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Dieses Dokument legt die allgemeinen Anforderungen für Eignungsprüfungen fest, die Einrichtungen für In-vivo-Inkorporationsmessungen angeboten werden, welche einen Ganzkörperzähler (WBC, en: whole-body counter) oder Teilkörperzähler (PBC, en: partial body counter) zur Überwachung von Personen betreiben.
Es legt außerdem die Mindestanforderungen für Eignungsprüfungen fest, die für Dosimetrie-Laboratorien gelten, die über spezielle Einrichtungen für die In-vivo-Überwachung verfügen und bei denen im Rahmen der Bereitstellung dieser Dienstleistung eine Akkreditierung erforderlich ist. Es enthält darüber hinaus allgemeine Anforderungen für Eignungsprüfungen, bei denen eine größere Gruppe nicht akkreditierter Laboratorien berücksichtigt werden kann, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberwachung oder als Reaktion auf einen Notfall Messungen durchführen.
Dieses Dokument behandelt die Eignungsprüfungen, die nur die Quantifizierung von Radionukliden berücksichtigen, sowie die Prüfungen, die die Identifizierung von Radionukliden und deren Aktivität erfordern.
Es legt keine spezifischen Anforderungen für die administrativen Aspekte von Eignungsprüfungen fest, wie z. B. den Versand und die Finanzierung, die Gegenstand nationaler oder internationaler Vorschriften sein können.
Reģistrācijas numurs (WIID)
79153
Darbības sfēra
Dieses Dokument legt die allgemeinen Anforderungen für Eignungsprüfungen fest, die Einrichtungen für In-vivo-Inkorporationsmessungen angeboten werden, welche einen Ganzkörperzähler (WBC, en: whole-body counter) oder Teilkörperzähler (PBC, en: partial body counter) zur Überwachung von Personen betreiben.
Es legt außerdem die Mindestanforderungen für Eignungsprüfungen fest, die für Dosimetrie-Laboratorien gelten, die über spezielle Einrichtungen für die In-vivo-Überwachung verfügen und bei denen im Rahmen der Bereitstellung dieser Dienstleistung eine Akkreditierung erforderlich ist. Es enthält darüber hinaus allgemeine Anforderungen für Eignungsprüfungen, bei denen eine größere Gruppe nicht akkreditierter Laboratorien berücksichtigt werden kann, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberwachung oder als Reaktion auf einen Notfall Messungen durchführen.
Dieses Dokument behandelt die Eignungsprüfungen, die nur die Quantifizierung von Radionukliden berücksichtigen, sowie die Prüfungen, die die Identifizierung von Radionukliden und deren Aktivität erfordern.
Es legt keine spezifischen Anforderungen für die administrativen Aspekte von Eignungsprüfungen fest, wie z. B. den Versand und die Finanzierung, die Gegenstand nationaler oder internationaler Vorschriften sein können.