassen CC1, CC2 und CC3, wie in EN 1990:2023, 4.3 festgelegt, maßgebend sind. (7) Obgleich die Vorgaben dieses Dokuments auf alle gängigen Kategorien von Gebäuden und Brücken anwendbar sind, erfordern die seismische Beurteilung und die Ertüchtigung von Denkmälern und zum kulturellen Erbe gehörenden Bauwerken häufig – je nach Art des Bauwerks - verschiedene Arten von Vorgaben und Ansätzen, die von der Beschaffenheit dieser Denkmäler und historischen Gebäude abhängen. 1.2 Voraussetzungen (1) Für dieses Dokument gelten die Voraussetzungen von EN 1998 1 1. (2) Die Vorgaben dieses Dokuments gehen von der Voraussetzung aus, dass die Datenerfassung und die Prüfungen von erfahrenem Personal durchgeführt werden und dass der für die Beurteilung, die mögliche Planung der Ertüchtigung und die Ausführung der Arbeiten verantwortliche Ingenieur über einschlägige Erfahrungen für den zu modernisierenden oder sanierenden Bauwerkstyp verfügt. ... |
| Statuss | Standarts spēkā |
| ICS grupa | 91.120.25 91.010.30 |
