Projekta Nr.EN 13977:2011
Nosaukums1.1 Allgemeines Diese Europäische Norm behandelt die technischen Anforderungen, um die eisenbahnspezifischen, signifikanten Gefährdungen durch tragbare Maschinen und Rollwagen, vorgesehen für das Arbeiten auf Gleisen nach Abschnitt 4, zu begrenzen, die bei der Inbetriebnahme, dem Gebrauch und dem Instandhalten der tragbaren Maschinen und Rollwagen auftreten können, wenn sie wie vorgesehen eingesetzt und unter den vom Hersteller festgelegten Bedingungen betrieben werden. Es behandelt nicht die speziellen Funktionen der Maschinen, z. B. Schneiden, Bohren, Schleifen. Diese Europäische Norm gilt für tragbare Maschinen und Rollwagen mit Rädern oder Rollen, die für Arbeiten auf Eisenbahnanlagen mit Nennspurweiten von 1435 mm und 1668 mm und der Begrenzungslinie nach Anhang B1) konstruiert sind, z.B. Trenn- und Bohrmaschinen. Diese Europäische Norm gilt nicht für zusätzliche Gefahren, die durch - die Kupplung der Rollwagen untereinander; - das Ziehen oder Schieben der Rollwagen durch anderen Fahrzeugen; - den Einsatz der Rollwagen für den Personentransport; - selbstangetriebene schienengeführte Maschinen, Rollwagen, die mit anderen Maschinen gekuppelt sind; - Lasersysteme verursacht werden können. Andere spezielle Fahrzeuge für den Einsatz auf Eisenbahngleisen werden in anderen Europäischen Normen behandelt, siehe Anhang H. Diese Europäische Norm gilt nicht für: - Anforderungen in Bezug auf Arbeitsqualität oder -leistung der Maschine; - spezifische Anforderungen, die von jedem Eisenbahninfrastrukturbetreiber für den Einsatz der tragbaren Maschinen und Rollwagen aufgestellt werden und Gegenstand von Verhandlungen zwischen Hersteller und Betreiber sein müssen; - von Eisenbahnfahrzeugen aus eingesetzte tragbare Maschinen. Diese Europäische Norm legt die zusätzlichen Anforderungen der elektromagnetischen Kompatibilität z.B. aufgrund der elektrischen Komponenten wie auch die Gefährdungen durch Schwingung fest. (...)
Reģistrācijas numurs (WIID)30960
Darbības sfēra1.1 Allgemeines Diese Europäische Norm behandelt die technischen Anforderungen, um die eisenbahnspezifischen, signifikanten Gefährdungen durch tragbare Maschinen und Rollwagen, vorgesehen für das Arbeiten auf Gleisen nach Abschnitt 4, zu begrenzen, die bei der Inbetriebnahme, dem Gebrauch und dem Instandhalten der tragbaren Maschinen und Rollwagen auftreten können, wenn sie wie vorgesehen eingesetzt und unter den vom Hersteller festgelegten Bedingungen betrieben werden. Es behandelt nicht die speziellen Funktionen der Maschinen, z. B. Schneiden, Bohren, Schleifen. Diese Europäische Norm gilt für tragbare Maschinen und Rollwagen mit Rädern oder Rollen, die für Arbeiten auf Eisenbahnanlagen mit Nennspurweiten von 1435 mm und 1668 mm und der Begrenzungslinie nach Anhang B1) konstruiert sind, z.B. Trenn- und Bohrmaschinen. Diese Europäische Norm gilt nicht für zusätzliche Gefahren, die durch - die Kupplung der Rollwagen untereinander; - das Ziehen oder Schieben der Rollwagen durch anderen Fahrzeugen; - den Einsatz der Rollwagen für den Personentransport; - selbstangetriebene schienengeführte Maschinen, Rollwagen, die mit anderen Maschinen gekuppelt sind; - Lasersysteme verursacht werden können. Andere spezielle Fahrzeuge für den Einsatz auf Eisenbahngleisen werden in anderen Europäischen Normen behandelt, siehe Anhang H. Diese Europäische Norm gilt nicht für: - Anforderungen in Bezug auf Arbeitsqualität oder -leistung der Maschine; - spezifische Anforderungen, die von jedem Eisenbahninfrastrukturbetreiber für den Einsatz der tragbaren Maschinen und Rollwagen aufgestellt werden und Gegenstand von Verhandlungen zwischen Hersteller und Betreiber sein müssen; - von Eisenbahnfahrzeugen aus eingesetzte tragbare Maschinen. Diese Europäische Norm legt die zusätzlichen Anforderungen der elektromagnetischen Kompatibilität z.B. aufgrund der elektrischen Komponenten wie auch die Gefährdungen durch Schwingung fest. (...)
StatussIzstrādē
ICS grupa45.120
93.100