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Diese Europäische Norm stellt eine harmonisierte Methodik zur Berechnung der Treibhausgasemissionen aus der Kalkindustrie bereit. Sie umfasst die Herstellung von Kalk und in der Anlage hergestellte nachgelagerte Kalkprodukte, z. B. gemahlener oder gelöschter Kalk. Diese Norm ermöglicht die Berichterstattung zu Treibhausgasemissionen für verschiedene Zwecke und auf unterschiedlicher Basis, zum Beispiel auf Anlagen bzw. Werkbasis, auf Unternehmensbasis (nach Land oder nach Region) oder auf internationaler Organisationsbasis.
Da Kalk als generische Bezeichnung für Branntkalk, Dolomitkalk und gesinterten Dolomitkalk definiert ist, muss diese Norm Anlagen abdecken, in denen mindestens eines dieser Produkte hergestellt wird.
Diese Europäische Norm behandelt alle folgenden direkten und indirekten Treibhausgasquellen nach ISO 14064 1:
direkte Treibhausgasemissionen aus Treibhausgasquellen, die im Besitz des Unternehmens sind oder von diesem kontrolliert werden, z. B. Emissionen aus folgenden Quellen:
Kalzinierung der Carbonate und Verbrennung des im Brenngut enthaltenen organischen Kohlen¬stoffs;
Verbrennung der Ofenbrennstoffe (fossile Ofenbrennstoffe, alternative fossile Brennstoffe, Mischbrennstoffe mit biogenem Kohlenstoffanteil, Biomassebrennstoffe und Biobrennstoffe) im Zusammenhang mit der Kalkherstellung und/oder dem Trocknen der Rohstoffe;
Verbrennung der Nicht-Ofenbrennstoffe (fossile Ofenbrennstoffe, Mischbrennstoffe mit biogenem Kohlenstoffanteil, Biomassebrennstoffe und Biobrennstoffe) im Zusammenhang mit Betriebseinrichtungen und vor Ort eingesetzten Fahrzeugen, dem Heizen/Kühlen und anderen Verwendungen vor Ort;
Verbrennung der Brennstoffe zur Stromerzeugung vor Ort;
— indirekte Treibhausgasemissionen aus der Erzeugung importierter elektrischer Energie, Wärme oder Dampf, die von der Organisation verbraucht werden;
— sonstige indirekte Treibhausgasemissionen außer energiebedingte indirekte Treibhausgasemissionen, die eine Folge der Tätigkeiten einer Organisation sind, die jedoch aus den Treibhausgasquellen stammen, die sich im Besitz anderer Organisationen befinden oder von diesen kontrolliert werden, z. B. aus importiertem Brenngut.
Diese Norm ist in Verbindung mit FprEN 19694 1 anzuwenden, in der generische, allgemeine Anforderungen, Definitionen und Regeln behandelt sind und die für die Bestimmung von Treibhausgasemissionen aus allen energieintensiven Sektoren gelten, und in der gemeinsame methodische Aspekte beschrieben und die Einzelheiten zur Anwendung dieser Regeln festgelegt sind. Durch die Anwendung dieser Norm auf sektorspezifische Normen sind die Genauigkeit, Präzision und Wiederholbarkeit der Ergebnisse sichergestellt, daher handelt es sich hierbei um eine normative Bezugsnorm.
Gemeinsam stellen diese Normen ein harmonisiertes Verfahren bereit zur:
a) Messung, Prüfung und Quantifizierung der Treibhausgasemissionen;
b) Bewertung des Treibhausgasemissionsniveaus von Produktionsprozessen im zeitlichen Verlauf an Produktionsstandorten;
c) Erarbeitung und Bereitstellung verlässlicher, genauer und hochwertiger Informationen für die Erstellung von Berichten und für Verifizierungszwecke.
Nach dieser Norm dürfen an keiner Stelle THG Bewertungsmechanismen zur Verrechnung von Treibhaus-gasemissionen, darunter freiwillige Verrechnungsmodelle oder nationale bzw. internationale anerkannte Verrechnungsmechanismen, angewendet werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
38643
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm stellt eine harmonisierte Methodik zur Berechnung der Treibhausgasemissionen aus der Kalkindustrie bereit. Sie umfasst die Herstellung von Kalk und in der Anlage hergestellte nachgelagerte Kalkprodukte, z. B. gemahlener oder gelöschter Kalk. Diese Norm ermöglicht die Berichterstattung zu Treibhausgasemissionen für verschiedene Zwecke und auf unterschiedlicher Basis, zum Beispiel auf Anlagen bzw. Werkbasis, auf Unternehmensbasis (nach Land oder nach Region) oder auf internationaler Organisationsbasis.
Da Kalk als generische Bezeichnung für Branntkalk, Dolomitkalk und gesinterten Dolomitkalk definiert ist, muss diese Norm Anlagen abdecken, in denen mindestens eines dieser Produkte hergestellt wird.
Diese Europäische Norm behandelt alle folgenden direkten und indirekten Treibhausgasquellen nach ISO 14064 1:
direkte Treibhausgasemissionen aus Treibhausgasquellen, die im Besitz des Unternehmens sind oder von diesem kontrolliert werden, z. B. Emissionen aus folgenden Quellen:
Kalzinierung der Carbonate und Verbrennung des im Brenngut enthaltenen organischen Kohlen¬stoffs;
Verbrennung der Ofenbrennstoffe (fossile Ofenbrennstoffe, alternative fossile Brennstoffe, Mischbrennstoffe mit biogenem Kohlenstoffanteil, Biomassebrennstoffe und Biobrennstoffe) im Zusammenhang mit der Kalkherstellung und/oder dem Trocknen der Rohstoffe;
Verbrennung der Nicht-Ofenbrennstoffe (fossile Ofenbrennstoffe, Mischbrennstoffe mit biogenem Kohlenstoffanteil, Biomassebrennstoffe und Biobrennstoffe) im Zusammenhang mit Betriebseinrichtungen und vor Ort eingesetzten Fahrzeugen, dem Heizen/Kühlen und anderen Verwendungen vor Ort;
Verbrennung der Brennstoffe zur Stromerzeugung vor Ort;
— indirekte Treibhausgasemissionen aus der Erzeugung importierter elektrischer Energie, Wärme oder Dampf, die von der Organisation verbraucht werden;
— sonstige indirekte Treibhausgasemissionen außer energiebedingte indirekte Treibhausgasemissionen, die eine Folge der Tätigkeiten einer Organisation sind, die jedoch aus den Treibhausgasquellen stammen, die sich im Besitz anderer Organisationen befinden oder von diesen kontrolliert werden, z. B. aus importiertem Brenngut.
Diese Norm ist in Verbindung mit FprEN 19694 1 anzuwenden, in der generische, allgemeine Anforderungen, Definitionen und Regeln behandelt sind und die für die Bestimmung von Treibhausgasemissionen aus allen energieintensiven Sektoren gelten, und in der gemeinsame methodische Aspekte beschrieben und die Einzelheiten zur Anwendung dieser Regeln festgelegt sind. Durch die Anwendung dieser Norm auf sektorspezifische Normen sind die Genauigkeit, Präzision und Wiederholbarkeit der Ergebnisse sichergestellt, daher handelt es sich hierbei um eine normative Bezugsnorm.
Gemeinsam stellen diese Normen ein harmonisiertes Verfahren bereit zur:
a) Messung, Prüfung und Quantifizierung der Treibhausgasemissionen;
b) Bewertung des Treibhausgasemissionsniveaus von Produktionsprozessen im zeitlichen Verlauf an Produktionsstandorten;
c) Erarbeitung und Bereitstellung verlässlicher, genauer und hochwertiger Informationen für die Erstellung von Berichten und für Verifizierungszwecke.
Nach dieser Norm dürfen an keiner Stelle THG Bewertungsmechanismen zur Verrechnung von Treibhaus-gasemissionen, darunter freiwillige Verrechnungsmodelle oder nationale bzw. internationale anerkannte Verrechnungsmechanismen, angewendet werden.