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Die Europäische Kommission und die Europäische Freihandelszone haben dem CEN ein Mandat (M/478) zur Normung der Bestimmung von Treibhausgasemissionen aus energieintensiven Industrien erteilt. Die vorliegende Norm Emissionen aus stationären Quellen — Bestimmung von Treibhausgasen (THG) aus energieintensiven Industrien — Teil 1: Allgemeine Grundsätze behandelt allgemeine Grundsätze der Bestimmung von Treibhausgasemissionen aus sektorspezifischen Quellen wie der Stahl und Eisen, Zement, Aluminium, Kalk und Ferrolegierungen produzierenden Industrie. Die vollständige Liste der Normen lautet:
prEN xxxxx, Emissionen aus stationären Quellen — Bestimmung von Treibhausgasen (THG) aus energieintensiven Industrien — Teil 1: Allgemeine Grundsätze
prEN xxxxx, Emissionen aus stationären Quellen — Bestimmung von Treibhausgasen (THG) aus energieintensiven Industrien — Teil 2: Stahl und Eisenindustrie
prEN xxxxx, Emissionen aus stationären Quellen — Bestimmung von Treibhausgasen (THG) aus energieintensiven Industrien — Teil 3: Zementindustrie
prEN xxxxx, Emissionen aus stationären Quellen — Bestimmung von Treibhausgasen (THG) aus energieintensiven Industrien — Teil 4: Aluminiumindustrie
prEN xxxxx, Emissionen aus stationären Quellen — Bestimmung von Treibhausgasen (THG) aus energieintensiven Industrien — Teil 5: Kalkindustrie
prEN xxxxx, Emissionen aus stationären Quellen — Bestimmung von Treibhausgasen (THG) aus energieintensiven Industrien — Teil 6: Ferrolegierungsindustrie
Die vorliegende Norm enthält vor allem Definitionen und Regeln, die für alle oben aufgeführten sektorspezifischen Normen gültig sind, beschreibt gemeinsame methodische Aspekte und legt die Einzelheiten zur Anwendung der für die harmonisierten Verfahren geltenden Regeln fest, und zwar für folgende Verfahren:
a) Mess , Prüf und Quantifizierungsverfahren für die Emission von Treibhausgasen (THG) aus den oben genannten sektorspezifischen Quellen in den angegebenen Normen;
b) Bewertung des Treibhausgasemissionsniveaus von Produktionsprozessen im zeitlichen Verlauf an den Produktionsstandorten;
c) Erarbeitung und Bereitstellung verlässlicher, genauer und hochwertiger Informationen für die Erstellung von Berichten und für Verifizierungszwecke.
Durch die Anwendung dieser Norm auf die oben genannten sektorspezifischen Normen werden die Genauigkeit, die Präzision und die Vergleichbarkeit der ermittelten Ergebnisse sichergestellt; daher ist diese Norm eine Referenznorm bzw. ein Übersichtsdokument.
Reģistrācijas numurs (WIID)
38639
Darbības sfēra
Die Europäische Kommission und die Europäische Freihandelszone haben dem CEN ein Mandat (M/478) zur Normung der Bestimmung von Treibhausgasemissionen aus energieintensiven Industrien erteilt. Die vorliegende Norm Emissionen aus stationären Quellen — Bestimmung von Treibhausgasen (THG) aus energieintensiven Industrien — Teil 1: Allgemeine Grundsätze behandelt allgemeine Grundsätze der Bestimmung von Treibhausgasemissionen aus sektorspezifischen Quellen wie der Stahl und Eisen, Zement, Aluminium, Kalk und Ferrolegierungen produzierenden Industrie. Die vollständige Liste der Normen lautet:
prEN xxxxx, Emissionen aus stationären Quellen — Bestimmung von Treibhausgasen (THG) aus energieintensiven Industrien — Teil 1: Allgemeine Grundsätze
prEN xxxxx, Emissionen aus stationären Quellen — Bestimmung von Treibhausgasen (THG) aus energieintensiven Industrien — Teil 2: Stahl und Eisenindustrie
prEN xxxxx, Emissionen aus stationären Quellen — Bestimmung von Treibhausgasen (THG) aus energieintensiven Industrien — Teil 3: Zementindustrie
prEN xxxxx, Emissionen aus stationären Quellen — Bestimmung von Treibhausgasen (THG) aus energieintensiven Industrien — Teil 4: Aluminiumindustrie
prEN xxxxx, Emissionen aus stationären Quellen — Bestimmung von Treibhausgasen (THG) aus energieintensiven Industrien — Teil 5: Kalkindustrie
prEN xxxxx, Emissionen aus stationären Quellen — Bestimmung von Treibhausgasen (THG) aus energieintensiven Industrien — Teil 6: Ferrolegierungsindustrie
Die vorliegende Norm enthält vor allem Definitionen und Regeln, die für alle oben aufgeführten sektorspezifischen Normen gültig sind, beschreibt gemeinsame methodische Aspekte und legt die Einzelheiten zur Anwendung der für die harmonisierten Verfahren geltenden Regeln fest, und zwar für folgende Verfahren:
a) Mess , Prüf und Quantifizierungsverfahren für die Emission von Treibhausgasen (THG) aus den oben genannten sektorspezifischen Quellen in den angegebenen Normen;
b) Bewertung des Treibhausgasemissionsniveaus von Produktionsprozessen im zeitlichen Verlauf an den Produktionsstandorten;
c) Erarbeitung und Bereitstellung verlässlicher, genauer und hochwertiger Informationen für die Erstellung von Berichten und für Verifizierungszwecke.
Durch die Anwendung dieser Norm auf die oben genannten sektorspezifischen Normen werden die Genauigkeit, die Präzision und die Vergleichbarkeit der ermittelten Ergebnisse sichergestellt; daher ist diese Norm eine Referenznorm bzw. ein Übersichtsdokument.