CEN/TC 256
| Projekta Nr. | prEN 15273-3 |
|---|---|
| Nosaukums | Dieses Dokument: — legt verschiedene Profile fest, die für die Anordnung, Überprüfung und Instandhaltung lichtraumnaher baulicher Anlagen erforderlich sind; — legt verschiedene Wirkungsgrößen fest, die bei der Festlegung des jeweiligen Lichtraums zu berücksichtigen sind; — legt eine Methode fest, mit der — ausgehend von den oben genannten Einflüssen — die verschiedenen Lichtraumprofile berechnet werden können; — legt die Regeln für die Festlegung des Gleismittenabstands fest; — legt die Regeln fest, die bei der Anordnung der Bahnsteige zu beachten sind; — legt die Regeln für die Bestimmung der Begrenzungslinie für Stromabnehmer fest; — stellt die Gleichungen auf, die für die Berechnung der Lichträume erforderlich sind; und ist bei unterschiedlichen Spurweiten anwendbar. In diesem Dokument wird die Begrenzungslinie als Vereinbarung zwischen Infrastruktur- und Fahrzeugbetreibern dargestellt. Außerdem werden die Zuständigkeiten der folgenden beteiligten Gruppen festgelegt: a) Seitens der Infrastrukturbetreiber: 1) Spiel der Begrenzungslinie; 2) Instandhaltung; 3) Überwachung der Infrastruktur. b) Seitens des Fahrzeugbaus: 1) die Konformität der eingesetzten Fahrzeuge mit der entsprechenden Begrenzungslinie; 2) der dauerhafte Erhalt der Konformität des Lichtraums. Bei einer bestimmten vorgegebenen Begrenzungslinie ermöglicht die Anwendung der Regeln im vorliegenden Teil 3 zusammen mit den hilfreichen Elementen in prEN 15273-4 die Bestimmung des Mindestmaßes der Infrastruktur. Daher stimmt diese Infrastruktur mit den Begrenzungslinien der Fahrzeuge überein, die die gleiche Bezeichnung haben und nach den Regeln aus prEN 15273-2 beschafft werden. Andere Bahnsysteme, wie Stadt- oder Vorortbahnen, können die in dieser Norm aufgeführten Regeln für Begrenzungslinien ebenfalls anwenden, zählen aber nicht zum Anwendungsbereich dieser Norm. Bei der absoluten und der vergleichenden Rechenmethode ermöglicht die Anwendung der in prEN 15273-3 enthaltenen Regeln in Verbindung mit den Fahrzeugdaten aus prEN 15273-2 in Übereinstimmung mit EN 15273-1 die Bestimmung der Infrastrukturmaßen. ANMERKUNG Die Regeln, die in dieser Norm angegeben werden, gelten nicht für die Spurweiten „S“ und „T“, auf die in 4.2.3.1 (7) und (8) für die Spurweite 1 520 mm der zusammengeführten TSI LOC & PAS (Richtlinie der Kommission Nr. 1302/2014 vom 18. November 2014) Bezug genommen wird. |
| Reģistrācijas numurs (WIID) | 40228 |
| Darbības sfēra | Dieses Dokument: — legt verschiedene Profile fest, die für die Anordnung, Überprüfung und Instandhaltung lichtraumnaher baulicher Anlagen erforderlich sind; — legt verschiedene Wirkungsgrößen fest, die bei der Festlegung des jeweiligen Lichtraums zu berücksichtigen sind; — legt eine Methode fest, mit der — ausgehend von den oben genannten Einflüssen — die verschiedenen Lichtraumprofile berechnet werden können; — legt die Regeln für die Festlegung des Gleismittenabstands fest; — legt die Regeln fest, die bei der Anordnung der Bahnsteige zu beachten sind; — legt die Regeln für die Bestimmung der Begrenzungslinie für Stromabnehmer fest; — stellt die Gleichungen auf, die für die Berechnung der Lichträume erforderlich sind; und ist bei unterschiedlichen Spurweiten anwendbar. In diesem Dokument wird die Begrenzungslinie als Vereinbarung zwischen Infrastruktur- und Fahrzeugbetreibern dargestellt. Außerdem werden die Zuständigkeiten der folgenden beteiligten Gruppen festgelegt: a) Seitens der Infrastrukturbetreiber: 1) Spiel der Begrenzungslinie; 2) Instandhaltung; 3) Überwachung der Infrastruktur. b) Seitens des Fahrzeugbaus: 1) die Konformität der eingesetzten Fahrzeuge mit der entsprechenden Begrenzungslinie; 2) der dauerhafte Erhalt der Konformität des Lichtraums. Bei einer bestimmten vorgegebenen Begrenzungslinie ermöglicht die Anwendung der Regeln im vorliegenden Teil 3 zusammen mit den hilfreichen Elementen in prEN 15273-4 die Bestimmung des Mindestmaßes der Infrastruktur. Daher stimmt diese Infrastruktur mit den Begrenzungslinien der Fahrzeuge überein, die die gleiche Bezeichnung haben und nach den Regeln aus prEN 15273-2 beschafft werden. Andere Bahnsysteme, wie Stadt- oder Vorortbahnen, können die in dieser Norm aufgeführten Regeln für Begrenzungslinien ebenfalls anwenden, zählen aber nicht zum Anwendungsbereich dieser Norm. Bei der absoluten und der vergleichenden Rechenmethode ermöglicht die Anwendung der in prEN 15273-3 enthaltenen Regeln in Verbindung mit den Fahrzeugdaten aus prEN 15273-2 in Übereinstimmung mit EN 15273-1 die Bestimmung der Infrastrukturmaßen. ANMERKUNG Die Regeln, die in dieser Norm angegeben werden, gelten nicht für die Spurweiten „S“ und „T“, auf die in 4.2.3.1 (7) und (8) für die Spurweite 1 520 mm der zusammengeführten TSI LOC & PAS (Richtlinie der Kommission Nr. 1302/2014 vom 18. November 2014) Bezug genommen wird. |
| Statuss | Izstrādē |
| ICS grupa | 45.020 45.060.01 |
