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Diese Europäische Norm regelt die fahrtechnische Prüfung für die Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen (nachfolgend kurz Fahrzeuge genannt). Der Anwendungsbereich ist auf Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs beschränkt. Die fahrtechnische Prüfung gilt grundsätzlich für Fahrzeuge, die auf Gleisen der Regelspur
(1 435 mm) freizügig betrieben werden.
ANMERKUNG 1 Die fahrtechnische Prüfung von
- Bahnen mit abweichender Gleistrassierung, beispielsweise Straßenbahnen, Stadtbahnen und Untergrundbahnen;
- Bahnen mit abweichender Spurweite
kann in Anlehnung an die Regeln dieser Europäischen Norm durchgeführt werden.
Die fahrtechnische Prüfung ist Teil einer Bauartprüfung für
- neu entwickelte Bauarten von Fahrzeugen;
- relevant geänderte Bauarten von Fahrzeugen oder
- Fahrzeuge mit relevant geänderten Betriebsbedingungen.
Die fahrtechnische Prüfung und Zulassung bezieht sich auf das vollständige Fahrzeug einschließlich Fahrwerk. Wird ein bereits geprüftes und zugelassenes Fahrwerk unter einem Fahrzeugkasten abweichender Bauart verwendet, gilt dies als konstruktive Änderung. Es ist wie in 5.2 beschrieben zu verfahren.
ANMERKUNG 2 Über die fahrtechnische Prüfung für die Zulassung hinaus können die Regeln allgemein zur Lösung fahrtechnischer Aufgabenstellungen, beispielsweise
- Prüfen der Forderungen auf Einhaltung von Entwicklungsverträgen,
- Optimieren von Bauteilen, Fahrzeugen oder Fahrwerken,
- Untersuchen von Einflüssen, Einflussgrößen und Abhängigkeiten,
- Überwachen von Fahrweg oder Fahrzeugen im Betrieb
angewendet werden.
Die fahrtechnische Prüfung besteht aus der Prüfung der Fahrfähigkeit (hauptsächlich stationäre Versuche) und der Prüfung des Fahrverhaltens (Streckenversuche).
Die vollständige Anwendung der Regeln und Grenzwerte gilt für die fahrtechnische Prüfung von Fahrzeugen des freizügigen internationalen Verkehrs.
Reģistrācijas numurs (WIID)
20997
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm regelt die fahrtechnische Prüfung für die Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen (nachfolgend kurz Fahrzeuge genannt). Der Anwendungsbereich ist auf Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs beschränkt. Die fahrtechnische Prüfung gilt grundsätzlich für Fahrzeuge, die auf Gleisen der Regelspur
(1 435 mm) freizügig betrieben werden.
ANMERKUNG 1 Die fahrtechnische Prüfung von
- Bahnen mit abweichender Gleistrassierung, beispielsweise Straßenbahnen, Stadtbahnen und Untergrundbahnen;
- Bahnen mit abweichender Spurweite
kann in Anlehnung an die Regeln dieser Europäischen Norm durchgeführt werden.
Die fahrtechnische Prüfung ist Teil einer Bauartprüfung für
- neu entwickelte Bauarten von Fahrzeugen;
- relevant geänderte Bauarten von Fahrzeugen oder
- Fahrzeuge mit relevant geänderten Betriebsbedingungen.
Die fahrtechnische Prüfung und Zulassung bezieht sich auf das vollständige Fahrzeug einschließlich Fahrwerk. Wird ein bereits geprüftes und zugelassenes Fahrwerk unter einem Fahrzeugkasten abweichender Bauart verwendet, gilt dies als konstruktive Änderung. Es ist wie in 5.2 beschrieben zu verfahren.
ANMERKUNG 2 Über die fahrtechnische Prüfung für die Zulassung hinaus können die Regeln allgemein zur Lösung fahrtechnischer Aufgabenstellungen, beispielsweise
- Prüfen der Forderungen auf Einhaltung von Entwicklungsverträgen,
- Optimieren von Bauteilen, Fahrzeugen oder Fahrwerken,
- Untersuchen von Einflüssen, Einflussgrößen und Abhängigkeiten,
- Überwachen von Fahrweg oder Fahrzeugen im Betrieb
angewendet werden.
Die fahrtechnische Prüfung besteht aus der Prüfung der Fahrfähigkeit (hauptsächlich stationäre Versuche) und der Prüfung des Fahrverhaltens (Streckenversuche).
Die vollständige Anwendung der Regeln und Grenzwerte gilt für die fahrtechnische Prüfung von Fahrzeugen des freizügigen internationalen Verkehrs.