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Dieses Dokument regelt die Streckenversuche für die fahrtechnische Zulassung von Schienenfahrzeugen mit einem Ausgleichssystem für den Überhöhungsfehlbetrag bzw. Fahrzeugen, die mit einem höheren Fehlbetrag als in EN 14363:2005, Anhang G fahren sollen.
In den meisten Fällen ist das Verfahren mit dem in der Norm EN 14363 definierten Verfahren identisch. Es werden lediglich die Unterschiede für den Sonderfall aufgelistet.
Die fahrtechnische Prüfung ist grundsätzlich auf alle Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr anzuwenden, die ohne Einschränkungen auf Normalspurstrecken (1 435 mm) betrieben werden.
ANMERKUNG 1 Die fahrtechnische Prüfung von:
Schienenfahrzeugen mit abweichender Gleisanlage,
Schienenfahrzeugen mit abweichender Spurweite
kann analog zu diesem Dokument durchgeführt werden.
Die fahrtechnische Prüfung ist Teil der Typprüfungen von Fahrzeugen, die
neu entwickelt werden,
relevante Änderungen in der Konstruktion aufweisen oder
unter geänderten Betriebsbedingungen fahren sollen.
Die fahrtechnische Prüfung und die Zulassung beziehen sich auf das komplette Fahrzeug, einschließlich Fahrwerk. Soll ein bereits geprüftes und zugelassenes Fahrwerk unter einem Wagenkasten mit einer anderen Konstruktion genutzt werden, ist dies als konstruktive Änderung anzusehen. Das in 5.2 beschriebene Verfahren ist einzuhalten.
ANMERKUNG 2 Zusätzlich zur fahrtechnischen Prüfung für die Zulassung von Fahrzeugen können die Bestimmungen generell für andere technische Aufgabenstellungen angewendet werden, z.B.:
Prüfung zur Einhaltung von Entwicklungsverträgen;
Optimierung von Bauteilen, Fahrzeugen oder Fahrwerken;
Prüfung von Einflüssen, Einflussgrößen und Abhängigkeitsbeziehungen;
Überwachung von Fahrwegen oder Fahrzeugen im Betriebseinsatz.
Die Anwendung der vollständigen Methode und der angegebenen Grenzwerte gilt für den (uneingeschränkten) internationalen Betrieb.
Reģistrācijas numurs (WIID)
26948
Darbības sfēra
Dieses Dokument regelt die Streckenversuche für die fahrtechnische Zulassung von Schienenfahrzeugen mit einem Ausgleichssystem für den Überhöhungsfehlbetrag bzw. Fahrzeugen, die mit einem höheren Fehlbetrag als in EN 14363:2005, Anhang G fahren sollen.
In den meisten Fällen ist das Verfahren mit dem in der Norm EN 14363 definierten Verfahren identisch. Es werden lediglich die Unterschiede für den Sonderfall aufgelistet.
Die fahrtechnische Prüfung ist grundsätzlich auf alle Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr anzuwenden, die ohne Einschränkungen auf Normalspurstrecken (1 435 mm) betrieben werden.
ANMERKUNG 1 Die fahrtechnische Prüfung von:
Schienenfahrzeugen mit abweichender Gleisanlage,
Schienenfahrzeugen mit abweichender Spurweite
kann analog zu diesem Dokument durchgeführt werden.
Die fahrtechnische Prüfung ist Teil der Typprüfungen von Fahrzeugen, die
neu entwickelt werden,
relevante Änderungen in der Konstruktion aufweisen oder
unter geänderten Betriebsbedingungen fahren sollen.
Die fahrtechnische Prüfung und die Zulassung beziehen sich auf das komplette Fahrzeug, einschließlich Fahrwerk. Soll ein bereits geprüftes und zugelassenes Fahrwerk unter einem Wagenkasten mit einer anderen Konstruktion genutzt werden, ist dies als konstruktive Änderung anzusehen. Das in 5.2 beschriebene Verfahren ist einzuhalten.
ANMERKUNG 2 Zusätzlich zur fahrtechnischen Prüfung für die Zulassung von Fahrzeugen können die Bestimmungen generell für andere technische Aufgabenstellungen angewendet werden, z.B.:
Prüfung zur Einhaltung von Entwicklungsverträgen;
Optimierung von Bauteilen, Fahrzeugen oder Fahrwerken;
Prüfung von Einflüssen, Einflussgrößen und Abhängigkeitsbeziehungen;
Überwachung von Fahrwegen oder Fahrzeugen im Betriebseinsatz.
Die Anwendung der vollständigen Methode und der angegebenen Grenzwerte gilt für den (uneingeschränkten) internationalen Betrieb.