Projekta Nr.EN ISO 16638-1:2017
NosaukumsDiese Internationale Norm legt Mindestanforderungen an die Gestaltung professioneller Programme zur Überwachung von Beschäftigten, die Uranverbindungen ausgesetzt sind, fest. Sie legt Grundsätze für die Entwicklung kompatibler Ziele und Anforderungen für Überwachungsprogramme und Dosisbeurteilung für Beschäftigte fest, die beruflich einer internen Kontamination ausgesetzt sind. Sie legt Verfahren und Annahmen für Risikoanalysen, Überwachungsprogramme und die standardisierte Interpretation von Überwachungsdaten fest, um ein akzeptables Zuverlässigkeitsniveau für Uran und dessen Verbindungen zu erreichen. Sie legt Grenzen für die Anwendbarkeit der Verfahren in Bezug auf Dosiswerte fest, oberhalb derer anspruchsvollere Methoden angewendet werden müssen. Uran ist sowohl radiologisch als auch chemisch toxisch. Daher werden zusätzlich zu den Strahlenexpositionsgrenzwerten die wissenschaftlichen Grundlagen der aktuellen Standards für die berufsbedingte Exposition überprüft. Diese Internationale Norm behandelt die Umstände, unter denen die Exposition entweder hinsichtlich der radiologischen oder der chemischen Toxizität beschränkt werden könnte. Diese Internationale Norm behandelt die folgenden Punkte in Bezug auf Uran und dessen Verbindungen: a) Zwecke von Überwachung und Überwachungsprogrammen; b) Beschreibung der verschiedenen Kategorien von Überwachungsprogrammen; c) quantitative Kriterien für die Durchführung von Überwachungsprogrammen; d) geeignete Verfahren zur Überwachung und Kriterien für deren Auswahl; e) Informationen, die für die Gestaltung eines Überwachungsprogramms zu sammeln sind; f) allgemeine Anforderungen an Überwachungsprogramme (z. B. Nachweisgrenzen, tolerierte Unsicherheiten); g) Häufigkeiten von Messungen; h) Verfahren zur Beurteilung der Dosis auf der Grundlage von Referenzwerten für Routine- und Sonderüberwachungsprogramme; i) Annahmen für die Auswahl von dosiskritischen Parameterwerten; j) Kriterien für die Bestimmung der Signifikanz von Überwachungsergebnissen; k) Auswertung von Ergebnissen der Arbeitsplatzüberwachung; l) Unsicherheiten, die sich aus der Beurteilung der Dosis und Auswertung von Biotest-Daten ergeben; m) Berichterstattung/Dokumentation; n) Qualitätssicherung; o) Anforderungen an Aufzeichnungen. Sie gilt nicht für die folgenden Punkte: a) Überwachung der Exposition aufgrund von Tochternukliden von Uran, einschließlich Radon; b) ausführliche Beschreibungen von Messmethoden und -techniken für Uran; c) Dosimetrie für Rechtsstreitigkeiten; d) Modellierung für die Verbesserung der internen Dosimetrie; e) mögliche Einflüsse von Gegenmaßnahmen (z. B. Verabreichung von Komplexbildnern); f) Untersuchung der Ursachen oder Auswirkungen einer Inkorporation; g) Dosimetrie bei Inkorporation durch Ingestion und bei kontaminierten Wunden.
Reģistrācijas numurs (WIID)63906
Darbības sfēraDiese Internationale Norm legt Mindestanforderungen an die Gestaltung professioneller Programme zur Überwachung von Beschäftigten, die Uranverbindungen ausgesetzt sind, fest. Sie legt Grundsätze für die Entwicklung kompatibler Ziele und Anforderungen für Überwachungsprogramme und Dosisbeurteilung für Beschäftigte fest, die beruflich einer internen Kontamination ausgesetzt sind. Sie legt Verfahren und Annahmen für Risikoanalysen, Überwachungsprogramme und die standardisierte Interpretation von Überwachungsdaten fest, um ein akzeptables Zuverlässigkeitsniveau für Uran und dessen Verbindungen zu erreichen. Sie legt Grenzen für die Anwendbarkeit der Verfahren in Bezug auf Dosiswerte fest, oberhalb derer anspruchsvollere Methoden angewendet werden müssen. Uran ist sowohl radiologisch als auch chemisch toxisch. Daher werden zusätzlich zu den Strahlenexpositionsgrenzwerten die wissenschaftlichen Grundlagen der aktuellen Standards für die berufsbedingte Exposition überprüft. Diese Internationale Norm behandelt die Umstände, unter denen die Exposition entweder hinsichtlich der radiologischen oder der chemischen Toxizität beschränkt werden könnte. Diese Internationale Norm behandelt die folgenden Punkte in Bezug auf Uran und dessen Verbindungen: a) Zwecke von Überwachung und Überwachungsprogrammen; b) Beschreibung der verschiedenen Kategorien von Überwachungsprogrammen; c) quantitative Kriterien für die Durchführung von Überwachungsprogrammen; d) geeignete Verfahren zur Überwachung und Kriterien für deren Auswahl; e) Informationen, die für die Gestaltung eines Überwachungsprogramms zu sammeln sind; f) allgemeine Anforderungen an Überwachungsprogramme (z. B. Nachweisgrenzen, tolerierte Unsicherheiten); g) Häufigkeiten von Messungen; h) Verfahren zur Beurteilung der Dosis auf der Grundlage von Referenzwerten für Routine- und Sonderüberwachungsprogramme; i) Annahmen für die Auswahl von dosiskritischen Parameterwerten; j) Kriterien für die Bestimmung der Signifikanz von Überwachungsergebnissen; k) Auswertung von Ergebnissen der Arbeitsplatzüberwachung; l) Unsicherheiten, die sich aus der Beurteilung der Dosis und Auswertung von Biotest-Daten ergeben; m) Berichterstattung/Dokumentation; n) Qualitätssicherung; o) Anforderungen an Aufzeichnungen. Sie gilt nicht für die folgenden Punkte: a) Überwachung der Exposition aufgrund von Tochternukliden von Uran, einschließlich Radon; b) ausführliche Beschreibungen von Messmethoden und -techniken für Uran; c) Dosimetrie für Rechtsstreitigkeiten; d) Modellierung für die Verbesserung der internen Dosimetrie; e) mögliche Einflüsse von Gegenmaßnahmen (z. B. Verabreichung von Komplexbildnern); f) Untersuchung der Ursachen oder Auswirkungen einer Inkorporation; g) Dosimetrie bei Inkorporation durch Ingestion und bei kontaminierten Wunden.
StatussStandarts spēkā
ICS grupa17.240