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Diese Technische Spezifikation legt die Merkmale von gegossenen Eisenbahnrädern fest, die auf europäischen Streckennetzen verwendet werden sollen.
In dieser Technischen Spezifikation werden zwei Stahlgüten, CER7 und CER8 definiert. Für über die Laufflächen gebremste Räder wird nur CER7 verwendet.
Diese Technische Spezifikation ist auf Gussräder mit gehärteten Radreifen anwendbar. Diese Technische Spezifikation ist nur auf Gussräder anwendbar, die das technische Genehmigungsverfahren nach CEN/TS 13979-2 erfüllt haben.
Diese Technische Spezifikation gilt nur für Räder, die in Güterwagenanwendungen für Geschwindigkeiten bis zu einschließlich 120 km/h verwendet werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
33353
Darbības sfēra
Diese Technische Spezifikation legt die Merkmale von gegossenen Eisenbahnrädern fest, die auf europäischen Streckennetzen verwendet werden sollen.
In dieser Technischen Spezifikation werden zwei Stahlgüten, CER7 und CER8 definiert. Für über die Laufflächen gebremste Räder wird nur CER7 verwendet.
Diese Technische Spezifikation ist auf Gussräder mit gehärteten Radreifen anwendbar. Diese Technische Spezifikation ist nur auf Gussräder anwendbar, die das technische Genehmigungsverfahren nach CEN/TS 13979-2 erfüllt haben.
Diese Technische Spezifikation gilt nur für Räder, die in Güterwagenanwendungen für Geschwindigkeiten bis zu einschließlich 120 km/h verwendet werden.