CEN/TC 250
Projekta Nr. | FprEN 1995-3 |
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Nosaukums | 1.1 Anwendungsbereich für EN 1995 3 (1) Dieses Dokument legt die Mindestanforderungen für die Ausführung von in Übereinstimmung mit EN 1995 (alle Teile) erstellten Holzbauwerken (Hochbauten und Brücken) fest, um sicherzustellen, dass die Bauwerke die Anforderungen an die mechanische Festigkeit, Gebrauchstauglichkeit, Dauerhaftigkeit und das Verhalten bei Brandeinwirkung erfüllen. (2) Dieses Dokument enthält Hilfestellungen zu Maßnahmen zum Feuchteschutz während des Transports zur Baustelle, der Lagerung und Handhabung vor Ort und der Montage. (3) Dieses Dokument gibt Hinweise für die praktische Ausführung und Toleranzen während der Ausführung. (4) Dieses Dokument beruht auf der Annahme, dass Ausführungsunterlagen vorliegen, die alle für die Ausführung eines bestimmten Tragwerks maßgeblichen Anforderungen enthalten. (5) Für durch eine Europäische Technische Produktspezifikation abgedeckte Produkte gilt dieses Dokument nur für die Aspekte der weiteren Bearbeitung, wie Zuschnitt, Abbund und Bohren. (6) Dieses Dokument gilt nicht für: a) Teile, die nicht nach EN 1995 bemessen werden; b) Temporäre Bauhilfsmaßnahmen (wie Schalung, Gerüste, Stützen, Verbau usw.); c) Anforderungen an Herstellung und Konformität von Holzbauteilen nach Europäischen Technischen Produktspezifikationen; d) Toleranzen für andere Eigenschaften als mechanischer Widerstand, Gebrauchstauglichkeit, Dauerhaftigkeit und brandschutztechnische Eigenschaften; e) vertragliche Aspekte, Verantwortlichkeiten der unterschiedlichen Parteien, Kompetenzanforderungen oder den Unabhängigkeitsgrad des die Überwachung durchführenden Personals; f) Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen während der Ausführung. 1.2 Voraussetzungen (1) Es wird angenommen, dass alle maßgebenden Bestimmungen nach EN 1995 erfüllt werden. (2) Es wird in diesem Dokument anerkannt, dass Bereiche, wie z. B. detaillierte Anforderungen an die Kompetenz des Personals und Einzelheiten in Bezug auf das Qualitätsmanagement, in die Zuständigkeit des CEN-Mitgliedlands fällt. (3) Es wird davon ausgegangen, dass die folgenden Dokumente vor Ort zugänglich sind, bevor mit der Ausführung eines Bauabschnitts begonnen wird: - die Zeichnungen und Spezifikationen des jeweiligen Teils; - die Ausführungsunterlagen. (4) Es wird davon ausgegangen, dass die Ausführungsunterlagen vor Beginn der Ausführung auf Vollständigkeit überprüft wurden. (5) Es wird davon ausgegangen, dass vorangegangene Arbeiten (wie z. B. Fundamente) überprüft wurden und dass alle Arbeiten, die aufgrund von Abweichungen von den Ausführungsunterlagen durchgeführt werden müssen, auch durchgeführt wurden. |
Reģistrācijas numurs (WIID) | 76797 |
Darbības sfēra | 1.1 Anwendungsbereich für EN 1995 3 (1) Dieses Dokument legt die Mindestanforderungen für die Ausführung von in Übereinstimmung mit EN 1995 (alle Teile) erstellten Holzbauwerken (Hochbauten und Brücken) fest, um sicherzustellen, dass die Bauwerke die Anforderungen an die mechanische Festigkeit, Gebrauchstauglichkeit, Dauerhaftigkeit und das Verhalten bei Brandeinwirkung erfüllen. (2) Dieses Dokument enthält Hilfestellungen zu Maßnahmen zum Feuchteschutz während des Transports zur Baustelle, der Lagerung und Handhabung vor Ort und der Montage. (3) Dieses Dokument gibt Hinweise für die praktische Ausführung und Toleranzen während der Ausführung. (4) Dieses Dokument beruht auf der Annahme, dass Ausführungsunterlagen vorliegen, die alle für die Ausführung eines bestimmten Tragwerks maßgeblichen Anforderungen enthalten. (5) Für durch eine Europäische Technische Produktspezifikation abgedeckte Produkte gilt dieses Dokument nur für die Aspekte der weiteren Bearbeitung, wie Zuschnitt, Abbund und Bohren. (6) Dieses Dokument gilt nicht für: a) Teile, die nicht nach EN 1995 bemessen werden; b) Temporäre Bauhilfsmaßnahmen (wie Schalung, Gerüste, Stützen, Verbau usw.); c) Anforderungen an Herstellung und Konformität von Holzbauteilen nach Europäischen Technischen Produktspezifikationen; d) Toleranzen für andere Eigenschaften als mechanischer Widerstand, Gebrauchstauglichkeit, Dauerhaftigkeit und brandschutztechnische Eigenschaften; e) vertragliche Aspekte, Verantwortlichkeiten der unterschiedlichen Parteien, Kompetenzanforderungen oder den Unabhängigkeitsgrad des die Überwachung durchführenden Personals; f) Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen während der Ausführung. 1.2 Voraussetzungen (1) Es wird angenommen, dass alle maßgebenden Bestimmungen nach EN 1995 erfüllt werden. (2) Es wird in diesem Dokument anerkannt, dass Bereiche, wie z. B. detaillierte Anforderungen an die Kompetenz des Personals und Einzelheiten in Bezug auf das Qualitätsmanagement, in die Zuständigkeit des CEN-Mitgliedlands fällt. (3) Es wird davon ausgegangen, dass die folgenden Dokumente vor Ort zugänglich sind, bevor mit der Ausführung eines Bauabschnitts begonnen wird: - die Zeichnungen und Spezifikationen des jeweiligen Teils; - die Ausführungsunterlagen. (4) Es wird davon ausgegangen, dass die Ausführungsunterlagen vor Beginn der Ausführung auf Vollständigkeit überprüft wurden. (5) Es wird davon ausgegangen, dass vorangegangene Arbeiten (wie z. B. Fundamente) überprüft wurden und dass alle Arbeiten, die aufgrund von Abweichungen von den Ausführungsunterlagen durchgeführt werden müssen, auch durchgeführt wurden. |
Statuss | Izstrādē |
ICS grupa | 91.010.30 91.080.20 |