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Diese Europäische Norm legt grundsätzliche Anforderungen für die Bremsung von Reisezugwagen in nach
EN 14198 definierten lokbespannten Zügen mit UIC-Druckluftbremsen (RIC-Verkehr) fest, die auf den Strecken der europäischen Eisenbahnen und ihren Infrastruktursystemen verkehren.
Anhang E beschreibt Reisezugwagen, die ausschließlich innerhalb des Vereinigten Königreiches verkehren.
Diese Europäische Norm gilt für:
- alle neu zu konstruierenden Fahrzeuge der Reisezugwagenbauart (Sitzwagen, Speisewagen, Schlafwagen, Steuerwagen, Gepäckwagen, Liegewagen;
- alle zeitversetzten Nachbauten von vorhandenen Fahrzeugbauarten;
- sonstige Fahrzeuge (z. B. Autotransportwagen), die auch in Reisezügen mitgeführt werden können;
- alle größeren Grundüberholungen der o. g. Fahrzeuge, wenn diese Neukonstruktion oder umfassende Änderung der Bremsanlage ) des betreffenden Fahrzeuges einschließt.
Die Fahrzeuge entsprechen folgenden technischen Kriterien:
- eine Einstellung in Züge nach EN 14198 ist im regulären Bahnbetrieb möglich (Kuppelbarkeit);
- die Höchstgeschwindigkeit beträgt größer/gleich 100 km/h bis 200 km/h;
- die untere Fahrzeugbegrenzung nach prEN 15273-1, prEN 15273-2, prEN 15273-3 wird eingehalten.
Reģistrācijas numurs (WIID)
12906
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt grundsätzliche Anforderungen für die Bremsung von Reisezugwagen in nach
EN 14198 definierten lokbespannten Zügen mit UIC-Druckluftbremsen (RIC-Verkehr) fest, die auf den Strecken der europäischen Eisenbahnen und ihren Infrastruktursystemen verkehren.
Anhang E beschreibt Reisezugwagen, die ausschließlich innerhalb des Vereinigten Königreiches verkehren.
Diese Europäische Norm gilt für:
- alle neu zu konstruierenden Fahrzeuge der Reisezugwagenbauart (Sitzwagen, Speisewagen, Schlafwagen, Steuerwagen, Gepäckwagen, Liegewagen;
- alle zeitversetzten Nachbauten von vorhandenen Fahrzeugbauarten;
- sonstige Fahrzeuge (z. B. Autotransportwagen), die auch in Reisezügen mitgeführt werden können;
- alle größeren Grundüberholungen der o. g. Fahrzeuge, wenn diese Neukonstruktion oder umfassende Änderung der Bremsanlage ) des betreffenden Fahrzeuges einschließt.
Die Fahrzeuge entsprechen folgenden technischen Kriterien:
- eine Einstellung in Züge nach EN 14198 ist im regulären Bahnbetrieb möglich (Kuppelbarkeit);
- die Höchstgeschwindigkeit beträgt größer/gleich 100 km/h bis 200 km/h;
- die untere Fahrzeugbegrenzung nach prEN 15273-1, prEN 15273-2, prEN 15273-3 wird eingehalten.