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Diese Europäische Norm gilt für sämtliche Schienenfahrzeuge, die unter der Interoperabilitätsrichtlinie unter Berücksichtigung der in Anhang E zur Anwendung dieser Norm angegebenen Empfehlungen (Übergangsregelung) betrieben werden.
Folgende Fahrzeugtypen werden für die Anwendung dieser Norm ausgeschlossen:
- U-Bahnen, Straßenbahnen und andere Stadt- und Regionalfahrzeuge;
- Fahrzeuge für den Einsatz im lokalen, städtischen und stadtnahen Personenverkehr auf Bahnstrecken, die vom Rest des Eisenbahnnetzes funktional abgetrennt sind;
- Fahrzeuge, die ausnahmslos auf privaten Eisenbahnnetzen nur für Güterabwicklungen des Eigners eingesetzt werden;
- Fahrzeuge, die strikt lokalen, historischen oder touristischen Einsatzzwecken vorbehalten sind.
Bau- und Instandhaltungsfahrzeuge zählen nur zum Anwendungsbereich dieser Norm, wenn sie im Fahrbetrieb konfiguriert sind, entweder selbst angetrieben sind oder abgeschleppt werden.
Die Anforderungen können jedoch ebenfalls für andere Anwendungsfälle unter ähnlichen betrieb¬lichen Bedingungen als geeignet angesehen werden. Die Norm bestimmt die zu befolgenden Grundlagen und Verfahren, um geeignete Abläufe für das Aufgleisen und Bergen von Schienenfahrzeugen zu erreichen und die Auslegung anhand der einschlägigen Leistungs- und Sicherheitsanforderungen zu bewerten.
Als Schnittstelle zwischen Aufgleis-/Bergungsgerätschaft und der Fahrzeugstruktur wird die Schnittstelle zwischen den Kontaktflächen des Hebers oder der Kontaktflächen des Hebeadapters betrachtet. Die Festigkeitsanforderungen an die Fahrzeugstruktur sind in EN 12663-1 und EN 12663-2 festgelegt.
ANMERKUNG Unter der Interoperabilitätsrichtlinie betriebene Schienenfahrzeuge entsprechen den in EN 12663-1 definierten Kategorien L, P-I, P-II, F-I und F-II.
Reģistrācijas numurs (WIID)
35234
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm gilt für sämtliche Schienenfahrzeuge, die unter der Interoperabilitätsrichtlinie unter Berücksichtigung der in Anhang E zur Anwendung dieser Norm angegebenen Empfehlungen (Übergangsregelung) betrieben werden.
Folgende Fahrzeugtypen werden für die Anwendung dieser Norm ausgeschlossen:
- U-Bahnen, Straßenbahnen und andere Stadt- und Regionalfahrzeuge;
- Fahrzeuge für den Einsatz im lokalen, städtischen und stadtnahen Personenverkehr auf Bahnstrecken, die vom Rest des Eisenbahnnetzes funktional abgetrennt sind;
- Fahrzeuge, die ausnahmslos auf privaten Eisenbahnnetzen nur für Güterabwicklungen des Eigners eingesetzt werden;
- Fahrzeuge, die strikt lokalen, historischen oder touristischen Einsatzzwecken vorbehalten sind.
Bau- und Instandhaltungsfahrzeuge zählen nur zum Anwendungsbereich dieser Norm, wenn sie im Fahrbetrieb konfiguriert sind, entweder selbst angetrieben sind oder abgeschleppt werden.
Die Anforderungen können jedoch ebenfalls für andere Anwendungsfälle unter ähnlichen betrieb¬lichen Bedingungen als geeignet angesehen werden. Die Norm bestimmt die zu befolgenden Grundlagen und Verfahren, um geeignete Abläufe für das Aufgleisen und Bergen von Schienenfahrzeugen zu erreichen und die Auslegung anhand der einschlägigen Leistungs- und Sicherheitsanforderungen zu bewerten.
Als Schnittstelle zwischen Aufgleis-/Bergungsgerätschaft und der Fahrzeugstruktur wird die Schnittstelle zwischen den Kontaktflächen des Hebers oder der Kontaktflächen des Hebeadapters betrachtet. Die Festigkeitsanforderungen an die Fahrzeugstruktur sind in EN 12663-1 und EN 12663-2 festgelegt.
ANMERKUNG Unter der Interoperabilitätsrichtlinie betriebene Schienenfahrzeuge entsprechen den in EN 12663-1 definierten Kategorien L, P-I, P-II, F-I und F-II.