Informējam, ka Sistēma pielāgota darbam ar interneta pārlūkprogrammu Internet Explorer (8. un jaunākām versijām) un Mozilla Firefox (3.6 un jaunākām versijām).
Izmantojot citu interneta pārlūkprogrammu, brīdinām, ka Sistēmas funkcionalitāte var tikt traucēta.
Dieses Dokument behandelt die technischen Anforderungen, um die in Abschnitt 4 und Anhang A auf¬geführten spezifischen, signifikanten Gefährdungen für tragbare Maschinen und Rollwagen beim Arbeiten auf Gleisen zu begrenzen, die bei der Inbetriebnahme, dem Gebrauch und dem Instandhalten der tragbaren Maschinen und Rollwagen auftreten können, wenn sie wie vorgesehen eingesetzt und unter den vom Hersteller festgelegten Bedingungen betrieben werden. Sie behandelt nicht die generellen Funktionen der Maschinen, z. B. Schneiden, Bohren, Schleifen.
Dieses Dokument gilt für tragbare Maschinen und Rollwagen, die für Arbeiten auf Eisenbahnanlagen mit Nennspurweiten von 1435 mm und 1668 mm und der Begrenzungslinie nach Anhang B konstruiert wurden, einschließlich der Trennschleifmaschinen und der Maschinen, die speziell für das Bearbeiten der Holzschwellen im Gleis konzipiert wurden.
Dieses Dokument gilt nicht für gekuppelte tragbare Rollwagen mit oder ohne Eigenantrieb und auch nicht für den Personentransport.
Für tragbare Maschinen und Rollwagen für den Einsatz auf Eisenbahngleisen mit anderen Begrenzungslinien als sie in Anhang B definiert sind, können spezifische Anforderungen an die Begrenzungslinie ) gelten.
Dieses Dokument gilt nicht für:
Anforderungen in Bezug auf Arbeitsqualität oder leistung der Maschine;
spezifische Anforderungen, die von jedem Eisenbahninfrastrukturbetreiber für den Einsatz der tragbaren Maschinen und Rollwagen aufgestellt werden und Gegenstand von Verhandlungen zwischen Hersteller und Betreiber sein müssen;
von Eisenbahnfahrzeugen aus eingesetzte tragbare Maschinen.
Dieses Dokument behandelt nicht die folgenden zusätzlichen Anforderungen für:
schwierige Arbeitsbedingungen, z. B. Umgebungsbedingungen wie Eis, hohe Temperaturen, korrosive, tropische oder kontaminierte Umgebung, starkes magnetisches Feld;
besonderen Regeln unterworfenen Arbeiten, z. B. potentiell explosive Atmosphäre;
Reģistrācijas numurs (WIID)
28750
Darbības sfēra
Dieses Dokument behandelt die technischen Anforderungen, um die in Abschnitt 4 und Anhang A auf¬geführten spezifischen, signifikanten Gefährdungen für tragbare Maschinen und Rollwagen beim Arbeiten auf Gleisen zu begrenzen, die bei der Inbetriebnahme, dem Gebrauch und dem Instandhalten der tragbaren Maschinen und Rollwagen auftreten können, wenn sie wie vorgesehen eingesetzt und unter den vom Hersteller festgelegten Bedingungen betrieben werden. Sie behandelt nicht die generellen Funktionen der Maschinen, z. B. Schneiden, Bohren, Schleifen.
Dieses Dokument gilt für tragbare Maschinen und Rollwagen, die für Arbeiten auf Eisenbahnanlagen mit Nennspurweiten von 1435 mm und 1668 mm und der Begrenzungslinie nach Anhang B konstruiert wurden, einschließlich der Trennschleifmaschinen und der Maschinen, die speziell für das Bearbeiten der Holzschwellen im Gleis konzipiert wurden.
Dieses Dokument gilt nicht für gekuppelte tragbare Rollwagen mit oder ohne Eigenantrieb und auch nicht für den Personentransport.
Für tragbare Maschinen und Rollwagen für den Einsatz auf Eisenbahngleisen mit anderen Begrenzungslinien als sie in Anhang B definiert sind, können spezifische Anforderungen an die Begrenzungslinie ) gelten.
Dieses Dokument gilt nicht für:
Anforderungen in Bezug auf Arbeitsqualität oder leistung der Maschine;
spezifische Anforderungen, die von jedem Eisenbahninfrastrukturbetreiber für den Einsatz der tragbaren Maschinen und Rollwagen aufgestellt werden und Gegenstand von Verhandlungen zwischen Hersteller und Betreiber sein müssen;
von Eisenbahnfahrzeugen aus eingesetzte tragbare Maschinen.
Dieses Dokument behandelt nicht die folgenden zusätzlichen Anforderungen für:
schwierige Arbeitsbedingungen, z. B. Umgebungsbedingungen wie Eis, hohe Temperaturen, korrosive, tropische oder kontaminierte Umgebung, starkes magnetisches Feld;
besonderen Regeln unterworfenen Arbeiten, z. B. potentiell explosive Atmosphäre;