CEN/TC 256
Projekta Nr. | EN 16334-2:2020 |
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Nosaukums | Dieses Dokument legt die Eigenschaften des Fahrgastalarmsystems (en: Passenger Alarm System, PAS) für städtische Schienenbahnen fest. Dieses Dokument behandelt das PAS in Fahrzeugen städtischer Schienenbahnen, die zur Beförderung von Personen eingesetzt werden, und legt Folgendes fest: — sicherheitsbezogene Anforderungen; — die Funktionsanforderungen für einen durch Fahrgäste ausgelösten Alarm; — Anforderungen an den Kommunikationskanal zwischen Fahrgästen und Fahrbedienstetem oder der Betriebsleitstelle (en: Operations Control Centre, OCC); — Anforderungen an das Anwendungsverhalten des PAS; — Anforderungen an die Handhabung im eingeschränkten Modus; — Anforderungen an den Fahrgastalarmgriff (en: Passenger Alarm Device, PAD) und seine Einbaubereiche. Dieses Dokument ist anzuwenden für Fahrzeuge städtischer Schienenbahnen der Kategorien I bis III nach CEN/CLC Guide 26: — (I) Untergrundbahnen; — (II) Straßenbahnen; — (III) Light Rail. ANMERKUNG 1 CEN/CLC Guide 26 definiert Untergrundbahnen, Straßenbahnen und Light Rail als Systeme für den öffentlichen Personennahverkehr, die dauerhaft über mindestens eine Schiene geführt werden und die für den Betrieb lokaler, städtischer und stadtnaher Personenbeförderungsdienste mit selbstangetriebenen Fahrzeugen bestimmt und vom allgemeinen Straßen- und Fußgängerverkehr getrennt sind oder nicht. ANMERKUNG 2 Ggf. können Umbauten am PAS von Bestandsfahrzeugen erforderlich sein, wenn diese mit Fahrzeugen, die diese Norm erfüllen, funktionsfähig sein sollen. ANMERKUNG 3 Dieses Dokument behandelt Fahrzeuge städtischer Schienenbahnen mit und ohne Fahrbediensteten. ANMERKUNG 4 Für Schienenfahrzeuge, die für stadtnahe Personenbeförderungsdienste vorgesehen sind, ist dieses Dokument anzuwenden, wenn die TSIs nicht anzuwenden sind. |
Reģistrācijas numurs (WIID) | 65536 |
Darbības sfēra | Dieses Dokument legt die Eigenschaften des Fahrgastalarmsystems (en: Passenger Alarm System, PAS) für städtische Schienenbahnen fest. Dieses Dokument behandelt das PAS in Fahrzeugen städtischer Schienenbahnen, die zur Beförderung von Personen eingesetzt werden, und legt Folgendes fest: — sicherheitsbezogene Anforderungen; — die Funktionsanforderungen für einen durch Fahrgäste ausgelösten Alarm; — Anforderungen an den Kommunikationskanal zwischen Fahrgästen und Fahrbedienstetem oder der Betriebsleitstelle (en: Operations Control Centre, OCC); — Anforderungen an das Anwendungsverhalten des PAS; — Anforderungen an die Handhabung im eingeschränkten Modus; — Anforderungen an den Fahrgastalarmgriff (en: Passenger Alarm Device, PAD) und seine Einbaubereiche. Dieses Dokument ist anzuwenden für Fahrzeuge städtischer Schienenbahnen der Kategorien I bis III nach CEN/CLC Guide 26: — (I) Untergrundbahnen; — (II) Straßenbahnen; — (III) Light Rail. ANMERKUNG 1 CEN/CLC Guide 26 definiert Untergrundbahnen, Straßenbahnen und Light Rail als Systeme für den öffentlichen Personennahverkehr, die dauerhaft über mindestens eine Schiene geführt werden und die für den Betrieb lokaler, städtischer und stadtnaher Personenbeförderungsdienste mit selbstangetriebenen Fahrzeugen bestimmt und vom allgemeinen Straßen- und Fußgängerverkehr getrennt sind oder nicht. ANMERKUNG 2 Ggf. können Umbauten am PAS von Bestandsfahrzeugen erforderlich sein, wenn diese mit Fahrzeugen, die diese Norm erfüllen, funktionsfähig sein sollen. ANMERKUNG 3 Dieses Dokument behandelt Fahrzeuge städtischer Schienenbahnen mit und ohne Fahrbediensteten. ANMERKUNG 4 Für Schienenfahrzeuge, die für stadtnahe Personenbeförderungsdienste vorgesehen sind, ist dieses Dokument anzuwenden, wenn die TSIs nicht anzuwenden sind. |
Statuss | Standarts spēkā |
ICS grupa | 13.320 45.060.20 |