Projekta Nr.prEN 15746-1
Nosaukums1.1 20BAllgemeines Diese Europäische Norm legt die technischen Anforderungen zur Minimierung eisenbahnspezifischer Gefährdungen von selbst angetriebenen Zwei Wege Maschinen - im Folgenden als Maschinen bezeichnet - und ihrer zugehörigen Ausstattung fest, die bei der Inbetriebnahme, im Betrieb und bei der Instandhaltung, wenn sie den Anweisungen des Herstellers oder seines autorisierten Vertreters entsprechend erfolgen, entstehen können. Diese Risiken sind in der Regel unabhängig von der Spurweite verbreitet; für das Versetzen und den Arbeitseinsatz auf Infrastrukturen mit schmalen oder breiten Spurweiten, für Bahnen, die andere Kräfte als Adhäsion zwischen Rad und Schiene nutzen, sowie auf Infrastrukturen im Untergrund können zusätzliche Anforderungen gelten. Diese Europäische Norm ist auch für Maschinen und deren zugehörige Ausstattung gültig, die bei ihrem Arbeitseinsatz zum Teil vom Schotter oder dem Planum gestützt werden. Diese Europäische Norm gilt nicht für: - Anforderungen an die Qualität von Arbeiten oder an die Leistung der Maschine; - spezielle Anforderungen für die Nutzung der Maschinen, festgelegt von dem Maschinenbetreiber, die der Absprache zwischen Hersteller und Infrastrukturunternehmer unterliegen; - Fahren und Arbeiten auf anderen Untergründen als auf Schienen; - gesonderte Maschinen, die vorübergehend an Maschinen angebaut sind und zugehörige Ausrüstungen; - ausgleisbare Maschinen nach 3.2; - Anhänger nach 3.3, einschließlich Zwei Wege Anhänger. Fahrzeuge, die nicht selbst über eine Schienenführung, aber über schienengeführte Zusatzteile verfügen, sind keine Zwei Wege Maschinen. Die Anforderungen in dieser Europäischen Norm wurden abgeändert und durch die Anforderungen an Maschinen, die für den Einsatz auf Schienennahverkehrssystemen entworfen wurden, in Teil 4 dieser Normenreihe ergänzt. Diese Europäische Norm legt nicht die zusätzlichen Anforderungen für Folgendes fest: - Einsätze, die besonderen Regeln unterliegen, z. B. explosionsgefährdete Umgebungen; - Gefährdungen aufgrund natürlicher Ursachen, z. B. Erdbeben, Blitzschlag, Überschwemmung; - Arbeitsverfahren; - Einsätze unter schwierigen Arbeitsbedingungen, die besondere Maßnahmen erfordern, z. B. bei Arbeiten in Tunneln oder in Streckenabschnitten mit außergewöhnlichen Bedingungen wie Einsatz bei Frost, hohen Temperaturen, korrosiver Umgebung, tropischer Umgebung, kontaminierter Umgebung, starkem Magnetfeld; - Gefährdungen aufgrund von Fehlern in der Software; - Gefährdungen durch frei schwingende Lasten. Zum Umbau von Zwei Wege Maschinen wird davon ausgegangen, dass ein für EU Straßen zulässiges Basisfahrzeug für seine vorgesehenen Grundfunktionen genügend Sicherheit bietet. Sofern es nicht in einem bestimmten Abschnitt anders festgelegt ist, wird dieser spezielle Aspekt in dieser Europäischen Norm nicht behandelt. Andere Bau und Instandhaltungsmaschinen für den Einsatz auf Eisenbahngleisen werden in anderen Europäischen Normen behandelt, siehe Anhang G. 1.2 21BGültigkeit dieser Europäischen Norm Diese Europäische Norm bezieht sich auf alle Maschinen, die ein Jahr nach dem Veröffentlichungsdatum beim CEN dieser Europäischen Norm bestellt werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)39759
Darbības sfēra1.1 20BAllgemeines Diese Europäische Norm legt die technischen Anforderungen zur Minimierung eisenbahnspezifischer Gefährdungen von selbst angetriebenen Zwei Wege Maschinen - im Folgenden als Maschinen bezeichnet - und ihrer zugehörigen Ausstattung fest, die bei der Inbetriebnahme, im Betrieb und bei der Instandhaltung, wenn sie den Anweisungen des Herstellers oder seines autorisierten Vertreters entsprechend erfolgen, entstehen können. Diese Risiken sind in der Regel unabhängig von der Spurweite verbreitet; für das Versetzen und den Arbeitseinsatz auf Infrastrukturen mit schmalen oder breiten Spurweiten, für Bahnen, die andere Kräfte als Adhäsion zwischen Rad und Schiene nutzen, sowie auf Infrastrukturen im Untergrund können zusätzliche Anforderungen gelten. Diese Europäische Norm ist auch für Maschinen und deren zugehörige Ausstattung gültig, die bei ihrem Arbeitseinsatz zum Teil vom Schotter oder dem Planum gestützt werden. Diese Europäische Norm gilt nicht für: - Anforderungen an die Qualität von Arbeiten oder an die Leistung der Maschine; - spezielle Anforderungen für die Nutzung der Maschinen, festgelegt von dem Maschinenbetreiber, die der Absprache zwischen Hersteller und Infrastrukturunternehmer unterliegen; - Fahren und Arbeiten auf anderen Untergründen als auf Schienen; - gesonderte Maschinen, die vorübergehend an Maschinen angebaut sind und zugehörige Ausrüstungen; - ausgleisbare Maschinen nach 3.2; - Anhänger nach 3.3, einschließlich Zwei Wege Anhänger. Fahrzeuge, die nicht selbst über eine Schienenführung, aber über schienengeführte Zusatzteile verfügen, sind keine Zwei Wege Maschinen. Die Anforderungen in dieser Europäischen Norm wurden abgeändert und durch die Anforderungen an Maschinen, die für den Einsatz auf Schienennahverkehrssystemen entworfen wurden, in Teil 4 dieser Normenreihe ergänzt. Diese Europäische Norm legt nicht die zusätzlichen Anforderungen für Folgendes fest: - Einsätze, die besonderen Regeln unterliegen, z. B. explosionsgefährdete Umgebungen; - Gefährdungen aufgrund natürlicher Ursachen, z. B. Erdbeben, Blitzschlag, Überschwemmung; - Arbeitsverfahren; - Einsätze unter schwierigen Arbeitsbedingungen, die besondere Maßnahmen erfordern, z. B. bei Arbeiten in Tunneln oder in Streckenabschnitten mit außergewöhnlichen Bedingungen wie Einsatz bei Frost, hohen Temperaturen, korrosiver Umgebung, tropischer Umgebung, kontaminierter Umgebung, starkem Magnetfeld; - Gefährdungen aufgrund von Fehlern in der Software; - Gefährdungen durch frei schwingende Lasten. Zum Umbau von Zwei Wege Maschinen wird davon ausgegangen, dass ein für EU Straßen zulässiges Basisfahrzeug für seine vorgesehenen Grundfunktionen genügend Sicherheit bietet. Sofern es nicht in einem bestimmten Abschnitt anders festgelegt ist, wird dieser spezielle Aspekt in dieser Europäischen Norm nicht behandelt. Andere Bau und Instandhaltungsmaschinen für den Einsatz auf Eisenbahngleisen werden in anderen Europäischen Normen behandelt, siehe Anhang G. 1.2 21BGültigkeit dieser Europäischen Norm Diese Europäische Norm bezieht sich auf alle Maschinen, die ein Jahr nach dem Veröffentlichungsdatum beim CEN dieser Europäischen Norm bestellt werden.
StatussIzstrādē
ICS grupa93.100