Projekta Nr.EN 1997-1:2024
Nosaukums1.1 Anwendungsbereich von EN 1997 1 (1) Dieses Dokument enthält allgemeine Regeln für Entwurf, Berechnung und Bemessung sowie Nachweis von geotechnischen Bauwerken. (2) Dieses Dokument gilt für Entwurf, Berechnung und Bemessung sowie Nachweis von geotechnischen Bauwerken, die nicht in den Anwendungsbereich von EN 1997 3 fallen. ANMERKUNG In diesem Fall können zusätzliche oder geänderte Vorschriften erforderlich sein. 1.2 Voraussetzungen (1) Zusätzlich zu den Voraussetzungen nach EN 1990 beruhen die Vorschriften nach EN 1997 (alle Teile) auf folgenden Voraussetzungen: — Baugrunduntersuchungen werden durch Personen oder Organisationen mit Kenntnis der potenziellen Baugrundverhältnisse und Grundwasserbedingungen geplant; — Baugrunduntersuchungen werden durch Personen mit entsprechenden Fertigkeiten und Erfahrungen ausgeführt; — die Beurteilung der Prüfergebnisse und Ableitung der Baugrundeigenschaften aus der Baugrund-untersuchung werden durch Personen mit angemessener Erfahrung und Qualifikation in der Geotechnik ausgeführt; — die für die Bemessung erforderlichen Daten werden durch Personen mit angemessener Qualifikation und Erfahrung gesammelt, dokumentiert und interpretiert; — Entwurf, Berechnung und Bemessung sowie Nachweis von geotechnischen Bauwerken werden durch Personen mit angemessenen Qualifikationen und einschlägiger Erfahrung ausgeführt; — angemessene Kontinuität und Kommunikation zwischen den mit Datensammlung, Entwurf und Bemessung, Nachweis und Ausführung betrauten Personen sind gegeben. (2) Dieses Dokument ist für die Anwendung in Zusammenhang mit EN 1990 vorgesehen, die Grundsätze und Anforderungen für die Sicherheit, Gebrauchstauglichkeit, Robustheit und Dauerhaftigkeit von Tragwerken, einschließlich geotechnischen und anderen Bauwerken, festlegt. ANMERKUNG Für die Bewertung vorhandener Bauwerke können zusätzliche oder abgeänderte Vorschriften erforderlich sein, siehe EN 1990 2. (3) Dieses Dokument ist für die Anwendung in Zusammenhang mit EN 1997 2 vorgesehen, die Vorschriften für die Bestimmung von Baugrundeigenschaften anhand von Baugrunduntersuchungen enthält. (4) Dieses Dokument ist für die Anwendung in Zusammenhang mit EN 1997 3 vorgesehen, das spezifische Regeln für Entwurf, Berechnung und Bemessung sowie Nachweis bestimmter Arten geotechnischer Bauwerke enthält. (5) Dieses Dokument ist für die Anwendung in Zusammenhang mit anderen Eurocodes für Entwurf, Berechnung und Bemessung von geotechnischen Bauwerken, einschließlich geotechnischen Hilfsbauwerken, vorgesehen.
Reģistrācijas numurs (WIID)70336
Darbības sfēra1.1 Anwendungsbereich von EN 1997 1 (1) Dieses Dokument enthält allgemeine Regeln für Entwurf, Berechnung und Bemessung sowie Nachweis von geotechnischen Bauwerken. (2) Dieses Dokument gilt für Entwurf, Berechnung und Bemessung sowie Nachweis von geotechnischen Bauwerken, die nicht in den Anwendungsbereich von EN 1997 3 fallen. ANMERKUNG In diesem Fall können zusätzliche oder geänderte Vorschriften erforderlich sein. 1.2 Voraussetzungen (1) Zusätzlich zu den Voraussetzungen nach EN 1990 beruhen die Vorschriften nach EN 1997 (alle Teile) auf folgenden Voraussetzungen: — Baugrunduntersuchungen werden durch Personen oder Organisationen mit Kenntnis der potenziellen Baugrundverhältnisse und Grundwasserbedingungen geplant; — Baugrunduntersuchungen werden durch Personen mit entsprechenden Fertigkeiten und Erfahrungen ausgeführt; — die Beurteilung der Prüfergebnisse und Ableitung der Baugrundeigenschaften aus der Baugrund-untersuchung werden durch Personen mit angemessener Erfahrung und Qualifikation in der Geotechnik ausgeführt; — die für die Bemessung erforderlichen Daten werden durch Personen mit angemessener Qualifikation und Erfahrung gesammelt, dokumentiert und interpretiert; — Entwurf, Berechnung und Bemessung sowie Nachweis von geotechnischen Bauwerken werden durch Personen mit angemessenen Qualifikationen und einschlägiger Erfahrung ausgeführt; — angemessene Kontinuität und Kommunikation zwischen den mit Datensammlung, Entwurf und Bemessung, Nachweis und Ausführung betrauten Personen sind gegeben. (2) Dieses Dokument ist für die Anwendung in Zusammenhang mit EN 1990 vorgesehen, die Grundsätze und Anforderungen für die Sicherheit, Gebrauchstauglichkeit, Robustheit und Dauerhaftigkeit von Tragwerken, einschließlich geotechnischen und anderen Bauwerken, festlegt. ANMERKUNG Für die Bewertung vorhandener Bauwerke können zusätzliche oder abgeänderte Vorschriften erforderlich sein, siehe EN 1990 2. (3) Dieses Dokument ist für die Anwendung in Zusammenhang mit EN 1997 2 vorgesehen, die Vorschriften für die Bestimmung von Baugrundeigenschaften anhand von Baugrunduntersuchungen enthält. (4) Dieses Dokument ist für die Anwendung in Zusammenhang mit EN 1997 3 vorgesehen, das spezifische Regeln für Entwurf, Berechnung und Bemessung sowie Nachweis bestimmter Arten geotechnischer Bauwerke enthält. (5) Dieses Dokument ist für die Anwendung in Zusammenhang mit anderen Eurocodes für Entwurf, Berechnung und Bemessung von geotechnischen Bauwerken, einschließlich geotechnischen Hilfsbauwerken, vorgesehen.
StatussStandarts spēkā
ICS grupa91.010.30
93.020