Projekta Nr.LVS EN 16334-1+A1:2022
NosaukumsDiese Europäische Norm legt die Eigenschaften des Fahrgastalarmsystems (PAS) fest. Der Zweck des Fahr-gastalarmsystems ist es: a) den Fahrgästen die Benachrichtigung des Triebfahrzeugführers in einer Gefahrensituation zu ermöglichen; b) dem Triebfahrzeugführer zu ermöglichen, den Zug weiterfahren zu lassen oder diesen an einem sicheren Ort anzuhalten; c) den Zug automatisch anzuhalten: 1) im Bereich des Bahnsteigs; 2) falls keine Quittierung durch den Triebfahrzeugführer erfolgt. Diese Europäische Norm behandelt das Fahrgastalarmsystem in Fahrzeugen, die zur Beförderung von Per-sonen eingesetzt werden und legt folgendes fest: - die Funktionsanforderungen für einen im Führerraum ausgelösten Alarm (Abschnitt 6); - den Kommunikationskanal zwischen dem Triebfahrzeugführer und den Fahrgästen oder dem Zugpersonal (6.4); - die Ereignisabfolge des Fahrgastalarmsystems (Abschnitt 7); - die Anforderungen an die Handhabung im eingeschränkten Modus (Abschnitt 8); - sicherheitsbezogene Anforderungen (Abschnitt 9); - Anforderungen an den Fahrgastalarmgriff und seine Einbaubereiche (Abschnitt 10). Diese europäische Norm ist anwendbar auf Fahrzeuge im Bereich der Direktive 2008/57/EG. ANMERKUNG 1 Ggf. sind Umbauten an Bestandsfahrzeugen und deren Fahrgastalarmsystemen erforderlich, wenn diese mit Fahrzeugen, die diese Norm erfüllen, funktionsfähig sein sollen. ANMERKUNG 2 Die Mehrzahl der in UIC 541-6 enthaltenen Anforderungen entsprechen dieser Norm. Andere Kommunikationssysteme, die laut TSI CR LOC PAS als "Kommunikationseinrichtungen für Fahrgäste" oder "Hilferufeinrichtung" bezeichnet werden, werden durch diese Norm nicht abgedeckt. ANMERKUNG 3 Die oben erwähnten Gesichtspunkte werden durch prEN 16683 Bahnanwendungen - Hilferufvorrich-tung und Kommunikationseinrichtungen für Fahrgäste - Anforderungen abgedeckt.
Reģistrācijas numurs (WIID)75778
Darbības sfēraDiese Europäische Norm legt die Eigenschaften des Fahrgastalarmsystems (PAS) fest. Der Zweck des Fahr-gastalarmsystems ist es: a) den Fahrgästen die Benachrichtigung des Triebfahrzeugführers in einer Gefahrensituation zu ermöglichen; b) dem Triebfahrzeugführer zu ermöglichen, den Zug weiterfahren zu lassen oder diesen an einem sicheren Ort anzuhalten; c) den Zug automatisch anzuhalten: 1) im Bereich des Bahnsteigs; 2) falls keine Quittierung durch den Triebfahrzeugführer erfolgt. Diese Europäische Norm behandelt das Fahrgastalarmsystem in Fahrzeugen, die zur Beförderung von Per-sonen eingesetzt werden und legt folgendes fest: - die Funktionsanforderungen für einen im Führerraum ausgelösten Alarm (Abschnitt 6); - den Kommunikationskanal zwischen dem Triebfahrzeugführer und den Fahrgästen oder dem Zugpersonal (6.4); - die Ereignisabfolge des Fahrgastalarmsystems (Abschnitt 7); - die Anforderungen an die Handhabung im eingeschränkten Modus (Abschnitt 8); - sicherheitsbezogene Anforderungen (Abschnitt 9); - Anforderungen an den Fahrgastalarmgriff und seine Einbaubereiche (Abschnitt 10). Diese europäische Norm ist anwendbar auf Fahrzeuge im Bereich der Direktive 2008/57/EG. ANMERKUNG 1 Ggf. sind Umbauten an Bestandsfahrzeugen und deren Fahrgastalarmsystemen erforderlich, wenn diese mit Fahrzeugen, die diese Norm erfüllen, funktionsfähig sein sollen. ANMERKUNG 2 Die Mehrzahl der in UIC 541-6 enthaltenen Anforderungen entsprechen dieser Norm. Andere Kommunikationssysteme, die laut TSI CR LOC PAS als "Kommunikationseinrichtungen für Fahrgäste" oder "Hilferufeinrichtung" bezeichnet werden, werden durch diese Norm nicht abgedeckt. ANMERKUNG 3 Die oben erwähnten Gesichtspunkte werden durch prEN 16683 Bahnanwendungen - Hilferufvorrich-tung und Kommunikationseinrichtungen für Fahrgäste - Anforderungen abgedeckt.
StatussStandarts spēkā
ICS grupa45.060.20
13.320