Projekta Nr.EN 14033-3:2009+A1:2011
Nosaukums1.1 Allgemeines Diese Europäische Norm legt die signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungs-ereignisse, die von schienengebundenen Maschinen ausgehen können und während ihres Einsatzes entstehen können, fest. Diese Maschinen werden für den vorgesehenen Einsatz bei Bau, Instandhaltung und Inspektion des Oberbaus, Bauwerke, Unterbau und der Fahrleitungsanlagen (Oberleitung und Stromschiene) eingesetzt unter Bedingungen für einen fehlerhaften Einsatz, der vom Hersteller begründbar vorhergesehen werden kann, siehe Abschnitt 4. Diese Europäische Norm gilt für alle schienengebundenen Maschinen und anderen Fahrzeuge — nach¬folgend Maschine genannt — für Arbeiten auf dem Gleis (unter Verwendung von Reibung zwischen Schiene und Rädern) und für Bau, Instandhaltung und Untersuchung des Gleises, Bauwerke, Infrastruktur und der Fahrleitungsanlagen (Oberleitung und Stromschiene). Diese Europäische Norm gilt für Maschinen, die für den Einsatz mit Signal- und Steuerungssystemen gebaut sind. Anforderungen an ähnliche Maschinen sind in anderen Europäischen Normen festgelegt, siehe Anhang D. Diese Europäische Norm legt die allgemeinen Gefährdungen unter normalen Umständen während des Fahrens, des Zusammenbaus, der Installation, der Inbetriebnahme, des Einsatzes (eingeschlossen die Einstellung, die Programmierung und Prozesswechsel), Arbeitseinsatz, Reinigen, Fehlersuche, Instand¬haltung und Außerbetriebsetzung der Maschinen fest. Bei außergewöhnlichen Umständen können zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sein, z. B. extreme Umgebungstemperaturen (weniger als 20 °C oder größer als 40 °C), hoch korrosive oder kontaminierte Umgebung, z. B. Vorhandensein von Chemikalien, und potentielle explosive Atmosphären. Luftdrücke, die durch die Vorbeifahrt von Hochgeschwindigkeitszügen mit mehr als 190 km/h verursacht werden, werden nicht behandelt. ANMERKUNG 1 Besondere Maßnahmen für außergewöhnliche Bedingungen werden in dieser Europäischen Norm nicht festgelegt. Die besonderen Maßnahmen für außergewöhnliche Bedingungen, angewiesen vom Betreiber der Eisenbahninfrastruktur und angewiesene Anforderungen vom Hersteller und/oder Maschinenbetreiber bezogen auf den Anwendungsbereich werden in dieser Europäischen Norm nicht festgelegt. Wenn solche zusätzlichen Maßnahmen notwendig sind, sollten sie zwischen dem Hersteller und dem Betreiber vereinbart werden. Der Hersteller ist für die Übereinstimmung mit der/den Richtlinie/n verantwortlich, unabhängig von dieser Europäischen Norm, für zusätzliche Gefahren, verursacht durch zusätzliche oder alternative Anforderungen. ANMERKUNG 2 Diese Europäische Norm legt nur zusätzliche Gefahren bei dem Einstellen der Maschine für ihren Einsatz auf Schienen fest. Andere spezielle Normen für besondere Maschinen, so weit wie möglich vorhanden, werden zusätzlich zu dieser Europäischen Norm in Betracht gezogen, um die vollständigen Anforderungen zu erhalten. Die behandelten gemeinsamen Gefährdungen beinhalten allgemeine Gefährdungen, die durch die Maschinen verursacht werden und auch Gefährdungen durch die folgenden maschinenspezifischen Funktionen, die bei zwei oder mehr Maschinenarten vorhanden sind: - Schotter ausheben, Schotter reinigen, Schotter planieren, Schotter verdichten; - Stopfen; - Gleis erneuern; - Kranarbeiten; - Instandhalten der Infrastrukturkomponenten während Aufrüstung, Einsatz, Instandhaltung und Wartung. Diese Europäische Norm behandelt nicht umfassend die spezifischen Maschinenfunktionen, ausgenommen die im vorherigen Absatz angeführten und auch nicht die möglichen Gefährdungen, die bei vollständigen Maschinen oder bei Kombination verschiedener Funktionen entstehen. ANMERKUNG 3 Für solche spezifischen Funktionen oder Gefährdungen werden die Anwendung spezieller Euro-päischer Normen empfohlen.
Reģistrācijas numurs (WIID)37431
Darbības sfēra1.1 Allgemeines Diese Europäische Norm legt die signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungs-ereignisse, die von schienengebundenen Maschinen ausgehen können und während ihres Einsatzes entstehen können, fest. Diese Maschinen werden für den vorgesehenen Einsatz bei Bau, Instandhaltung und Inspektion des Oberbaus, Bauwerke, Unterbau und der Fahrleitungsanlagen (Oberleitung und Stromschiene) eingesetzt unter Bedingungen für einen fehlerhaften Einsatz, der vom Hersteller begründbar vorhergesehen werden kann, siehe Abschnitt 4. Diese Europäische Norm gilt für alle schienengebundenen Maschinen und anderen Fahrzeuge — nach¬folgend Maschine genannt — für Arbeiten auf dem Gleis (unter Verwendung von Reibung zwischen Schiene und Rädern) und für Bau, Instandhaltung und Untersuchung des Gleises, Bauwerke, Infrastruktur und der Fahrleitungsanlagen (Oberleitung und Stromschiene). Diese Europäische Norm gilt für Maschinen, die für den Einsatz mit Signal- und Steuerungssystemen gebaut sind. Anforderungen an ähnliche Maschinen sind in anderen Europäischen Normen festgelegt, siehe Anhang D. Diese Europäische Norm legt die allgemeinen Gefährdungen unter normalen Umständen während des Fahrens, des Zusammenbaus, der Installation, der Inbetriebnahme, des Einsatzes (eingeschlossen die Einstellung, die Programmierung und Prozesswechsel), Arbeitseinsatz, Reinigen, Fehlersuche, Instand¬haltung und Außerbetriebsetzung der Maschinen fest. Bei außergewöhnlichen Umständen können zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sein, z. B. extreme Umgebungstemperaturen (weniger als 20 °C oder größer als 40 °C), hoch korrosive oder kontaminierte Umgebung, z. B. Vorhandensein von Chemikalien, und potentielle explosive Atmosphären. Luftdrücke, die durch die Vorbeifahrt von Hochgeschwindigkeitszügen mit mehr als 190 km/h verursacht werden, werden nicht behandelt. ANMERKUNG 1 Besondere Maßnahmen für außergewöhnliche Bedingungen werden in dieser Europäischen Norm nicht festgelegt. Die besonderen Maßnahmen für außergewöhnliche Bedingungen, angewiesen vom Betreiber der Eisenbahninfrastruktur und angewiesene Anforderungen vom Hersteller und/oder Maschinenbetreiber bezogen auf den Anwendungsbereich werden in dieser Europäischen Norm nicht festgelegt. Wenn solche zusätzlichen Maßnahmen notwendig sind, sollten sie zwischen dem Hersteller und dem Betreiber vereinbart werden. Der Hersteller ist für die Übereinstimmung mit der/den Richtlinie/n verantwortlich, unabhängig von dieser Europäischen Norm, für zusätzliche Gefahren, verursacht durch zusätzliche oder alternative Anforderungen. ANMERKUNG 2 Diese Europäische Norm legt nur zusätzliche Gefahren bei dem Einstellen der Maschine für ihren Einsatz auf Schienen fest. Andere spezielle Normen für besondere Maschinen, so weit wie möglich vorhanden, werden zusätzlich zu dieser Europäischen Norm in Betracht gezogen, um die vollständigen Anforderungen zu erhalten. Die behandelten gemeinsamen Gefährdungen beinhalten allgemeine Gefährdungen, die durch die Maschinen verursacht werden und auch Gefährdungen durch die folgenden maschinenspezifischen Funktionen, die bei zwei oder mehr Maschinenarten vorhanden sind: - Schotter ausheben, Schotter reinigen, Schotter planieren, Schotter verdichten; - Stopfen; - Gleis erneuern; - Kranarbeiten; - Instandhalten der Infrastrukturkomponenten während Aufrüstung, Einsatz, Instandhaltung und Wartung. Diese Europäische Norm behandelt nicht umfassend die spezifischen Maschinenfunktionen, ausgenommen die im vorherigen Absatz angeführten und auch nicht die möglichen Gefährdungen, die bei vollständigen Maschinen oder bei Kombination verschiedener Funktionen entstehen. ANMERKUNG 3 Für solche spezifischen Funktionen oder Gefährdungen werden die Anwendung spezieller Euro-päischer Normen empfohlen.
StatussAtcelts
ICS grupa93.100