Projekta Nr.EN 15746-2:2010+A1:2011
NosaukumsDiese Europäische Norm behandelt die signifikanten Gefahren, Gefahrensituationen und Begebenheiten von selbstangetriebenen Zwei Wege Maschinen und Ausstattungen nach EN 15746 1:2010, 3.5 und 3.6, die aufgrund ihres Einsatzes für Bau, Instandhaltung der Eisenbahninfrastruktur, Rangieren und beim Einsatz als Rettungsfahrzeug, wenn sie, wie vom Hersteller vorgesehen, genutzt werden und unter Bedingungen falscher Anwendung, die vom Hersteller begründbar vorhersehbar sind, siehe Abschnitt 4. Diese Europäische Norm behandelt die allgemeinen Gefahren beim Fahren, Zusammenstellen und Installation, Inbetriebnahme, Fahren auf und außerhalb des Gleises, Gebrauch, einschließlich Einstellen, Programmieren und Umrüstung, Betrieb, Reinigung, Fehlerfindung, Instandhaltung und Außerbetriebnahme der Maschinen. ANMERKUNG 1 Besondere Maßnahmen für außergewöhnliche Umstände werden in dieser Europäischen Norm nicht behandelt. Sie können in einem Vertrag zwischen Hersteller und Betreiber vereinbart werden. Die behandelten allgemeinen Gefahren beinhalten die generellen Gefahren der Maschinen und die Gefahren, die durch die folgenden besonderen Maschinenfunktionen entstehen: a) Ausheben; b) Schotter stopfen, Schotter reinigen, Schotter regulieren, Schotter verdichten; c) Gleis erneuern; d) Schienen schleifen; e) Heben und Senken mit einem Kran; f) Oberleitungserneuerung/Instandhaltung; g) Instandhaltung der Komponenten der Infrastruktur; h) Überprüfung und Messung der Komponenten der Infrastruktur; i) Tunnelinspektion/Lüftung; j) Rangieren; k) Notfallrettung und Bergung während der Inbetriebnahme, des Gebrauchs, Instandhaltung und Wartung. Es wird angenommen, dass ein Serienstraßenfahrzeug als Basis Fahrzeug für eine Zwei Wege Maschine ein akzeptables Sicherheitsniveau für seine Basisfunktionen bietet. Wenn in den Abschnitten dieser Europäischen Norm nicht ausdrücklich anders festgelegt, wird dieser besondere Aspekt nicht in dieser Europäischen Norm behandelt. ANMERKUNG 2 Ein Hersteller sollte für die gesamte Maschine eine geeignete Risikoanalyse durchführen. Unabhängig, ob es eine harmonisierte Norm für die Maschine im Straßenaufbau gibt, sollte die Risikoanalyse alle zusätzlichen Gefahren, die bei dem Einsatz des Chassis entstehen können und geeignete Schutzmaßnahmen enthalten. Diese Europäische Norm behandelt nicht: l) Anforderungen an die Qualität der Arbeiten und an die Leistung der Maschine; m) Maschinen, die die Oberleitung zur Traktion benötigen; n) besondere Anforderungen, die vom Eisenbahninfrastrukturunternehmer festgelegt werden; o) Vereinbarungen zwischen Hersteller und Maschinenbetreiber für zusätzliche oder alternative Anforderungen; p) Anforderungen für den Einsatz und an das Fahren der Maschine auf öffentlichen Straßen; q) Gefahren aufgrund von aerodynamischen Lasten, verursacht durch das Vorbeifahren von Hoch-geschwindigkeitszügen mit mehr als 190 km/h; r) Anforderungen, die im Falle von extremen Bedingungen notwendig sein könnten, solche wie: 1) extreme Umgebungstemperaturen (tropisch oder polar); 2) hohe korrosive oder kontaminierte Umgebung, z. B. aufgrund des Vorhandenseins von Chemikalien; 3) potentielle explosive Umgebung. Andere spezielle Maschinen für den Einsatz auf Eisenbahngleisen werden in anderen Europäischen Normen behandelt, siehe Anhang D. Diese Europäische Norm gilt für alle Maschinen, die ein Jahr nach dem Veröffentlichungsdatum dieser Norm beim CEN bestellt werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)37432
Darbības sfēraDiese Europäische Norm behandelt die signifikanten Gefahren, Gefahrensituationen und Begebenheiten von selbstangetriebenen Zwei Wege Maschinen und Ausstattungen nach EN 15746 1:2010, 3.5 und 3.6, die aufgrund ihres Einsatzes für Bau, Instandhaltung der Eisenbahninfrastruktur, Rangieren und beim Einsatz als Rettungsfahrzeug, wenn sie, wie vom Hersteller vorgesehen, genutzt werden und unter Bedingungen falscher Anwendung, die vom Hersteller begründbar vorhersehbar sind, siehe Abschnitt 4. Diese Europäische Norm behandelt die allgemeinen Gefahren beim Fahren, Zusammenstellen und Installation, Inbetriebnahme, Fahren auf und außerhalb des Gleises, Gebrauch, einschließlich Einstellen, Programmieren und Umrüstung, Betrieb, Reinigung, Fehlerfindung, Instandhaltung und Außerbetriebnahme der Maschinen. ANMERKUNG 1 Besondere Maßnahmen für außergewöhnliche Umstände werden in dieser Europäischen Norm nicht behandelt. Sie können in einem Vertrag zwischen Hersteller und Betreiber vereinbart werden. Die behandelten allgemeinen Gefahren beinhalten die generellen Gefahren der Maschinen und die Gefahren, die durch die folgenden besonderen Maschinenfunktionen entstehen: a) Ausheben; b) Schotter stopfen, Schotter reinigen, Schotter regulieren, Schotter verdichten; c) Gleis erneuern; d) Schienen schleifen; e) Heben und Senken mit einem Kran; f) Oberleitungserneuerung/Instandhaltung; g) Instandhaltung der Komponenten der Infrastruktur; h) Überprüfung und Messung der Komponenten der Infrastruktur; i) Tunnelinspektion/Lüftung; j) Rangieren; k) Notfallrettung und Bergung während der Inbetriebnahme, des Gebrauchs, Instandhaltung und Wartung. Es wird angenommen, dass ein Serienstraßenfahrzeug als Basis Fahrzeug für eine Zwei Wege Maschine ein akzeptables Sicherheitsniveau für seine Basisfunktionen bietet. Wenn in den Abschnitten dieser Europäischen Norm nicht ausdrücklich anders festgelegt, wird dieser besondere Aspekt nicht in dieser Europäischen Norm behandelt. ANMERKUNG 2 Ein Hersteller sollte für die gesamte Maschine eine geeignete Risikoanalyse durchführen. Unabhängig, ob es eine harmonisierte Norm für die Maschine im Straßenaufbau gibt, sollte die Risikoanalyse alle zusätzlichen Gefahren, die bei dem Einsatz des Chassis entstehen können und geeignete Schutzmaßnahmen enthalten. Diese Europäische Norm behandelt nicht: l) Anforderungen an die Qualität der Arbeiten und an die Leistung der Maschine; m) Maschinen, die die Oberleitung zur Traktion benötigen; n) besondere Anforderungen, die vom Eisenbahninfrastrukturunternehmer festgelegt werden; o) Vereinbarungen zwischen Hersteller und Maschinenbetreiber für zusätzliche oder alternative Anforderungen; p) Anforderungen für den Einsatz und an das Fahren der Maschine auf öffentlichen Straßen; q) Gefahren aufgrund von aerodynamischen Lasten, verursacht durch das Vorbeifahren von Hoch-geschwindigkeitszügen mit mehr als 190 km/h; r) Anforderungen, die im Falle von extremen Bedingungen notwendig sein könnten, solche wie: 1) extreme Umgebungstemperaturen (tropisch oder polar); 2) hohe korrosive oder kontaminierte Umgebung, z. B. aufgrund des Vorhandenseins von Chemikalien; 3) potentielle explosive Umgebung. Andere spezielle Maschinen für den Einsatz auf Eisenbahngleisen werden in anderen Europäischen Normen behandelt, siehe Anhang D. Diese Europäische Norm gilt für alle Maschinen, die ein Jahr nach dem Veröffentlichungsdatum dieser Norm beim CEN bestellt werden.
StatussAtcelts
ICS grupa93.100