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Diese Technische Spezifikation beschreibt die spezifischen Anforderungen und deren Nachweisführung bezüglich der „Auslegung für eingeschränkt mobile Personen“ von Infrastruktur und Fahrzeugen, die auf dem transeuropäischen Netz (TEN) verkehren und in der TSI für PRM behandelt werden. Die nachfolgenden Punkte gelten für dieses Dokument:
Die Definitionen und Anforderungen beschreiben bestimmte Aspekte der „Auslegung für eingeschränkt mobile Personen“, die wie in der TSI für PRM festgelegt, für eingeschränkt mobile Personen erforderlich sind.
Die Definitionen und Anforderungen dieser Spezifikation gelten für Schienenfahrzeuge.
Diese Spezifikation behandelt ausschließlich Aspekte der Zugänglichkeit für PRM-Fahrgäste. Sie definiert keine allgemeinen Anforderungen an oder allgemeine Festlegungen für bestimmte Komponenten und Systeme.
Diese Spezifikation geht von der Annahme aus, dass sich das Fahrzeug im nominalen Betriebszustand befindet. Bei der Nachweisführung in Bezug auf die Anforderungen werden Beschädigungen oder Betriebsfehler nicht berücksichtigt.
Sind Mindest- oder Höchstabmessungen angegeben, ist zu beachten, dass es sich hierbei NICHT um Nominalwerte handelt.
Wo erforderlich, werden Messverfahren und/oder Verfahren für die Nachweisführung bereitgestellt, wenn diese für die Erstellung klarer Abnahmekriterien benötigt werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
39796
Darbības sfēra
Diese Technische Spezifikation beschreibt die spezifischen Anforderungen und deren Nachweisführung bezüglich der „Auslegung für eingeschränkt mobile Personen“ von Infrastruktur und Fahrzeugen, die auf dem transeuropäischen Netz (TEN) verkehren und in der TSI für PRM behandelt werden. Die nachfolgenden Punkte gelten für dieses Dokument:
Die Definitionen und Anforderungen beschreiben bestimmte Aspekte der „Auslegung für eingeschränkt mobile Personen“, die wie in der TSI für PRM festgelegt, für eingeschränkt mobile Personen erforderlich sind.
Die Definitionen und Anforderungen dieser Spezifikation gelten für Schienenfahrzeuge.
Diese Spezifikation behandelt ausschließlich Aspekte der Zugänglichkeit für PRM-Fahrgäste. Sie definiert keine allgemeinen Anforderungen an oder allgemeine Festlegungen für bestimmte Komponenten und Systeme.
Diese Spezifikation geht von der Annahme aus, dass sich das Fahrzeug im nominalen Betriebszustand befindet. Bei der Nachweisführung in Bezug auf die Anforderungen werden Beschädigungen oder Betriebsfehler nicht berücksichtigt.
Sind Mindest- oder Höchstabmessungen angegeben, ist zu beachten, dass es sich hierbei NICHT um Nominalwerte handelt.
Wo erforderlich, werden Messverfahren und/oder Verfahren für die Nachweisführung bereitgestellt, wenn diese für die Erstellung klarer Abnahmekriterien benötigt werden.