Projekta Nr.FprEN 12790
NosaukumsDieses Dokument legt Sicherheitsanforderungen und die entsprechenden Prüfverfahren für Kinderliegesitze fest, die für Säuglinge und Kleinkinder von der Geburt an bis zu dem Alter, in dem sie beginnen, aufzustehen, und Babyschaukeln, die für Säuglinge und Kleinkinder von der Geburt an bis zu dem Alter, in dem sie versuchen, sich aufzusetzen, bestimmt sind. Dieses Dokument ist auch anwendbar auf Autokindersitze nach UN R44 oder UN R129, die nach den Herstellerangaben als Kinderliegesitze Typ A oder Typ B und/oder Babyschaukeln verwendet werden können. Wenn die Verwendung als Kinderliegesitz Typ A oder Typ B und/oder Babyschaukel nicht in den Produktinformationen oder im Werbematerial angegeben ist, sind Autokindersitze nicht im Anwendungsbereich dieses Dokumentes enthalten. Dieses Dokument ist nicht anwendbar für Kinderliegesitze oder Babyschaukeln, die für Säuglinge und Kleinkinder mit besonderen Bedürfnissen bestimmt sind, und/oder die in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/745 (Medizinprodukte) fallen. Wenn ein Kinderliegesitz oder eine Babyschaukel über mehrere Funktionen verfügt oder in eine andere Funktion umgebaut werden kann, muss diese/r den zutreffenden Europäischen Normen entsprechen. Schaukeln, die in den Anwendungsbereich der EN 71-8 fallen, werden nicht vom Anwendungsbereich dieses Dokuments erfasst. ANMERKUNG Für den Rest des Dokuments wird das Wort "Produkt" verwendet, wenn es gleichzeitig auf Kinderliegesitze und Babyschaukeln verweist.
Reģistrācijas numurs (WIID)77256
Darbības sfēraDieses Dokument legt Sicherheitsanforderungen und die entsprechenden Prüfverfahren für Kinderliegesitze fest, die für Säuglinge und Kleinkinder von der Geburt an bis zu dem Alter, in dem sie beginnen, aufzustehen, und Babyschaukeln, die für Säuglinge und Kleinkinder von der Geburt an bis zu dem Alter, in dem sie versuchen, sich aufzusetzen, bestimmt sind. Dieses Dokument ist auch anwendbar auf Autokindersitze nach UN R44 oder UN R129, die nach den Herstellerangaben als Kinderliegesitze Typ A oder Typ B und/oder Babyschaukeln verwendet werden können. Wenn die Verwendung als Kinderliegesitz Typ A oder Typ B und/oder Babyschaukel nicht in den Produktinformationen oder im Werbematerial angegeben ist, sind Autokindersitze nicht im Anwendungsbereich dieses Dokumentes enthalten. Dieses Dokument ist nicht anwendbar für Kinderliegesitze oder Babyschaukeln, die für Säuglinge und Kleinkinder mit besonderen Bedürfnissen bestimmt sind, und/oder die in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/745 (Medizinprodukte) fallen. Wenn ein Kinderliegesitz oder eine Babyschaukel über mehrere Funktionen verfügt oder in eine andere Funktion umgebaut werden kann, muss diese/r den zutreffenden Europäischen Normen entsprechen. Schaukeln, die in den Anwendungsbereich der EN 71-8 fallen, werden nicht vom Anwendungsbereich dieses Dokuments erfasst. ANMERKUNG Für den Rest des Dokuments wird das Wort "Produkt" verwendet, wenn es gleichzeitig auf Kinderliegesitze und Babyschaukeln verweist.
StatussIzstrādē
ICS grupa97.190