CEN/TC 430
Projekta Nr. | EN ISO 18557:2020 |
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Nosaukums | Dieses Dokument enthält Richtlinien für Probenahmestrategien und Charakterisierungsverfahren zur Beurteilung der Kontamination von Böden, Gebäuden und Infrastrukturen vor der Sanierung und/oder zur Überprüfung, ob die Sanierungsziele erreicht wurden (Abschlussuntersuchung zur Freigabe). Die dargelegten Grundsätze müssen in Bezug auf die jeweiligen spezifischen Gegebenheiten (Größe, Kontaminationsniveau…) angemessen eingestuft werden. Es kann in Verbindung mit den wesentlichen Regulierungen jedes Landes verwendet werden. Dieses Dokument befasst sich mit der Charakterisierung in Bezug auf die Standortsanierung. Es gilt für Standorte, die nach dem normalen Betrieb älterer kerntechnischer Anlagen kontaminiert sind. Es könnte auch für die Standortsanierung nach einem schweren Unfall gelten. In diesem Fall werden die Eingangsdaten mit dem entsprechenden Unfall verknüpft. Das Dokument ergänzt die bestehenden Normen, insbesondere in Bezug auf Probenahme, Probenkonservierung, -transport, -behandlung und Labormessungen, aber auch jene in Bezug auf chemische und radiologische Vor-Ort-Messungen. Die Verweisungen in den Literaturhinweisen enthalten Links zu geeigneten Unterlagen und Techniken, wie sie von den einzelnen Mitgliedsländern gefordert werden. Das Dokument gilt nicht für die folgenden Punkte: Durchführung von Sanierungsarbeiten, Probenahme und Charakterisierung von Abfällen (konditioniert oder nicht konditioniert) oder für Abfallgebinde. Sie gilt nicht für die Grundwassercharakterisierung (gesättigte Zone). Da die Sanierung und Stilllegung von Standorten auf Fallbasis erfolgt, sind die in diesem Dokument kommunizierten Grundsätze und Leitlinien nur als allgemeine Anleitung und nicht als normative Anforderungen zu verstehen. |
Reģistrācijas numurs (WIID) | 68818 |
Darbības sfēra | Dieses Dokument enthält Richtlinien für Probenahmestrategien und Charakterisierungsverfahren zur Beurteilung der Kontamination von Böden, Gebäuden und Infrastrukturen vor der Sanierung und/oder zur Überprüfung, ob die Sanierungsziele erreicht wurden (Abschlussuntersuchung zur Freigabe). Die dargelegten Grundsätze müssen in Bezug auf die jeweiligen spezifischen Gegebenheiten (Größe, Kontaminationsniveau…) angemessen eingestuft werden. Es kann in Verbindung mit den wesentlichen Regulierungen jedes Landes verwendet werden. Dieses Dokument befasst sich mit der Charakterisierung in Bezug auf die Standortsanierung. Es gilt für Standorte, die nach dem normalen Betrieb älterer kerntechnischer Anlagen kontaminiert sind. Es könnte auch für die Standortsanierung nach einem schweren Unfall gelten. In diesem Fall werden die Eingangsdaten mit dem entsprechenden Unfall verknüpft. Das Dokument ergänzt die bestehenden Normen, insbesondere in Bezug auf Probenahme, Probenkonservierung, -transport, -behandlung und Labormessungen, aber auch jene in Bezug auf chemische und radiologische Vor-Ort-Messungen. Die Verweisungen in den Literaturhinweisen enthalten Links zu geeigneten Unterlagen und Techniken, wie sie von den einzelnen Mitgliedsländern gefordert werden. Das Dokument gilt nicht für die folgenden Punkte: Durchführung von Sanierungsarbeiten, Probenahme und Charakterisierung von Abfällen (konditioniert oder nicht konditioniert) oder für Abfallgebinde. Sie gilt nicht für die Grundwassercharakterisierung (gesättigte Zone). Da die Sanierung und Stilllegung von Standorten auf Fallbasis erfolgt, sind die in diesem Dokument kommunizierten Grundsätze und Leitlinien nur als allgemeine Anleitung und nicht als normative Anforderungen zu verstehen. |
Statuss | Izstrādē |
ICS grupa | 13.020.40 27.120.30 |