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Diese Europäische Norm legt ein manuelles Referenzmessverfahren zur Bestimmung der Massenkonzentration der zu bestimmenden Elemente im Abgas von Sondermüll- und Müllverbrennungsanlagen fest [1]. Das Verfahren ist für jedes der zu bestimmenden Elemente im Konzentrationsbereich von 0,005 mg/m3 bis 0,5 mg/m3 anwendbar. Sofern nicht anders beschrieben, werden die Konzentrationen, bezogen auf trockenes Abgas, Normbedingungen (273 K, 101,3 kPa) und auf 11 % Sauerstoff (Volumenanteil) angegeben.
Die zu bestimmenden Elemente nach dieser Europäischen Norm sind: Antimon (Sb), Arsen (As), Cadmium (Cd), Chrom (Cr), Kobalt (Co), Kupfer (Cu), Blei (Pb), Mangan (Mn), Nickel (Ni), Thallium (Tl) und Vanadium (V).
Diese Europäische Norm ist auch für die Messung von Abgasen bei anderen Anlagen mit einer Abgaszusammensetzung, ähnlich wie sie in Tabelle 1 gegeben ist, anwendbar. Die für Müllverbrennungsanlagen ermittelten Verfahrenskenngrößen können nicht für die Anwendung bei anderen Matrixgegebenheiten ohne zusätzliche Validierungsmessungen extrapoliert werden.
ANMERKUNG Diese Europäische Norm wurde mit den beschriebenen Materialien und Ausrüstungen sowie den dargelegten Probenahme- und Aufschlussverfahren usw. und den anschließend durchgeführten AAS- und ICP-Analysen validiert. Dies schließt nicht die Verwendung anderer Geräte/Vorgehensweisen aus, die die Anforderungen erfüllen und bewiesener Maßen äquivalent zu den beschriebenen Vorgehensweisen in dieser Europäischer Norm sind.
Diese Europäische Norm wurde zur Bestimmung der Massenkonzentrationen von Metallen und Metalloiden in Abgasen von Verbrennungsanlagen mit den in Abschnitt 9 genannten Unsicherheiten validiert.
Falls Quecksilber ebenfalls mit bestimmt werden soll, so kann dies durch die Probenahme im Teilstromverfahren erfolgen (EN13211).
Reģistrācijas numurs (WIID)
13553
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt ein manuelles Referenzmessverfahren zur Bestimmung der Massenkonzentration der zu bestimmenden Elemente im Abgas von Sondermüll- und Müllverbrennungsanlagen fest [1]. Das Verfahren ist für jedes der zu bestimmenden Elemente im Konzentrationsbereich von 0,005 mg/m3 bis 0,5 mg/m3 anwendbar. Sofern nicht anders beschrieben, werden die Konzentrationen, bezogen auf trockenes Abgas, Normbedingungen (273 K, 101,3 kPa) und auf 11 % Sauerstoff (Volumenanteil) angegeben.
Die zu bestimmenden Elemente nach dieser Europäischen Norm sind: Antimon (Sb), Arsen (As), Cadmium (Cd), Chrom (Cr), Kobalt (Co), Kupfer (Cu), Blei (Pb), Mangan (Mn), Nickel (Ni), Thallium (Tl) und Vanadium (V).
Diese Europäische Norm ist auch für die Messung von Abgasen bei anderen Anlagen mit einer Abgaszusammensetzung, ähnlich wie sie in Tabelle 1 gegeben ist, anwendbar. Die für Müllverbrennungsanlagen ermittelten Verfahrenskenngrößen können nicht für die Anwendung bei anderen Matrixgegebenheiten ohne zusätzliche Validierungsmessungen extrapoliert werden.
ANMERKUNG Diese Europäische Norm wurde mit den beschriebenen Materialien und Ausrüstungen sowie den dargelegten Probenahme- und Aufschlussverfahren usw. und den anschließend durchgeführten AAS- und ICP-Analysen validiert. Dies schließt nicht die Verwendung anderer Geräte/Vorgehensweisen aus, die die Anforderungen erfüllen und bewiesener Maßen äquivalent zu den beschriebenen Vorgehensweisen in dieser Europäischer Norm sind.
Diese Europäische Norm wurde zur Bestimmung der Massenkonzentrationen von Metallen und Metalloiden in Abgasen von Verbrennungsanlagen mit den in Abschnitt 9 genannten Unsicherheiten validiert.
Falls Quecksilber ebenfalls mit bestimmt werden soll, so kann dies durch die Probenahme im Teilstromverfahren erfolgen (EN13211).