CEN/TC 256
Projekta Nr. | prEN 15954-1 |
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Nosaukums | Diese Europäische Norm legt die technischen Anforderungen zur Minimierung eisenbahnspezifischer Gefahren von Anhängern und zugehöriger Ausstattung fest, die bei der Inbetriebnahme, dem Betrieb und der Instandhaltung von Anhängern, den Anweisungen des Herstellers oder seinem berechtigten Vertreter folgend, entstehen können. Diese Europäische Norm gilt für Anhänger, die nicht für den Betrieb von Signal- und Steuerungssysteme vorgesehen sind. Ähnliche Maschinen werden in anderen Europäischen Normen behandelt, siehe Anhang G. ANMERKUNG Maschinen, die nicht für den Betrieb von Signal- und Steuerungssystemen vorgesehen sind, dürfen nur unter speziellen Bedingungen fahren und nur in Streckenabschnitten, die gesondert vom Infrastrukturunternehmer bestimmt sind. Teil 1 dieser Europäischen Norm behandelt die Anforderungen für die Prüfung der Anhänger durch eine autorisierte Stelle, Teil 2 behandelt die Anforderungen an die Anhänger für die Konformität, die der Hersteller bestätigt, mit Ausnahme von Anhängern, die nach der Maschinenrichtlinie, Anhang 4 klassifiziert sind und eine Konformitätsprüfung in Verbindung mit einer notifizierten Stelle benötigen. Für das Fahren auf Infrastrukturen mit schmalen Spurweiten oder auf Breitspurstrecken, Straßenbahnlinien, von Eisenbahnen, die eine andere Haftreibung zwischen Schiene und Rad nutzen, und Infrastrukturen im Untergrund können zusätzliche Anforderungen bestehen. Diese Europäische Norm gilt auch für Anhänger und zugehörige Ausrüstungen, die sich in Arbeitstellung teilweise auf dem Schotter oder dem Untergrund (Planum) abstützen. Wenn zwei oder mehrere Anhänger für das Fahren von Lasten in einer bestimmten Anordnung eingesetzt werden, z. B. wenn ein Eisencontainer an zwei schmalen Anhängern befestigt ist, muss das ganze System als ein Anhänger betrachtet werden und den Anforderungen dieser Europäischen Norm entsprechen. |
Reģistrācijas numurs (WIID) | 31243 |
Darbības sfēra | Diese Europäische Norm legt die technischen Anforderungen zur Minimierung eisenbahnspezifischer Gefahren von Anhängern und zugehöriger Ausstattung fest, die bei der Inbetriebnahme, dem Betrieb und der Instandhaltung von Anhängern, den Anweisungen des Herstellers oder seinem berechtigten Vertreter folgend, entstehen können. Diese Europäische Norm gilt für Anhänger, die nicht für den Betrieb von Signal- und Steuerungssysteme vorgesehen sind. Ähnliche Maschinen werden in anderen Europäischen Normen behandelt, siehe Anhang G. ANMERKUNG Maschinen, die nicht für den Betrieb von Signal- und Steuerungssystemen vorgesehen sind, dürfen nur unter speziellen Bedingungen fahren und nur in Streckenabschnitten, die gesondert vom Infrastrukturunternehmer bestimmt sind. Teil 1 dieser Europäischen Norm behandelt die Anforderungen für die Prüfung der Anhänger durch eine autorisierte Stelle, Teil 2 behandelt die Anforderungen an die Anhänger für die Konformität, die der Hersteller bestätigt, mit Ausnahme von Anhängern, die nach der Maschinenrichtlinie, Anhang 4 klassifiziert sind und eine Konformitätsprüfung in Verbindung mit einer notifizierten Stelle benötigen. Für das Fahren auf Infrastrukturen mit schmalen Spurweiten oder auf Breitspurstrecken, Straßenbahnlinien, von Eisenbahnen, die eine andere Haftreibung zwischen Schiene und Rad nutzen, und Infrastrukturen im Untergrund können zusätzliche Anforderungen bestehen. Diese Europäische Norm gilt auch für Anhänger und zugehörige Ausrüstungen, die sich in Arbeitstellung teilweise auf dem Schotter oder dem Untergrund (Planum) abstützen. Wenn zwei oder mehrere Anhänger für das Fahren von Lasten in einer bestimmten Anordnung eingesetzt werden, z. B. wenn ein Eisencontainer an zwei schmalen Anhängern befestigt ist, muss das ganze System als ein Anhänger betrachtet werden und den Anforderungen dieser Europäischen Norm entsprechen. |
Statuss | Izstrādē |
ICS grupa | 45.060.20 45.120 |