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Dieses Dokument legt ein Verfahren zur Bestimmung des Gehalts an Cadmium, Chrom, Kupfer, Blei, Nickel und Zink in Düngemitteln und Kalkdüngern mit Atomemissionsspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP AES) nach Königswasseraufschluss fest. Die Bestimmungsgrenzen sind sowohl von der Probenmatrix als auch vom verwendeten Gerät abhängig, werden jedoch etwa bei 0,3 mg/kg für Cd und 1 mg/kg für Cr, Cu, Ni, Pb und Zn erwartet.
Dieses Dokument ist für Düngeproduktmischungen anwendbar, die sich aus mindestens zwei der Bestandteile Düngemittel, Kalkdünger, Bodenverbesserungsmittel, Kultursubstrate, Hemmstoffe und Pflanzen-Biostimulanzien zusammensetzen und bei denen die Kategorie „anorganische Düngemittel und Kalkdünger“ den größten prozentualen Anteil bezogen auf die Masse oder das Volumen, bzw. bei flüssiger Form bezogen auf die Trockenmasse, ausmacht. Bei Mischungen, bei denen anorganische Düngemittel und Kalkdünger nicht den größten prozentualen Anteil ausmachen, ist die Europäische Norm anwendbar, die für die Kategorie mit dem größten prozentualen Anteil gilt. Falls eine Düngeproduktmischung sich aus Bestandteilen gleicher Menge zusammensetzt, entscheidet der Anwender, welche Norm angewendet wird.
ANMERKUNG 1 Der Begriff Düngemittel ist durchgängig in diesem Dokument verwendet worden und schließt, wenn nicht anders angegeben, die Kalkdünger mit ein.
ANMERKUNG 2 Die Auflösung durch Königswasser entspricht dem Aufschluss und die Benennungen Extrakt und Aufschlussprodukt werden in diesem Sinne im Zusammenhang mit dieser Norm als äquivalent behandelt.
Reģistrācijas numurs (WIID)
71266
Darbības sfēra
Dieses Dokument legt ein Verfahren zur Bestimmung des Gehalts an Cadmium, Chrom, Kupfer, Blei, Nickel und Zink in Düngemitteln und Kalkdüngern mit Atomemissionsspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP AES) nach Königswasseraufschluss fest. Die Bestimmungsgrenzen sind sowohl von der Probenmatrix als auch vom verwendeten Gerät abhängig, werden jedoch etwa bei 0,3 mg/kg für Cd und 1 mg/kg für Cr, Cu, Ni, Pb und Zn erwartet.
Dieses Dokument ist für Düngeproduktmischungen anwendbar, die sich aus mindestens zwei der Bestandteile Düngemittel, Kalkdünger, Bodenverbesserungsmittel, Kultursubstrate, Hemmstoffe und Pflanzen-Biostimulanzien zusammensetzen und bei denen die Kategorie „anorganische Düngemittel und Kalkdünger“ den größten prozentualen Anteil bezogen auf die Masse oder das Volumen, bzw. bei flüssiger Form bezogen auf die Trockenmasse, ausmacht. Bei Mischungen, bei denen anorganische Düngemittel und Kalkdünger nicht den größten prozentualen Anteil ausmachen, ist die Europäische Norm anwendbar, die für die Kategorie mit dem größten prozentualen Anteil gilt. Falls eine Düngeproduktmischung sich aus Bestandteilen gleicher Menge zusammensetzt, entscheidet der Anwender, welche Norm angewendet wird.
ANMERKUNG 1 Der Begriff Düngemittel ist durchgängig in diesem Dokument verwendet worden und schließt, wenn nicht anders angegeben, die Kalkdünger mit ein.
ANMERKUNG 2 Die Auflösung durch Königswasser entspricht dem Aufschluss und die Benennungen Extrakt und Aufschlussprodukt werden in diesem Sinne im Zusammenhang mit dieser Norm als äquivalent behandelt.