Projekta Nr.EN 15016-4:2006
NosaukumsDiese Europäische Norm spezifiziert die Basis eines administrativen Verfahrens für den Austausch von Daten wie technische Zeichnungen, Konstruktionsstücklisten (siehe EN 15016-2) und andere damit in Verbindung stehende technische Dokumente für Bahnanwendungen. Diese Europäische Norm gilt für alle Bahn-Organisationen und Beteiligte, die mit dem Tausch technischer Dokumente wie Zeichnungen, Stücklisten und damit in Verbindung stehenden technischen Dokumente mit offizieller Nummerierung zuständig sind. Weiter gilt sie für Lieferanten, die diese Dokumente im Namen von Bahnunternehmen oder Benutzern der Bahnnetze erstellen. Die Grundanforderungen gelten für alle Zeichnungen, Stücklisten und damit in Verbindung stehenden technischen Dokumenten, unabhängig von Datenart, z. B. graphische Informationen (Bilder), als auch von Datenbankarten und Datenträgern. Diese Regeln werden von allen Bahnunternehmen und der Bahnindustrie in den Ländern der europäischen Union angewandt werden (EU). Die Anwendung dieser Regeln kann auch mittels eines Vertrages und/oder gegenseitiger Vereinbarung zwischen Vertragspartnern vereinbart werden, die in der EU und nicht in der EU niedergelassen sind.
Reģistrācijas numurs (WIID)12852
Darbības sfēraDiese Europäische Norm spezifiziert die Basis eines administrativen Verfahrens für den Austausch von Daten wie technische Zeichnungen, Konstruktionsstücklisten (siehe EN 15016-2) und andere damit in Verbindung stehende technische Dokumente für Bahnanwendungen. Diese Europäische Norm gilt für alle Bahn-Organisationen und Beteiligte, die mit dem Tausch technischer Dokumente wie Zeichnungen, Stücklisten und damit in Verbindung stehenden technischen Dokumente mit offizieller Nummerierung zuständig sind. Weiter gilt sie für Lieferanten, die diese Dokumente im Namen von Bahnunternehmen oder Benutzern der Bahnnetze erstellen. Die Grundanforderungen gelten für alle Zeichnungen, Stücklisten und damit in Verbindung stehenden technischen Dokumenten, unabhängig von Datenart, z. B. graphische Informationen (Bilder), als auch von Datenbankarten und Datenträgern. Diese Regeln werden von allen Bahnunternehmen und der Bahnindustrie in den Ländern der europäischen Union angewandt werden (EU). Die Anwendung dieser Regeln kann auch mittels eines Vertrages und/oder gegenseitiger Vereinbarung zwischen Vertragspartnern vereinbart werden, die in der EU und nicht in der EU niedergelassen sind.
StatussAtcelts
ICS grupa01.100.01
45.020