Informējam, ka Sistēma pielāgota darbam ar interneta pārlūkprogrammu Internet Explorer (8. un jaunākām versijām) un Mozilla Firefox (3.6 un jaunākām versijām).
Izmantojot citu interneta pārlūkprogrammu, brīdinām, ka Sistēmas funkcionalitāte var tikt traucēta.
Die Anforderungen dieser Europäischen Norm gelten für Fahrgast-Seiteneinstiegsysteme von allen neu konstruierten Bahnfahrzeugen zur Personenbeförderung, wie z. B. Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen und Regionalbahnen, Fernverkehrsbahnen und Hochgeschwindigkeitsbahnen. Die Anforderungen dieser Europäischen Norm gelten auch, sofern es vernünftigerweise durchführbar ist, für vorhandene Fahrzeuge, bei denen die Türanlage modernisiert wird.
Diese Norm legt auch Prüfanforderungen für Einstiegsysteme fest.
Diese Europäische Norm bezieht sich auf handbetätigte und angetriebene Einstiegsysteme. Bei handbetätigten Türen gelten die Abschnitte, die sich auf einen Antrieb beziehen, nicht.
Diese Europäische Norm gilt nicht für Einstiegsysteme, die dem Zugang zur Ausrüstung oder zu Inspektions- oder Instandhaltungszwecken oder nur dem Zugang des Zugpersonals dienen.
Türen von Güterwagen sind nicht Gegenstand dieser Norm.
Türen oder Klappen, die ausschließlich für die Flucht in Notfällen vorgesehen sind, sind ausgenommen.
Reģistrācijas numurs (WIID)
27455
Darbības sfēra
Die Anforderungen dieser Europäischen Norm gelten für Fahrgast-Seiteneinstiegsysteme von allen neu konstruierten Bahnfahrzeugen zur Personenbeförderung, wie z. B. Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen und Regionalbahnen, Fernverkehrsbahnen und Hochgeschwindigkeitsbahnen. Die Anforderungen dieser Europäischen Norm gelten auch, sofern es vernünftigerweise durchführbar ist, für vorhandene Fahrzeuge, bei denen die Türanlage modernisiert wird.
Diese Norm legt auch Prüfanforderungen für Einstiegsysteme fest.
Diese Europäische Norm bezieht sich auf handbetätigte und angetriebene Einstiegsysteme. Bei handbetätigten Türen gelten die Abschnitte, die sich auf einen Antrieb beziehen, nicht.
Diese Europäische Norm gilt nicht für Einstiegsysteme, die dem Zugang zur Ausrüstung oder zu Inspektions- oder Instandhaltungszwecken oder nur dem Zugang des Zugpersonals dienen.
Türen von Güterwagen sind nicht Gegenstand dieser Norm.
Türen oder Klappen, die ausschließlich für die Flucht in Notfällen vorgesehen sind, sind ausgenommen.