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Dieser Teil der EN 15437 legt die Mindesteigenschaften für die Schnittstelle zwischen einer streckenseitigen Heißläuferortungsanlage und einem Schienenfahrzeug fest, welche den Europäischen Richtlinien für Interoperabilität entsprechen, um sicherzustellen, dass die funktionalen Mindestanforderungen dieser Schnitt¬stelle erreicht werden.
Die Mindestanforderungen der Schnittstelle gelten für:
a) Fahrzeuge, die der europäischen Standardspurweite 1 435 mm entsprechen;
b) Radsätze, die außengelagert sind;
ANMERKUNG Für die Konstruktion innengelagerter Radsätze sollte die Anforderungen der Anmerkung 2 in 5.2 beachtet werden.
c) Fahrzeuge mit einer Maximalgeschwindigkeit von bis zu 250 km/h einschließlich;
ANMERKUNG 1 Das heißt konventioneller Verkehr und Klasse 2 Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge, wie in der TSI Fahrzeuge definiert.
ANMERKUNG 2 Interoperable Fahrzeuge, die für Geschwindigkeiten oberhalb 250 km/h konstruiert sind (Klasse 1 Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge) müssen zur Überwachung der Radsatzlagerzustände, mit Onboard-Systemen ausge¬rüstet sein. Die Anforderungen für Onboard-Systeme werden im Teil 2 dieser Norm beschrieben, der sich gegenwärtig in der Entwicklung befindet.
ANMERKUNG 3 Interoperable Fahrzeuge, die für Geschwindigkeiten oberhalb 250 km/h konstruiert sind (Klasse 1 Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge), liegen nicht im Anwendungsbereich dieses Teils der Norm. Wenn es jedoch erforderlich ist, dass Klasse 1 Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge durch HOA überwacht werden müssen, sollte die Konstruktion den Anforderungen entsprechen, die in dieser Norm definiert sind, falls nicht bereits an anderer Stelle festgelegt.
d) streckenseitige HOA, die erforderlich sind, um konventionellen Verkehr und Klasse 2 Hochgeschwindig-keitsfahrzeuge zu überwachen.
Die Fahrzeuganforderungen für diese Schnittstelle sind im Abschnitt 5 beschrieben. Die HOA-Anforderungen für diese Schnittstelle sind im Abschnitt 6 angegeben.
(...)
Reģistrācijas numurs (WIID)
12978
Darbības sfēra
Dieser Teil der EN 15437 legt die Mindesteigenschaften für die Schnittstelle zwischen einer streckenseitigen Heißläuferortungsanlage und einem Schienenfahrzeug fest, welche den Europäischen Richtlinien für Interoperabilität entsprechen, um sicherzustellen, dass die funktionalen Mindestanforderungen dieser Schnitt¬stelle erreicht werden.
Die Mindestanforderungen der Schnittstelle gelten für:
a) Fahrzeuge, die der europäischen Standardspurweite 1 435 mm entsprechen;
b) Radsätze, die außengelagert sind;
ANMERKUNG Für die Konstruktion innengelagerter Radsätze sollte die Anforderungen der Anmerkung 2 in 5.2 beachtet werden.
c) Fahrzeuge mit einer Maximalgeschwindigkeit von bis zu 250 km/h einschließlich;
ANMERKUNG 1 Das heißt konventioneller Verkehr und Klasse 2 Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge, wie in der TSI Fahrzeuge definiert.
ANMERKUNG 2 Interoperable Fahrzeuge, die für Geschwindigkeiten oberhalb 250 km/h konstruiert sind (Klasse 1 Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge) müssen zur Überwachung der Radsatzlagerzustände, mit Onboard-Systemen ausge¬rüstet sein. Die Anforderungen für Onboard-Systeme werden im Teil 2 dieser Norm beschrieben, der sich gegenwärtig in der Entwicklung befindet.
ANMERKUNG 3 Interoperable Fahrzeuge, die für Geschwindigkeiten oberhalb 250 km/h konstruiert sind (Klasse 1 Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge), liegen nicht im Anwendungsbereich dieses Teils der Norm. Wenn es jedoch erforderlich ist, dass Klasse 1 Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge durch HOA überwacht werden müssen, sollte die Konstruktion den Anforderungen entsprechen, die in dieser Norm definiert sind, falls nicht bereits an anderer Stelle festgelegt.
d) streckenseitige HOA, die erforderlich sind, um konventionellen Verkehr und Klasse 2 Hochgeschwindig-keitsfahrzeuge zu überwachen.
Die Fahrzeuganforderungen für diese Schnittstelle sind im Abschnitt 5 beschrieben. Die HOA-Anforderungen für diese Schnittstelle sind im Abschnitt 6 angegeben.
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