Projekta Nr.EN 15746-1:2010+A1:2011
Nosaukums1.1 Allgemeines Diese Europäische Norm legt die technischen Anforderungen zur Minimierung eisenbahn¬spezifischer Gefahren von selbst angetriebenen Zwei Wege Maschinen — nachfolgend als Maschine bezeichnet — und zugehöriger Ausstattung fest, die bei der Inbetriebnahme, dem Betrieb und der Instandhaltung von Maschinen, den Anweisungen des Herstellers oder seinem berechtigten Vertreter folgend, entstehen können. Die Prüfung der Übereinstimmung mit den Anforderungen nach Teil 1 von EN 15746 unterliegt der autorisierten Stelle, die Konformität mit den Anforderungen nach Teil 2 wird vom Hersteller erklärt, mit Ausnahme von Maschinen, die nach der Maschinen Richtlinie, Anhang 4 klassifiziert sind und eine Konformitätsprüfung in Verbindung mit einer notifizierten Stelle benötigen. Für das Fahren auf Infrastrukturen mit schmalen Spurweiten oder auf Breitspurstrecken, Straßenbahnlinien, von Eisenbahnen, die eine andere Haftreibung zwischen Schiene und Rad nutzen und Infrastrukturen im Untergrund können zusätzliche Anforderungen bestehen. Diese Europäische Norm gilt auch für Maschinen und zugehörige Ausrüstungen, die sich in Arbeitstellung teilweise auf dem Schotter oder dem Untergrund (Planum) abstützen. Diese Europäische Norm gilt nicht für: - Anforderungen an die Qualität von Arbeiten oder die Leistung der Maschine; - spezielle Anforderungen für die Nutzung der Maschinen, festgelegt von dem Maschinenbetreiber, die der Absprache zwischen Hersteller und Infrastrukturunternehmer unterliegen; - Fahren und Arbeiten auf anderen Untergründen als auf Schienen; - gesonderte Maschinen, die vorübergehend an Maschinen angebaut sind und zugehörige Ausrüstungen; - ausgleisbare Maschinen nach 3.2; - Anhänger nach 3.3, einschließlich Zwei Wege Ahänger. Diese Europäische Norm legt nicht die zusätzlichen Anforderungen für Folgendes auf: - Einsätze, die besonderen Regeln unterliegen, z. B. explosionsgefährdete Umgebungen; - Gefahren aufgrund natürlicher Ursachen, z. B. Erdbeben, Blitzschlag, Überschwemmung; - Arbeitsverfahren; - Einsätze unter schweren Arbeitsbedingungen, die besondere Maßnahmen erfordern, z. B. bei Arbeiten in Tunneln oder in Streckenabschnitten mit außergewöhnlichen Bedingungen wie Einsatz bei Frost, hohen Temperaturen, korrosiver Umgebung, tropischer Umgebung, kontaminierter Umgebung, starkem Magnetfeld; - Gefahren aufgrund von Fehlern in der Software; - Gefahren, durch frei schwingende Lasten. Andere Bau und Instandhaltungsmaschinen für den Einsatz auf Eisenbahngleisen werden in anderen Europäischen Normen behandelt, siehe Anhang G. 1.2 Gültigkeit dieser Europäischen Norm Diese Europäische Norm bezieht sich auf alle Maschinen, die ein Jahr nach dem Veröffentlichungs¬datum beim CEN dieser Europäischen Norm bestellt werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)37366
Darbības sfēra1.1 Allgemeines Diese Europäische Norm legt die technischen Anforderungen zur Minimierung eisenbahn¬spezifischer Gefahren von selbst angetriebenen Zwei Wege Maschinen — nachfolgend als Maschine bezeichnet — und zugehöriger Ausstattung fest, die bei der Inbetriebnahme, dem Betrieb und der Instandhaltung von Maschinen, den Anweisungen des Herstellers oder seinem berechtigten Vertreter folgend, entstehen können. Die Prüfung der Übereinstimmung mit den Anforderungen nach Teil 1 von EN 15746 unterliegt der autorisierten Stelle, die Konformität mit den Anforderungen nach Teil 2 wird vom Hersteller erklärt, mit Ausnahme von Maschinen, die nach der Maschinen Richtlinie, Anhang 4 klassifiziert sind und eine Konformitätsprüfung in Verbindung mit einer notifizierten Stelle benötigen. Für das Fahren auf Infrastrukturen mit schmalen Spurweiten oder auf Breitspurstrecken, Straßenbahnlinien, von Eisenbahnen, die eine andere Haftreibung zwischen Schiene und Rad nutzen und Infrastrukturen im Untergrund können zusätzliche Anforderungen bestehen. Diese Europäische Norm gilt auch für Maschinen und zugehörige Ausrüstungen, die sich in Arbeitstellung teilweise auf dem Schotter oder dem Untergrund (Planum) abstützen. Diese Europäische Norm gilt nicht für: - Anforderungen an die Qualität von Arbeiten oder die Leistung der Maschine; - spezielle Anforderungen für die Nutzung der Maschinen, festgelegt von dem Maschinenbetreiber, die der Absprache zwischen Hersteller und Infrastrukturunternehmer unterliegen; - Fahren und Arbeiten auf anderen Untergründen als auf Schienen; - gesonderte Maschinen, die vorübergehend an Maschinen angebaut sind und zugehörige Ausrüstungen; - ausgleisbare Maschinen nach 3.2; - Anhänger nach 3.3, einschließlich Zwei Wege Ahänger. Diese Europäische Norm legt nicht die zusätzlichen Anforderungen für Folgendes auf: - Einsätze, die besonderen Regeln unterliegen, z. B. explosionsgefährdete Umgebungen; - Gefahren aufgrund natürlicher Ursachen, z. B. Erdbeben, Blitzschlag, Überschwemmung; - Arbeitsverfahren; - Einsätze unter schweren Arbeitsbedingungen, die besondere Maßnahmen erfordern, z. B. bei Arbeiten in Tunneln oder in Streckenabschnitten mit außergewöhnlichen Bedingungen wie Einsatz bei Frost, hohen Temperaturen, korrosiver Umgebung, tropischer Umgebung, kontaminierter Umgebung, starkem Magnetfeld; - Gefahren aufgrund von Fehlern in der Software; - Gefahren, durch frei schwingende Lasten. Andere Bau und Instandhaltungsmaschinen für den Einsatz auf Eisenbahngleisen werden in anderen Europäischen Normen behandelt, siehe Anhang G. 1.2 Gültigkeit dieser Europäischen Norm Diese Europäische Norm bezieht sich auf alle Maschinen, die ein Jahr nach dem Veröffentlichungs¬datum beim CEN dieser Europäischen Norm bestellt werden.
StatussAtcelts
ICS grupa93.100