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1.1 Allgemeines
Dieses Dokument legt die technischen Anforderungen zur Minimierung eisenbahnspezifischer Gefährdungen von selbstangetriebenen Zweiwege-Maschinen – im Folgenden als Maschinen bezeichnet – und ihrer zugehörigen Ausrüstung für den Einsatz auf Schienennahverkehrssystemen fest. Diese Gefährdungen können bei der Inbetriebnahme, im Betrieb und bei der Instandhaltung entstehen, wenn sie den Anweisungen des Herstellers oder seines autorisierten Vertreters entsprechend erfolgen. Wenn eine Maschine für den Einsatz auf Vollbahnen und Schienennahverkehrssystemen ausgelegt und vorgesehen ist, wird die Maschine den strengsten Bedingungen von EN 15746 1 und EN 15746 4 entsprechen. In allen Fällen wird die Maschine den Anforderungen in EN 15746 2 entsprechen.
Die Anforderungen dieses Dokuments ändern jene in EN 15746 1, wie sie für den Einsatz einer Maschine auf Schienennahverkehrssystemen erforderlich sind.
Dieses Dokument ist nicht anzuwenden für:
- Anforderungen an die Qualität von Arbeiten oder an die Leistung der Maschine;
- spezielle Anforderungen für den Einsatz der Maschinen, festgelegt von dem Maschinenbetreiber, die der Absprache zwischen Hersteller und dem Nahverkehrsinfrastrukturbetreiber unterliegen;
- Fahren und Arbeiten auf anderen Untergründen als auf Schienen;
- gesonderte Maschinen/Geräte/Anlagen, die vorübergehend an Maschinen und zugehörige Ausrüstungen angebaut sind.
Dieses Dokument legt nicht die zusätzlichen Anforderungen für Folgendes fest:
- Einsätze, die besonderen Regeln unterliegen, z. B. explosionsgefährdete Umgebungen;
- Gefährdungen aufgrund natürlicher Ursachen, z. B. Erdbeben, Blitzschlag, Überschwemmung;
- Arbeitsverfahren;
- Einsätze unter schwierigen Arbeitsbedingungen, die besondere Maßnahmen erfordern, z. B. unter außergewöhnlichen Bedingungen wie Einsatz bei Frost, hohen Temperaturen, korrosiver Umgebung, tropischer Umgebung, kontaminierter Umgebung, starkem Magnetfeld;
- Gefährdungen durch frei schwingende Lasten.
Für die Umrüstung in eine Zweiwege-Maschine wird davon ausgegangen, dass ein EU-Straßen-zugelassenes Basisfahrzeug ein akzeptiertes Sicherheitsniveau für seine vorgesehenen Grundfunktionen bietet. Sofern es nicht in einem bestimmten Abschnitt ausdrücklich anderes festgelegt ist, wird dieser besondere Aspekt nicht in dieser Europäischen Norm behandelt.
Andere Gleisbau- und Instandhaltungsmaschinen für den Einsatz auf Bahngleisen werden in anderen Europäischen Normen behandelt, siehe Anhang B.
1.2 Anwendungsbereich der Schienennahverkehrssysteme
[...]
1.3 Maschinenkategorie für diese Europäische Norm
[...]
1.4 Gültigkeit dieses Dokuments
[...]
Reģistrācijas numurs (WIID)
67129
Darbības sfēra
1.1 Allgemeines
Dieses Dokument legt die technischen Anforderungen zur Minimierung eisenbahnspezifischer Gefährdungen von selbstangetriebenen Zweiwege-Maschinen – im Folgenden als Maschinen bezeichnet – und ihrer zugehörigen Ausrüstung für den Einsatz auf Schienennahverkehrssystemen fest. Diese Gefährdungen können bei der Inbetriebnahme, im Betrieb und bei der Instandhaltung entstehen, wenn sie den Anweisungen des Herstellers oder seines autorisierten Vertreters entsprechend erfolgen. Wenn eine Maschine für den Einsatz auf Vollbahnen und Schienennahverkehrssystemen ausgelegt und vorgesehen ist, wird die Maschine den strengsten Bedingungen von EN 15746 1 und EN 15746 4 entsprechen. In allen Fällen wird die Maschine den Anforderungen in EN 15746 2 entsprechen.
Die Anforderungen dieses Dokuments ändern jene in EN 15746 1, wie sie für den Einsatz einer Maschine auf Schienennahverkehrssystemen erforderlich sind.
Dieses Dokument ist nicht anzuwenden für:
- Anforderungen an die Qualität von Arbeiten oder an die Leistung der Maschine;
- spezielle Anforderungen für den Einsatz der Maschinen, festgelegt von dem Maschinenbetreiber, die der Absprache zwischen Hersteller und dem Nahverkehrsinfrastrukturbetreiber unterliegen;
- Fahren und Arbeiten auf anderen Untergründen als auf Schienen;
- gesonderte Maschinen/Geräte/Anlagen, die vorübergehend an Maschinen und zugehörige Ausrüstungen angebaut sind.
Dieses Dokument legt nicht die zusätzlichen Anforderungen für Folgendes fest:
- Einsätze, die besonderen Regeln unterliegen, z. B. explosionsgefährdete Umgebungen;
- Gefährdungen aufgrund natürlicher Ursachen, z. B. Erdbeben, Blitzschlag, Überschwemmung;
- Arbeitsverfahren;
- Einsätze unter schwierigen Arbeitsbedingungen, die besondere Maßnahmen erfordern, z. B. unter außergewöhnlichen Bedingungen wie Einsatz bei Frost, hohen Temperaturen, korrosiver Umgebung, tropischer Umgebung, kontaminierter Umgebung, starkem Magnetfeld;
- Gefährdungen durch frei schwingende Lasten.
Für die Umrüstung in eine Zweiwege-Maschine wird davon ausgegangen, dass ein EU-Straßen-zugelassenes Basisfahrzeug ein akzeptiertes Sicherheitsniveau für seine vorgesehenen Grundfunktionen bietet. Sofern es nicht in einem bestimmten Abschnitt ausdrücklich anderes festgelegt ist, wird dieser besondere Aspekt nicht in dieser Europäischen Norm behandelt.
Andere Gleisbau- und Instandhaltungsmaschinen für den Einsatz auf Bahngleisen werden in anderen Europäischen Normen behandelt, siehe Anhang B.
1.2 Anwendungsbereich der Schienennahverkehrssysteme
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1.3 Maschinenkategorie für diese Europäische Norm
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1.4 Gültigkeit dieses Dokuments
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