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Diese Europäische Norm legt die Streckenversuche für die fahrtechnische Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen
mit Kompensation des Überhöhungsfehlbetrags und/oder für Fahrzeuge, die mit höheren
Überhöhungsfehlbeträgen betrieben werden als in EN 14363:2005, Anhang G angegeben, fest.
In den meisten Fällen ist das Verfahren mit dem in EN 14363 definierten Verfahren identisch. Es werden
lediglich die Unterschiede für den Sonderfall aufgeführt.
Die fahrtechnische Prüfung wird grundsätzlich auf alle Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr angewendet, die
ohne Einschränkungen auf Normalspurstrecken (1 435 mm) betrieben werden.
ANMERKUNG 1 Die fahrtechnische Prüfung von:
⎯ Schienenfahrzeugen mit abweichender Gleisanlage,
⎯ Schienenfahrzeugen mit abweichender Spurweite
kann analog zu dieser Europäischen Norm durchgeführt werden.
Die Prüfung der Fahreigenschaften ist Teil der fahrtechnischen Prüfung für die Zulassung von Fahrzeugen,
die:
⎯ neu entwickelt werden,
⎯ wesentliche Änderungen in der Konstruktion aufweisen oder
⎯ unter geänderten Betriebsbedingungen fahren werden.
Die fahrtechnische Prüfung und die Zulassung beziehen sich auf das komplette Fahrzeug, einschließlich
Fahrwerk. Im Falle, dass ein bereits geprüftes und zugelassenes Fahrwerk unter einem Wagenkasten mit
einer anderen Konstruktion genutzt werden soll, wird dies als konstruktive Änderung angesehen. Das in 5.2
beschriebene Verfahren wird dann angewendet.
ANMERKUNG 2 Zusätzlich zur fahrtechnischen Prüfung für die Zulassung von Fahrzeugen können die Bestimmungen
grundsätzlich für andere technische Aufgabenstellungen angewendet werden, z. B.:
⎯ Prüfung zur Einhaltung von Entwicklungsverträgen;
⎯ Optimierung von Bauteilen, Fahrzeugen oder Fahrwerken;
⎯ Prüfung von Einflüssen, Einflussgrößen und Abhängigkeitsbeziehungen;
⎯ Überwachung von Fahrwegen oder Fahrzeugen im Betriebseinsatz.
Reģistrācijas numurs (WIID)
32509
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt die Streckenversuche für die fahrtechnische Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen
mit Kompensation des Überhöhungsfehlbetrags und/oder für Fahrzeuge, die mit höheren
Überhöhungsfehlbeträgen betrieben werden als in EN 14363:2005, Anhang G angegeben, fest.
In den meisten Fällen ist das Verfahren mit dem in EN 14363 definierten Verfahren identisch. Es werden
lediglich die Unterschiede für den Sonderfall aufgeführt.
Die fahrtechnische Prüfung wird grundsätzlich auf alle Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr angewendet, die
ohne Einschränkungen auf Normalspurstrecken (1 435 mm) betrieben werden.
ANMERKUNG 1 Die fahrtechnische Prüfung von:
⎯ Schienenfahrzeugen mit abweichender Gleisanlage,
⎯ Schienenfahrzeugen mit abweichender Spurweite
kann analog zu dieser Europäischen Norm durchgeführt werden.
Die Prüfung der Fahreigenschaften ist Teil der fahrtechnischen Prüfung für die Zulassung von Fahrzeugen,
die:
⎯ neu entwickelt werden,
⎯ wesentliche Änderungen in der Konstruktion aufweisen oder
⎯ unter geänderten Betriebsbedingungen fahren werden.
Die fahrtechnische Prüfung und die Zulassung beziehen sich auf das komplette Fahrzeug, einschließlich
Fahrwerk. Im Falle, dass ein bereits geprüftes und zugelassenes Fahrwerk unter einem Wagenkasten mit
einer anderen Konstruktion genutzt werden soll, wird dies als konstruktive Änderung angesehen. Das in 5.2
beschriebene Verfahren wird dann angewendet.
ANMERKUNG 2 Zusätzlich zur fahrtechnischen Prüfung für die Zulassung von Fahrzeugen können die Bestimmungen
grundsätzlich für andere technische Aufgabenstellungen angewendet werden, z. B.:
⎯ Prüfung zur Einhaltung von Entwicklungsverträgen;
⎯ Optimierung von Bauteilen, Fahrzeugen oder Fahrwerken;
⎯ Prüfung von Einflüssen, Einflussgrößen und Abhängigkeitsbeziehungen;
⎯ Überwachung von Fahrwegen oder Fahrzeugen im Betriebseinsatz.