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Diese Technische Spezifikation legt Folgendes für alle erwachsenen Verbraucher fest:
⎯ Kriterien für leichtes Öffnen von Verpackungen;
⎯ Bewertungsverfahren für das leichte Öffnen von Verbraucherpackungen.
Ziel dieser Technischen Spezifikation ist die Festlegung von Prüfverfahren zur Bewertung des leichten Öffnens von Verbraucherpackungen, um die leichte Zugänglichkeit des Inhalts zu verbessern. Bei
Verpackungen, die aus Sicherheitsgründen oder ähnlichen Gründen besonderen Vorschriften unterliegen, wie
z. B. Verpackungen für Gefahrgüter und -stoffe, Arzneimittel und medizinische Geräte, haben diese
Vorschriften immer Vorrang. Diese Technische Spezifikation gilt für alle Verpackungen, die ohne Gebrauch von Werkzeug geöffnet werden
können, und Verpackungen, die mit beigefügtem Werkzeug verkauft werden.
ANMERKUNG 1 Das (die) in dieser Technischen Spezifikation beschriebene(n) Verfahren könnte(n) auch auf andere Arten von Verpackungen anwendbar sein, wenn deren Eigenschaften in Bezug auf leichtes Öffnen festgestellt werden.
ANMERKUNG 2 Diese Technische Spezifikation kann bei der Prüfung der meisten Verbraucherpackungen ange-
wendet werden. Bestimmte Arten von Verpackungen können jedoch nicht problemlos nach den beschriebenen Verfahren geprüft werden, wie z. B. sehr große Verpackungen zum Schutz von Kühlschränken oder Waschmaschinen.
Reģistrācijas numurs (WIID)
29272
Darbības sfēra
Diese Technische Spezifikation legt Folgendes für alle erwachsenen Verbraucher fest:
⎯ Kriterien für leichtes Öffnen von Verpackungen;
⎯ Bewertungsverfahren für das leichte Öffnen von Verbraucherpackungen.
Ziel dieser Technischen Spezifikation ist die Festlegung von Prüfverfahren zur Bewertung des leichten Öffnens von Verbraucherpackungen, um die leichte Zugänglichkeit des Inhalts zu verbessern. Bei
Verpackungen, die aus Sicherheitsgründen oder ähnlichen Gründen besonderen Vorschriften unterliegen, wie
z. B. Verpackungen für Gefahrgüter und -stoffe, Arzneimittel und medizinische Geräte, haben diese
Vorschriften immer Vorrang. Diese Technische Spezifikation gilt für alle Verpackungen, die ohne Gebrauch von Werkzeug geöffnet werden
können, und Verpackungen, die mit beigefügtem Werkzeug verkauft werden.
ANMERKUNG 1 Das (die) in dieser Technischen Spezifikation beschriebene(n) Verfahren könnte(n) auch auf andere Arten von Verpackungen anwendbar sein, wenn deren Eigenschaften in Bezug auf leichtes Öffnen festgestellt werden.
ANMERKUNG 2 Diese Technische Spezifikation kann bei der Prüfung der meisten Verbraucherpackungen ange-
wendet werden. Bestimmte Arten von Verpackungen können jedoch nicht problemlos nach den beschriebenen Verfahren geprüft werden, wie z. B. sehr große Verpackungen zum Schutz von Kühlschränken oder Waschmaschinen.