Nosaukums | Diese Norm enthält eine Übersicht über veröffentlichte Verfahren zur Feststellung von Poren (siehe ISO 2080) und Unterbrechungen in Überzügen aus Aluminium, anodisch oxidiertem Aluminium, Blei, Cadmium, Chrom, Cobalt, Emaille, Gold, Indium, Kupfer, Kupfer-Zink, Nickel, Nickel-Bor, Nickel-Cobalt, Nickel-Eisen, Nickel-Phosphor, Palladium, Platin, Rhodium, Silber, Zink, Zinn, Zinn-Blei, Zinn-Nickel, Zinn-Zink und in Chromat- oder Phosphat-Umwandlungsüberzügen (einschließlich verwandten organischen Beschichtungen) auf Aluminium-, Eisen-, Kupfer-, Kupfer-Beryllium-, Kupfer-Zink-, Magnesium-, Nickel-, Nickel-Bor-, Nickel-Phosphor-, Silber-, Stahl-, Zinklegierungs- und Zinn-Nickel-Grundwerkstoffen.
Die in dieser Norm zusammengefassten Prüfungen sind so ausgelegt, dass der Grundwerkstoff an den Schichtunterbrechungen einem Angriff ausgesetzt wird und die Reaktionsprodukte des Grundwerkstoffes erkennbar sind.
ANMERKUNG 1 Poren erstrecken sich gewöhnlich senkrecht zur Oberfläche des Überzugs, können aber auch schräg zur Oberfläche des Überzugs verlaufen. Sie sind häufig zylindrisch geformt, können aber auch schraubenförmig sein (siehe Anhang C).
ANMERKUNG 2 Porosität kann in der Größe von submikroskopisch (unter einem Lichtmikroskop unsichtbar), über mikroskopisch (bei 10facher bis 1 000facher Vergrößerung sichtbar) bis makroskopisch (mit bloßem Auge sichtbar) variieren.
ANMERKUNG 3 Porosität kann durch Verfärbung der beschichteten Oberfläche sichtbar gemacht werden.
ANMERKUNG 4 Porosität in einem Überzug ist nicht immer nachteilig. Beispielsweise wird bei Chromüberzügen mit Mikrounterbrechungen eine Porosität oder Mikrorissigkeit verlangt und die Prüfungen werden zum Nachweis der Poren durchgeführt. |
Darbības sfēra | Diese Norm enthält eine Übersicht über veröffentlichte Verfahren zur Feststellung von Poren (siehe ISO 2080) und Unterbrechungen in Überzügen aus Aluminium, anodisch oxidiertem Aluminium, Blei, Cadmium, Chrom, Cobalt, Emaille, Gold, Indium, Kupfer, Kupfer-Zink, Nickel, Nickel-Bor, Nickel-Cobalt, Nickel-Eisen, Nickel-Phosphor, Palladium, Platin, Rhodium, Silber, Zink, Zinn, Zinn-Blei, Zinn-Nickel, Zinn-Zink und in Chromat- oder Phosphat-Umwandlungsüberzügen (einschließlich verwandten organischen Beschichtungen) auf Aluminium-, Eisen-, Kupfer-, Kupfer-Beryllium-, Kupfer-Zink-, Magnesium-, Nickel-, Nickel-Bor-, Nickel-Phosphor-, Silber-, Stahl-, Zinklegierungs- und Zinn-Nickel-Grundwerkstoffen.
Die in dieser Norm zusammengefassten Prüfungen sind so ausgelegt, dass der Grundwerkstoff an den Schichtunterbrechungen einem Angriff ausgesetzt wird und die Reaktionsprodukte des Grundwerkstoffes erkennbar sind.
ANMERKUNG 1 Poren erstrecken sich gewöhnlich senkrecht zur Oberfläche des Überzugs, können aber auch schräg zur Oberfläche des Überzugs verlaufen. Sie sind häufig zylindrisch geformt, können aber auch schraubenförmig sein (siehe Anhang C).
ANMERKUNG 2 Porosität kann in der Größe von submikroskopisch (unter einem Lichtmikroskop unsichtbar), über mikroskopisch (bei 10facher bis 1 000facher Vergrößerung sichtbar) bis makroskopisch (mit bloßem Auge sichtbar) variieren.
ANMERKUNG 3 Porosität kann durch Verfärbung der beschichteten Oberfläche sichtbar gemacht werden.
ANMERKUNG 4 Porosität in einem Überzug ist nicht immer nachteilig. Beispielsweise wird bei Chromüberzügen mit Mikrounterbrechungen eine Porosität oder Mikrorissigkeit verlangt und die Prüfungen werden zum Nachweis der Poren durchgeführt. |