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Diese Europäische Norm legt die sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfverfahren für Kinderlauf-
hilfen fest, die von einem Alter an verwendbar sind, in dem das Kind schon selbstständig sitzen kann, bis zu
dem Alter, in dem es selbstständig laufen kann.
Diese Europäische Norm gilt nicht für Kinderlaufhilfen zu therapeutischen Zwecken und Heilbehandlungen
und für derartige Kinderlaufhilfen, bei denen das Kind von aufblasbaren Teilen gestützt wird.
ANMERKUNG Kinderlaufhilfen, bei denen das Kind lediglich von aufblasbaren Teilen gestützt wird, fallen wegen des
Problems, die Stabilität der Konstruktion zu bewahren, nicht in den Anwendungsbereich dieser Norm.
Reģistrācijas numurs (WIID)
12675
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt die sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfverfahren für Kinderlauf-
hilfen fest, die von einem Alter an verwendbar sind, in dem das Kind schon selbstständig sitzen kann, bis zu
dem Alter, in dem es selbstständig laufen kann.
Diese Europäische Norm gilt nicht für Kinderlaufhilfen zu therapeutischen Zwecken und Heilbehandlungen
und für derartige Kinderlaufhilfen, bei denen das Kind von aufblasbaren Teilen gestützt wird.
ANMERKUNG Kinderlaufhilfen, bei denen das Kind lediglich von aufblasbaren Teilen gestützt wird, fallen wegen des
Problems, die Stabilität der Konstruktion zu bewahren, nicht in den Anwendungsbereich dieser Norm.