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Diese Europäische Norm enthält Gestaltungsregeln und Leitlinien, um angemessene Sichtbedingungen, Beleuchtungsstärke und Kontrast der Bildschirme, Bedien- und Anzeigenelemente im Führerraum unter allen Betriebsbedingungen (Tag, Nacht, natürliche oder künstliche indirekte Beleuchtung) sicherzustellen.
Sie behandelt drei Schwerpunkte:
die für angemessene Sichtbedingungen notwendigen Eigenschaften der Bildschirme, Bedien- und Anzeigeelemente: Beleuchtungsstärke- und Kontrastbereich, sowie die Möglichkeit, die wahrgenommene Helligkeit zu regulieren;
Regeln für die Positionierung der Displays, Tastaturen, Bedien- und Anzeigenelemente im Führerraum und auf dem Führerpult: Lage, Sichtwinkel, etc. unter Berücksichtigung der normalen Sitzposition und der Arbeitsumgebung (Frontscheibe, natürliches oder künstliches Licht im Führerraum, unerwünschtes Blendlicht und Spiegelungen, etc.);
die Gestaltung von Symbolen.
Zielstellungen, Empfehlungen und normative Anforderungen werden wie folgt behandelt:
a) Zielstellungen
Zielstellungen sind mit dem Begriff „Zielstellung“ gekennzeichnet und werden durch „sollte“ ausgedrückt. Die Zielstellungen selbst sind nicht Gegenstand von Prüfungen. Die in dieser Norm genannten Zielstellungen sind als erfüllt zu betrachten, wenn diese Norm angewendet wird.
b) Empfehlungen
Empfehlungen werden durch „sollte“ ausgedrückt. Eine Empfehlung ist nur dann Gegenstand einer Prüfung, wenn der Anwender diese Empfehlung auswählt.
c) Normative Anforderungen
Normative Anforderungen werden durch „muss“ ausgedrückt und verkörpern die umfassende Zusammenstellung interoperabler Anforderungen. Sie sind Gegenstand von Prüfungen.
Anmerkung Die Prüfung ist ein Validierungsprozess, der von einem Gutachter durchgeführt wird, z. B. durch eine benannte Stelle oder durch einen Qualitätsprüfer.
Wenn eine Anforderung eine Option enthält, ist die Auswahl dieser Option dem Anwender vorbehalten.
Wenn auf ein bestimmtes Land Bezug genommen wird, betrifft dies ausschließlich den internen Verkehr innerhalb dieses geografischen Gebiets.
Reģistrācijas numurs (WIID)
34561
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm enthält Gestaltungsregeln und Leitlinien, um angemessene Sichtbedingungen, Beleuchtungsstärke und Kontrast der Bildschirme, Bedien- und Anzeigenelemente im Führerraum unter allen Betriebsbedingungen (Tag, Nacht, natürliche oder künstliche indirekte Beleuchtung) sicherzustellen.
Sie behandelt drei Schwerpunkte:
die für angemessene Sichtbedingungen notwendigen Eigenschaften der Bildschirme, Bedien- und Anzeigeelemente: Beleuchtungsstärke- und Kontrastbereich, sowie die Möglichkeit, die wahrgenommene Helligkeit zu regulieren;
Regeln für die Positionierung der Displays, Tastaturen, Bedien- und Anzeigenelemente im Führerraum und auf dem Führerpult: Lage, Sichtwinkel, etc. unter Berücksichtigung der normalen Sitzposition und der Arbeitsumgebung (Frontscheibe, natürliches oder künstliches Licht im Führerraum, unerwünschtes Blendlicht und Spiegelungen, etc.);
die Gestaltung von Symbolen.
Zielstellungen, Empfehlungen und normative Anforderungen werden wie folgt behandelt:
a) Zielstellungen
Zielstellungen sind mit dem Begriff „Zielstellung“ gekennzeichnet und werden durch „sollte“ ausgedrückt. Die Zielstellungen selbst sind nicht Gegenstand von Prüfungen. Die in dieser Norm genannten Zielstellungen sind als erfüllt zu betrachten, wenn diese Norm angewendet wird.
b) Empfehlungen
Empfehlungen werden durch „sollte“ ausgedrückt. Eine Empfehlung ist nur dann Gegenstand einer Prüfung, wenn der Anwender diese Empfehlung auswählt.
c) Normative Anforderungen
Normative Anforderungen werden durch „muss“ ausgedrückt und verkörpern die umfassende Zusammenstellung interoperabler Anforderungen. Sie sind Gegenstand von Prüfungen.
Anmerkung Die Prüfung ist ein Validierungsprozess, der von einem Gutachter durchgeführt wird, z. B. durch eine benannte Stelle oder durch einen Qualitätsprüfer.
Wenn eine Anforderung eine Option enthält, ist die Auswahl dieser Option dem Anwender vorbehalten.
Wenn auf ein bestimmtes Land Bezug genommen wird, betrifft dies ausschließlich den internen Verkehr innerhalb dieses geografischen Gebiets.