Projekta Nr.EN 15746-1:2020
Nosaukums1.1 Allgemeines Dieses Dokument behandelt die technischen Anforderungen zur Minimierung eisenbahnspezifischer Gefährdungen von selbstangetriebenen Zweiwege Maschinen – im Folgenden als Maschinen bezeichnet – und ihrer zugehörigen Ausrüstungen, die bei der Inbetriebnahme, im Betrieb und bei der Instandhaltung auftreten können, wenn sie den Anweisungen des Herstellers oder seines autorisierten Vertreters entsprechend erfolgen. Diese Risiken sind in der Regel unabhängig von der Spurweite. Allerdings können zusätzliche Anforderungen für Versetzfahrten und den Arbeitseinsatz auf Schmalspur- oder Breitspurstrecken, auf Bahnen, die andere Kräfte als die Adhäsion zwischen Rad und Schiene nutzen und U-Bahn-Infrastrukturen verwenden, gelten. Dieses Dokument ist auch anzuwenden für Maschinen und ihrer zugehörigen Ausrüstungen, die sich bei ihrem Arbeitseinsatz zum Teil auf dem Schotter oder dem Planum abstützen. Solche Maschinen sind in der Lage, selbständige selbstfahrende Bewegungen auf dem Planum/Erdreich durchzuführen. Dieses Dokument ist nicht anzuwenden für: - Anforderungen an die Qualität von Arbeiten oder an die Leistung der Maschine; - spezielle Anforderungen für die Nutzung der Maschinen, festgelegt von dem Maschinenbetreiber, die der Absprache zwischen Hersteller und Infrastrukturbetreiber unterliegen; - Fahren und Arbeiten auf anderen Untergründen als auf Schienen; - gesonderte Maschinen/Geräte/Anlagen, die vorübergehend an Maschinen und zugehörige Ausrüstungen angebaut sind; - ausgleisbare Maschinen nach 3.2; - Anhänger nach 3.3, einschließlich Zweiwege Anhänger. Fahrzeuge, die nicht selbst über eine Schienenführung, aber über schienengeführte Zusatzteile verfügen, sind keine Zweiwege Maschinen. Die Anforderungen in diesem Dokument werden durch die Anforderungen an Maschinen, die für den Einsatz auf Schienennahverkehrssystemen bestimmt sind, in EN 15746 4 geändert und ergänzt. Dieses Dokument legt nicht die zusätzlichen Anforderungen für Folgendes fest: - Einsätze, die besonderen Regeln unterliegen, z. B. explosionsgefährdete Umgebungen; - Gefährdungen aufgrund natürlicher Ursachen, z. B. Erdbeben, Blitzschlag, Überschwemmung; - Arbeitsverfahren; - Einsätze unter schwierigen Arbeitsbedingungen, die besondere Maßnahmen erfordern, z. B. bei Arbeiten in Tunneln oder in Streckenabschnitten mit außergewöhnlichen Bedingungen wie Einsatz bei Frost, hohen Temperaturen, korrosiver Umgebung, tropischer Umgebung, kontaminierter Umgebung, starkem Magnetfeld; - Gefährdungen aufgrund von Fehlern in der Software; - Gefährdungen durch frei schwingende Lasten. Für die Umrüstung in eine Zweiwege Maschine wird davon ausgegangen, dass ein EU Straßen zugelassenes Basisfahrzeug ein akzeptiertes Sicherheitsniveau für seine vorgesehenen Grundfunktionen bietet. Sofern in einem bestimmten Abschnitt nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, wird dieser spezielle Aspekt in dieser Europäischen Norm nicht behandelt. Andere Bau und Instandhaltungsmaschinen für den Einsatz auf Eisenbahngleisen werden in anderen Europäischen Normen behandelt, siehe Anhang F. 1.2 Gültigkeit dieses Dokuments Dieses Dokument ist für alle Maschinen anzuwenden, die ein Jahr nach dem Veröffentlichungsdatum bei CEN dieses Dokuments bestellt werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)67126
Darbības sfēra1.1 Allgemeines Dieses Dokument behandelt die technischen Anforderungen zur Minimierung eisenbahnspezifischer Gefährdungen von selbstangetriebenen Zweiwege Maschinen – im Folgenden als Maschinen bezeichnet – und ihrer zugehörigen Ausrüstungen, die bei der Inbetriebnahme, im Betrieb und bei der Instandhaltung auftreten können, wenn sie den Anweisungen des Herstellers oder seines autorisierten Vertreters entsprechend erfolgen. Diese Risiken sind in der Regel unabhängig von der Spurweite. Allerdings können zusätzliche Anforderungen für Versetzfahrten und den Arbeitseinsatz auf Schmalspur- oder Breitspurstrecken, auf Bahnen, die andere Kräfte als die Adhäsion zwischen Rad und Schiene nutzen und U-Bahn-Infrastrukturen verwenden, gelten. Dieses Dokument ist auch anzuwenden für Maschinen und ihrer zugehörigen Ausrüstungen, die sich bei ihrem Arbeitseinsatz zum Teil auf dem Schotter oder dem Planum abstützen. Solche Maschinen sind in der Lage, selbständige selbstfahrende Bewegungen auf dem Planum/Erdreich durchzuführen. Dieses Dokument ist nicht anzuwenden für: - Anforderungen an die Qualität von Arbeiten oder an die Leistung der Maschine; - spezielle Anforderungen für die Nutzung der Maschinen, festgelegt von dem Maschinenbetreiber, die der Absprache zwischen Hersteller und Infrastrukturbetreiber unterliegen; - Fahren und Arbeiten auf anderen Untergründen als auf Schienen; - gesonderte Maschinen/Geräte/Anlagen, die vorübergehend an Maschinen und zugehörige Ausrüstungen angebaut sind; - ausgleisbare Maschinen nach 3.2; - Anhänger nach 3.3, einschließlich Zweiwege Anhänger. Fahrzeuge, die nicht selbst über eine Schienenführung, aber über schienengeführte Zusatzteile verfügen, sind keine Zweiwege Maschinen. Die Anforderungen in diesem Dokument werden durch die Anforderungen an Maschinen, die für den Einsatz auf Schienennahverkehrssystemen bestimmt sind, in EN 15746 4 geändert und ergänzt. Dieses Dokument legt nicht die zusätzlichen Anforderungen für Folgendes fest: - Einsätze, die besonderen Regeln unterliegen, z. B. explosionsgefährdete Umgebungen; - Gefährdungen aufgrund natürlicher Ursachen, z. B. Erdbeben, Blitzschlag, Überschwemmung; - Arbeitsverfahren; - Einsätze unter schwierigen Arbeitsbedingungen, die besondere Maßnahmen erfordern, z. B. bei Arbeiten in Tunneln oder in Streckenabschnitten mit außergewöhnlichen Bedingungen wie Einsatz bei Frost, hohen Temperaturen, korrosiver Umgebung, tropischer Umgebung, kontaminierter Umgebung, starkem Magnetfeld; - Gefährdungen aufgrund von Fehlern in der Software; - Gefährdungen durch frei schwingende Lasten. Für die Umrüstung in eine Zweiwege Maschine wird davon ausgegangen, dass ein EU Straßen zugelassenes Basisfahrzeug ein akzeptiertes Sicherheitsniveau für seine vorgesehenen Grundfunktionen bietet. Sofern in einem bestimmten Abschnitt nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, wird dieser spezielle Aspekt in dieser Europäischen Norm nicht behandelt. Andere Bau und Instandhaltungsmaschinen für den Einsatz auf Eisenbahngleisen werden in anderen Europäischen Normen behandelt, siehe Anhang F. 1.2 Gültigkeit dieses Dokuments Dieses Dokument ist für alle Maschinen anzuwenden, die ein Jahr nach dem Veröffentlichungsdatum bei CEN dieses Dokuments bestellt werden.
StatussStandarts spēkā
ICS grupa93.100