CEN/TC 256
Projekta Nr. | LVS EN 14033-3:2017 |
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Nosaukums | Diese Europäische Norm legt die signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungs-ereignisse fest, die von schienengebundenen Maschinen ausgehen können und während ihres Einsatzes auf Eisenbahnstrecken entstehen können. Diese Maschinen sind für den Einsatz bei Bau, Instandhaltung und Inspektion von Gleisen, Bauwerken, Infrastrukturanlagen und Fahrleitungsanlagen (Oberleitung und Stromschiene) bei bestimmungsgemäßer Verwendung vorgesehen sowie unter Bedingungen der vom Hersteller vorhersehbaren missbräuchlichen Verwendung, siehe Abschnitt 4. Diese Europäische Norm gilt für schienengebundene Maschinen und andere Fahrzeuge — nachfolgend Maschinen genannt — für Arbeiten ausschließlich auf dem Gleis (unter Ausnutzung der Reibung zwischen Schiene und Rädern) sowie für Maschinen, die sich in Arbeitsstellung teilweise auf dem Schotter oder auf dem Planum abstützen und für Bau, Instandhaltung und Inspektion von Gleisen, Bauwerken, Infrastrukturanlagen und Fahrleitungsanlagen (Oberleitung und Stromschiene) verwendet werden. Diese Europäische Norm gilt für Maschinen, die für die Beeinflussung von Signal- und Steuerungssystemen gebaut sind. Anforderungen an ähnliche Maschinen sind in anderen Europäischen Normen festgelegt. Diese Europäische Norm legt die gemeinsamen Gefährdungen unter üblichen Bedingungen während des Fahrens, des Zusammenbaus, der Aufrüstung, der Inbetriebnahme (einschließlich Einstellung, Program-mierung und Prozessumstellung), Arbeitseinsatz, Reinigen, Fehlersuche, Instandhaltung und Außerbetrieb-setzung der Maschinen fest. Bei außergewöhnlichen Umständen können zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sein, z. B. extreme Umgebungstemperaturen (weniger als 20 °C oder mehr als 40 °C), hoch korrosive oder kontaminierte Umgebung, z. B. verursacht durch Chemikalien, und potentiell explosive Atmosphäre. Durch die Vorbeifahrt von Hochgeschwindigkeitszügen mit mehr als 190 km/h verursachte Luftdrücke werden nicht behandelt. ANMERKUNG 1 Besondere Maßnahmen für außergewöhnliche Bedingungen werden in dieser Europäischen Norm nicht festgelegt. Die besonderen Maßnahmen für außergewöhnliche Bedingungen, festgelegt vom Betreiber der Eisenbahninfrastruktur und vom Hersteller und/oder Maschinenbetreiber festgelegte Anforderungen, wie im Anwendungsbereich genannt, werden in dieser Europäischen Norm nicht festgelegt. Wenn solche zusätzlichen Maßnahmen notwendig sind, sollten sie zwischen dem Hersteller und dem Maschinenbetreiber vereinbart werden. Unabhängig von dieser Europäischen Norm ist der Hersteller für die Einhaltung der Richtlinie(n) verantwortlich, die für zusätzliche Gefahren gelten oder zusätzliche Anforderungen enthalten. ANMERKUNG 2 Diese Europäische Norm behandelt die Gefahren beim Einsatz der Maschinen auf dem Gleis. Andere Normen für besondere Maschinen, so weit vorhanden, müssen zusätzlich zu dieser Europäischen Norm berücksichtigt werden, um die vollständigen Anforderungen zu erhalten. Die behandelten gemeinsamen Gefährdungen berücksichtigen allgemeine Gefährdungen, die durch die Maschinen verursacht werden und auch Gefährdungen durch die folgenden maschinenspezifischen Funktionen, die bei zwei oder mehr Maschinenarten vorhanden sind: - Schotter ausheben, Schotter reinigen, Schotter planieren, Schotter verdichten; - Stopfen; - Gleis erneuern; - Kranarbeiten; - Instandhalten der Infrastruktur; während Aufrüstung, Einsatz, Instandhaltung und Wartung. Diese Europäische Norm behandelt nicht alle spezifischen Maschinenfunktionen, ausgenommen die im vorherigen Absatz angeführten und auch nicht die Gefährdungen, die bei kombinierten Maschinen oder bei Kombination verschiedener Funktionen entstehen können. ANMERKUNG 3 Für solche spezifischen Funktionen oder Gefährdungen wird die Anwendung spezieller Europäischer Normen empfohlen. |
Reģistrācijas numurs (WIID) | 38040 |
Darbības sfēra | Diese Europäische Norm legt die signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungs-ereignisse fest, die von schienengebundenen Maschinen ausgehen können und während ihres Einsatzes auf Eisenbahnstrecken entstehen können. Diese Maschinen sind für den Einsatz bei Bau, Instandhaltung und Inspektion von Gleisen, Bauwerken, Infrastrukturanlagen und Fahrleitungsanlagen (Oberleitung und Stromschiene) bei bestimmungsgemäßer Verwendung vorgesehen sowie unter Bedingungen der vom Hersteller vorhersehbaren missbräuchlichen Verwendung, siehe Abschnitt 4. Diese Europäische Norm gilt für schienengebundene Maschinen und andere Fahrzeuge — nachfolgend Maschinen genannt — für Arbeiten ausschließlich auf dem Gleis (unter Ausnutzung der Reibung zwischen Schiene und Rädern) sowie für Maschinen, die sich in Arbeitsstellung teilweise auf dem Schotter oder auf dem Planum abstützen und für Bau, Instandhaltung und Inspektion von Gleisen, Bauwerken, Infrastrukturanlagen und Fahrleitungsanlagen (Oberleitung und Stromschiene) verwendet werden. Diese Europäische Norm gilt für Maschinen, die für die Beeinflussung von Signal- und Steuerungssystemen gebaut sind. Anforderungen an ähnliche Maschinen sind in anderen Europäischen Normen festgelegt. Diese Europäische Norm legt die gemeinsamen Gefährdungen unter üblichen Bedingungen während des Fahrens, des Zusammenbaus, der Aufrüstung, der Inbetriebnahme (einschließlich Einstellung, Program-mierung und Prozessumstellung), Arbeitseinsatz, Reinigen, Fehlersuche, Instandhaltung und Außerbetrieb-setzung der Maschinen fest. Bei außergewöhnlichen Umständen können zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sein, z. B. extreme Umgebungstemperaturen (weniger als 20 °C oder mehr als 40 °C), hoch korrosive oder kontaminierte Umgebung, z. B. verursacht durch Chemikalien, und potentiell explosive Atmosphäre. Durch die Vorbeifahrt von Hochgeschwindigkeitszügen mit mehr als 190 km/h verursachte Luftdrücke werden nicht behandelt. ANMERKUNG 1 Besondere Maßnahmen für außergewöhnliche Bedingungen werden in dieser Europäischen Norm nicht festgelegt. Die besonderen Maßnahmen für außergewöhnliche Bedingungen, festgelegt vom Betreiber der Eisenbahninfrastruktur und vom Hersteller und/oder Maschinenbetreiber festgelegte Anforderungen, wie im Anwendungsbereich genannt, werden in dieser Europäischen Norm nicht festgelegt. Wenn solche zusätzlichen Maßnahmen notwendig sind, sollten sie zwischen dem Hersteller und dem Maschinenbetreiber vereinbart werden. Unabhängig von dieser Europäischen Norm ist der Hersteller für die Einhaltung der Richtlinie(n) verantwortlich, die für zusätzliche Gefahren gelten oder zusätzliche Anforderungen enthalten. ANMERKUNG 2 Diese Europäische Norm behandelt die Gefahren beim Einsatz der Maschinen auf dem Gleis. Andere Normen für besondere Maschinen, so weit vorhanden, müssen zusätzlich zu dieser Europäischen Norm berücksichtigt werden, um die vollständigen Anforderungen zu erhalten. Die behandelten gemeinsamen Gefährdungen berücksichtigen allgemeine Gefährdungen, die durch die Maschinen verursacht werden und auch Gefährdungen durch die folgenden maschinenspezifischen Funktionen, die bei zwei oder mehr Maschinenarten vorhanden sind: - Schotter ausheben, Schotter reinigen, Schotter planieren, Schotter verdichten; - Stopfen; - Gleis erneuern; - Kranarbeiten; - Instandhalten der Infrastruktur; während Aufrüstung, Einsatz, Instandhaltung und Wartung. Diese Europäische Norm behandelt nicht alle spezifischen Maschinenfunktionen, ausgenommen die im vorherigen Absatz angeführten und auch nicht die Gefährdungen, die bei kombinierten Maschinen oder bei Kombination verschiedener Funktionen entstehen können. ANMERKUNG 3 Für solche spezifischen Funktionen oder Gefährdungen wird die Anwendung spezieller Europäischer Normen empfohlen. |
Statuss | Standarts spēkā |
ICS grupa | 93.100 45.120 |