CEN/TC 250
| Projekta Nr. | LVS EN 1993-6:2026 |
|---|---|
| Nosaukums | 1.1 Anwendungsbereich von EN 1993 6 (1) EN 1993 6 enthält Regeln für die Tragwerksbemessung von Kranunterstützungen. (2) EN 1993 6 ist anwendbar für die Kranunterstützungen, insbesondere für Kranbahnträger innerhalb und außerhalb von Gebäuden von: a) Brückenlaufkranen, entweder: - Laufkrane; - Hängekrane; b) Einschienenkatzen. ANMERKUNG Die Grundsätze der Bemessungsregeln können auf die Unterstützungskonstruktionen anderer Kranarten angewendet werden, wobei gegebenenfalls die Unterschiede in den Einwirkungen aus dem Kranbetrieb zu berücksichtigen sind. Beispielsweise wird in den Bemessungsregeln für die Unterstützungskonstruktionen Kranunterstützungen der in (2) aufgeführten Kranarten vorausgesetzt, dass die horizontalen Kranlasten im Allgemeinen zufällig entlang der Kranbahnen verteilt auftreten. Diese Voraussetzung gilt nicht für andere Krane, wie z. B. Wandlaufkrane. (3) EN 1993 6 ist nicht für die Schienen und Aufhängungen von Leichtkransystemen nach EN 16851 anwendbar, siehe Bild 1.1. ANMERKUNG Die genormten Schienen und Aufhängungen von Leichtkransystemen werden als Teil des Krans verstanden. Legende 1 nach EN 1993 (Normenreihe) bemessener Unterstützungsträger 2 standardisierte Schiene eines nach EN 16851 bemessenen Leichtkransystems 3 Auflagerpunkt Bild 1.1 — Leichtkransystem (4) Zusätzlich werden Regeln für Zubehörteile von Kranbahnen einschließlich Kranschienen, bauliche Fahrbahnendbegrenzungen, Horizontalhalterungen und Horizontalträger und für die Kranbahnunterstützung angegeben. (5) EN 1993 6 gilt nicht für Krane und alle anderen beweglichen Teile. ANMERKUNG Bestimmungen für Krane sind in der Normenreihe EN 13001 im Allgemeinen und für Brücken- und Portalkrane in EN 15011 im Besonderen angegeben. 1.2 Annahmen (1) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, gelten EN 1990, Normenreihe EN 1991 und Normenreihe EN 1993 1. (2) Die in EN 1993 6 angegebenen Bemessungsverfahren sind anwendbar, wenn - die Qualität der Ausführung und die Toleranzen den Festlegungen von EN 1090 2 entsprechen, und - die verwendeten Baustoffe und -produkte den Festlegungen der zutreffenden Teile von EN 1993 oder den zutreffenden Material- und Produktspezifikationen entsprechen. (3) Es werden die folgenden Schnittstellen zwischen den Hebezeugen und deren Unterstützung angenommen: a) die Oberkante der Kranschiene für Laufkrane; b) die Oberseite des Flansches, auf dem der Kran oder die Laufkatze im Fall von Hängekranen und Einschienenkatzen läuft; c) die in Bild 1.1 für Leichtkransysteme gezeigten Auflagerpunkte. |
| Reģistrācijas numurs (WIID) | 68462 |
| Darbības sfēra | 1.1 Anwendungsbereich von EN 1993 6 (1) EN 1993 6 enthält Regeln für die Tragwerksbemessung von Kranunterstützungen. (2) EN 1993 6 ist anwendbar für die Kranunterstützungen, insbesondere für Kranbahnträger innerhalb und außerhalb von Gebäuden von: a) Brückenlaufkranen, entweder: - Laufkrane; - Hängekrane; b) Einschienenkatzen. ANMERKUNG Die Grundsätze der Bemessungsregeln können auf die Unterstützungskonstruktionen anderer Kranarten angewendet werden, wobei gegebenenfalls die Unterschiede in den Einwirkungen aus dem Kranbetrieb zu berücksichtigen sind. Beispielsweise wird in den Bemessungsregeln für die Unterstützungskonstruktionen Kranunterstützungen der in (2) aufgeführten Kranarten vorausgesetzt, dass die horizontalen Kranlasten im Allgemeinen zufällig entlang der Kranbahnen verteilt auftreten. Diese Voraussetzung gilt nicht für andere Krane, wie z. B. Wandlaufkrane. (3) EN 1993 6 ist nicht für die Schienen und Aufhängungen von Leichtkransystemen nach EN 16851 anwendbar, siehe Bild 1.1. ANMERKUNG Die genormten Schienen und Aufhängungen von Leichtkransystemen werden als Teil des Krans verstanden. Legende 1 nach EN 1993 (Normenreihe) bemessener Unterstützungsträger 2 standardisierte Schiene eines nach EN 16851 bemessenen Leichtkransystems 3 Auflagerpunkt Bild 1.1 — Leichtkransystem (4) Zusätzlich werden Regeln für Zubehörteile von Kranbahnen einschließlich Kranschienen, bauliche Fahrbahnendbegrenzungen, Horizontalhalterungen und Horizontalträger und für die Kranbahnunterstützung angegeben. (5) EN 1993 6 gilt nicht für Krane und alle anderen beweglichen Teile. ANMERKUNG Bestimmungen für Krane sind in der Normenreihe EN 13001 im Allgemeinen und für Brücken- und Portalkrane in EN 15011 im Besonderen angegeben. 1.2 Annahmen (1) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, gelten EN 1990, Normenreihe EN 1991 und Normenreihe EN 1993 1. (2) Die in EN 1993 6 angegebenen Bemessungsverfahren sind anwendbar, wenn - die Qualität der Ausführung und die Toleranzen den Festlegungen von EN 1090 2 entsprechen, und - die verwendeten Baustoffe und -produkte den Festlegungen der zutreffenden Teile von EN 1993 oder den zutreffenden Material- und Produktspezifikationen entsprechen. (3) Es werden die folgenden Schnittstellen zwischen den Hebezeugen und deren Unterstützung angenommen: a) die Oberkante der Kranschiene für Laufkrane; b) die Oberseite des Flansches, auf dem der Kran oder die Laufkatze im Fall von Hängekranen und Einschienenkatzen läuft; c) die in Bild 1.1 für Leichtkransysteme gezeigten Auflagerpunkte. |
| Statuss | Nav uzstādīts |
| ICS grupa | 91.080.13 91.010.30 53.020.20 |
