Projekta Nr.CEN/TS 16450:2013
NosaukumsUm den Anforderungen der EU-Luftqualitätsrichtlinie [1] zu entsprechen, werden die dort angeführten Referenzverfahren zur Messung von Massenkonzentrationen von Staub nicht im Allgemeinen beim Betrieb von Messnetzen für die Routineüberwachung angewendet. In diesen Messnetzen werden üblicherweise automatische Messeinrichtungen (AMS) eingesetzt, wie z. B. solche, die auf dem Prinzip der schwingenden Mikrowaage oder Abschwächung von -Strahlen und optischen In-situ-Verfahren (direkten optischen Verfahren) beruhen. Derartige AMS sind üblicherweise in der Lage, 24-Stunden-Mittelwerte der Messwerte über einen Messbereich von bis zu 1 000 µg/m3 und 1-Stunden-Mittelwerte der Messwerte von bis zu 10 000 µg/m3 zu erzeugen, wobei das Luftvolumen das Volumen bei Umgebungsbedingungen in der Nähe des Lufteinlasses zum Zeitpunkt der Probenahme ist. Die 1-Stunden-Mittelwerte dürfen für Folgendes verwendet werden: - direkte Unterrichtung der Öffentlichkeit; - Aggregation zur Erzeugung von Tages- oder Jahresmittelwerten der Konzentrationswerte für aufsichtsrechtliche Meldezwecke. Die EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG [1] ermöglicht die Anwendung derartiger Messeinrichtungen nach dem Nachweis der Gleichwertigkeit mit dem Referenzverfahren, d. h. nach dem Nachweis, dass diese Messeinrichtungen die Datenqualitätsziele für kontinuierliche Messungen erreichen. Leitlinien zum Nachweis der Gleichwertigkeit sind in Literaturhinweis [2] angeführt. Diese Technische Spezifikation legt die Mindestleistungsanforderungen und Prüfverfahren für die Auswahl geeigneter AMS für Staub fest (Eignungsanerkennung). Das schließt die Ermittlung der Gleichwertigkeit mit dem Referenzverfahren ein. Außerdem werden in dieser Technischen Spezifikation die Mindestanforderungen an die laufende Qualitäts-sicherung/Qualitätskontrolle (QS/QK) von im Feld eingesetzten AMS beschrieben. Diese Anforderungen sind notwendig um sicherzustellen, dass die Unsicherheiten der gemessenen Konzentrationen über einen längeren Zeitraum der kontinuierlichen Überwachung im Feld innerhalb der geforderten Grenzen bleiben; sie schließen Verfahren für Wartung, Kalibrierung und Kontrollprüfungen ein. Es werden zusätzliche Verfahren beschrieben zur Bestimmung, ob die Gleichwertigkeit des Gerätes mit dem Referenzverfahren trotz möglicher Verschmutzung, Klimaänderung über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren bestehen bleibt. Schließlich werden in dieser Technischen Spezifikation Anforderungen und Verfahren zur Verarbeitung und Validierung von Rohmessdaten beschrieben, die zur Zusammenstellung von Tages- oder Jahresmittelwerten der Konzentrationswerte zu verwenden sind. Erfahrungen mit bestehenden Verfahren zur Verarbeitung und Validierung von Daten für ähnliche AMS haben gezeigt, dass die verschiedenen angewendeten Weisen der Datenverarbeitung und -validierung bei ähnlichen Datensätzen zu signifikanten Unterschieden bei den im Bericht angeführten Ergebnissen führen können [3]. Wenn die Technische Spezifikation nicht im Anwendungsbereich der EU-Richtlinie angewendet wird, gelten die Anforderungen an die Unsicherheit möglicherweise nicht. Diese Technische Spezifikation enthält Informationen für verschiedene Nutzergruppen. Die Abschnitte 5 und 6 und Anhang A enthalten allgemeine Informationen über die Verfahren von automatischen Messeinrichtungen für Staub sowie über entsprechende Ausrüstung. Abschnitt 7 und die Anhänge B und C richten sich speziell an Prüfinstitute und -laboratorien, die Eignungs-prüfungen von automatischen Messeinrichtungen für Staub durchführen. Diese Abschnitte enthalten Informationen über - Prüfbedingungen, -verfahren und -anforderungen bei der Eignungsprüfung; - Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Einrichtung; - die Bewertung der Ergebnisse der Eignungsprüfung;
Reģistrācijas numurs (WIID)29134
Darbības sfēraUm den Anforderungen der EU-Luftqualitätsrichtlinie [1] zu entsprechen, werden die dort angeführten Referenzverfahren zur Messung von Massenkonzentrationen von Staub nicht im Allgemeinen beim Betrieb von Messnetzen für die Routineüberwachung angewendet. In diesen Messnetzen werden üblicherweise automatische Messeinrichtungen (AMS) eingesetzt, wie z. B. solche, die auf dem Prinzip der schwingenden Mikrowaage oder Abschwächung von -Strahlen und optischen In-situ-Verfahren (direkten optischen Verfahren) beruhen. Derartige AMS sind üblicherweise in der Lage, 24-Stunden-Mittelwerte der Messwerte über einen Messbereich von bis zu 1 000 µg/m3 und 1-Stunden-Mittelwerte der Messwerte von bis zu 10 000 µg/m3 zu erzeugen, wobei das Luftvolumen das Volumen bei Umgebungsbedingungen in der Nähe des Lufteinlasses zum Zeitpunkt der Probenahme ist. Die 1-Stunden-Mittelwerte dürfen für Folgendes verwendet werden: - direkte Unterrichtung der Öffentlichkeit; - Aggregation zur Erzeugung von Tages- oder Jahresmittelwerten der Konzentrationswerte für aufsichtsrechtliche Meldezwecke. Die EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG [1] ermöglicht die Anwendung derartiger Messeinrichtungen nach dem Nachweis der Gleichwertigkeit mit dem Referenzverfahren, d. h. nach dem Nachweis, dass diese Messeinrichtungen die Datenqualitätsziele für kontinuierliche Messungen erreichen. Leitlinien zum Nachweis der Gleichwertigkeit sind in Literaturhinweis [2] angeführt. Diese Technische Spezifikation legt die Mindestleistungsanforderungen und Prüfverfahren für die Auswahl geeigneter AMS für Staub fest (Eignungsanerkennung). Das schließt die Ermittlung der Gleichwertigkeit mit dem Referenzverfahren ein. Außerdem werden in dieser Technischen Spezifikation die Mindestanforderungen an die laufende Qualitäts-sicherung/Qualitätskontrolle (QS/QK) von im Feld eingesetzten AMS beschrieben. Diese Anforderungen sind notwendig um sicherzustellen, dass die Unsicherheiten der gemessenen Konzentrationen über einen längeren Zeitraum der kontinuierlichen Überwachung im Feld innerhalb der geforderten Grenzen bleiben; sie schließen Verfahren für Wartung, Kalibrierung und Kontrollprüfungen ein. Es werden zusätzliche Verfahren beschrieben zur Bestimmung, ob die Gleichwertigkeit des Gerätes mit dem Referenzverfahren trotz möglicher Verschmutzung, Klimaänderung über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren bestehen bleibt. Schließlich werden in dieser Technischen Spezifikation Anforderungen und Verfahren zur Verarbeitung und Validierung von Rohmessdaten beschrieben, die zur Zusammenstellung von Tages- oder Jahresmittelwerten der Konzentrationswerte zu verwenden sind. Erfahrungen mit bestehenden Verfahren zur Verarbeitung und Validierung von Daten für ähnliche AMS haben gezeigt, dass die verschiedenen angewendeten Weisen der Datenverarbeitung und -validierung bei ähnlichen Datensätzen zu signifikanten Unterschieden bei den im Bericht angeführten Ergebnissen führen können [3]. Wenn die Technische Spezifikation nicht im Anwendungsbereich der EU-Richtlinie angewendet wird, gelten die Anforderungen an die Unsicherheit möglicherweise nicht. Diese Technische Spezifikation enthält Informationen für verschiedene Nutzergruppen. Die Abschnitte 5 und 6 und Anhang A enthalten allgemeine Informationen über die Verfahren von automatischen Messeinrichtungen für Staub sowie über entsprechende Ausrüstung. Abschnitt 7 und die Anhänge B und C richten sich speziell an Prüfinstitute und -laboratorien, die Eignungs-prüfungen von automatischen Messeinrichtungen für Staub durchführen. Diese Abschnitte enthalten Informationen über - Prüfbedingungen, -verfahren und -anforderungen bei der Eignungsprüfung; - Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Einrichtung; - die Bewertung der Ergebnisse der Eignungsprüfung;
StatussAtcelts
ICS grupa13.040.20